Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
Ein Klein(st)unternehmer hat sich kürzlich selbstständig gemacht. Gewinnermittlung durch EÜR.
Er möchte seine beiden vor 5 Jahren angeschafften und in der Zwischenzeit als Arbeitnehmer (Werbungskosten) voll abgeschriebenen PCs ins Betriebsvermögen einlegen, damit Instandhaltung, neues Betriebssystem, Reparaturen, usw. als Betriebsausgaben bzw. die Vorsteuer dafür berücksichtigt werden kann.
Die beiden PCs sollen zu 100% betrieblich genutzt werden, für private Zwecke steht zu 100 % ein weiterer dritter PC im Privatvermögen zur Verfügung.
Da sein Steuerberater des Vertrauens zurzeit in der Karibik in Urlaub ist und er ihn daher nicht fragen kann und unser Unternehmer sehr wissbegierig ist, würde er sich über Antworten zu folgenden Fragen hier im Forum freuen:
Abschreibung kann nicht geltend gemacht werden, richtig?
Mit welchem Wert erfolgt die Einlage? Teilwert ( = akt. Marktwert?), richtig?
Werden Privateinlagen überhaupt im Rahmen der EÜR berücksichtigt? In der Anlage EÜR werden die ganz am Ende abgefragt. Aber höchstens für die Bestimmung von Überentnahmen, oder?
Da unser Unternehmer für seine „Buchführung“ und zur Arbeitserleichterung bei der EÜR lexware, WISO, Sage oder sonst was benutzt möchte er die Einlage natürlich dort buchen. Wie denn?
Vielleicht im SKR 03 etwa so: 400 Betriebsausstattung an 1890 Privateinlagen? Oder andere Vorschläge?
Wie erfolgt überhaupt rein formal die Überführung ins Betriebsvermögen? Selbst einen Beleg
„Der bisher im Privatvermögen von Max Mustermann befindliche PC Fabrikat xxx, mit Monitor xxx , Tastatur, Maus, usw. wird mit einem Teilwert von 300 Euro am tt.mm.jjjj ins Betriebsvermögen des Unternehmens Max Mustermann überführt.“
erstellen und wie oben verbuchen?
Voithian