Einlagensicherung: Bank ohne Eigenkapital?

Hallo Wissende,

soeben habe ich mir die Regeln zu Einlagensicherung meiner Bank durchgelesen, weil ich genau wissen wollte, welchem Modell diese angehört.

Gut, gut - das steht zwar, dass die Bank für jeden Kunden mit 30% ihres Eigenkapitals haftet. Dieser Betrag sinkt dann in den Folgejahren so nach und nach.

Aber ich frage mich gerade: Was passiert eigentlich, wenn die Bank ihr ganzes Eigenkapital verbummelt, verspekuliert oder sonstwie verliert? Das darf sie zwar nicht - aber es kann doch passieren, oder?

Dann würde dieser Einlagensicherungsfonds zwar theoretisch zahlen, praktisch aber nicht, weil die Bank ja kein Eigenkapital hat.

Nun glaube ich zwar nicht, dass meine Bank am 21.12. alle Viere von sich streckt - aber interessieren würde es mich doch, was in diesem hypothetischen Fall passieren würde.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Aber ich frage mich gerade: Was passiert eigentlich, wenn die
Bank ihr ganzes Eigenkapital verbummelt, verspekuliert oder
sonstwie verliert? Das darf sie zwar nicht - aber es kann doch
passieren, oder?

maßgeblich ist das Eigenkapital zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (vgl. § 6 der Statuten des Einlagensicherungsfonds).

Gruß
C.

Dein Stichwort: Gesetzliche Einlagensicherung
Für innerhalb der EU zugelassene Banken gilt immer die gesetzliche Einlagensicherung (100.000€ je Person). Wenn Du bei der Bank weniger als 100.000€ liegen hast, ist das Geld solange sicher, wie der deutsche Staat existiert.

Daneben bestehen weitere Einlagensicherungssysteme.

Erdbeerzunge

Das müßte dann wohl eine Privatbank sein, die einen Einlagensicherungsfonds unterhält.

Im Jahresabschluss wird ein Eigenkapital festgestellt.
Ein Teil des EK ist haftendes EK; da gibt es auch gesetzliche Bestimmungen für, wie das zu ermitteln ist; und welche Mindestgröße das hat.

Das Problem fängt jetzt damit an, dass das EK nicht haften kann, weil das EK ist nur eine Buchgröße.

Haften kann der Schuldner nur mit seinen Vermögenswerten.

Vereinfacht gesagt,
wenn die Bank pleite ist, muss es aber immer ein Mindest haftendes EK gegeben haben als Buchgröße, zumindestens in der letzten bilanz
Und ca. 30% davon sind dann in dem Einlagensicherungsfonds enthalten.

Es gibt freiwillige Sicherungssysteme; und es gibt gesetzliche Regelungen.
Gestzlich heißt nicht, dass der Staat im Ernstfall dafür aufkommen würde;
das heißt hier nur, dass es gesetzliche Vorschriften gibt wie z.B. die Ermittlung des Haftenden EK.

Was passiert, wenn mehrere Banken gleichzeitig pleite gehen, oder eine größere Bank, kann eigentlich niemand vorhersagen,
weil die Sicherungssysteme sind eigentlich nur für „kleinere Fälle“ ausgelegt.

Ob der Staat dann eventuell einspringt wie bei den bisherigen bankenpleiten, muss man halt abwarten.

Hallo,

Das müßte dann wohl eine Privatbank sein, die einen
Einlagensicherungsfonds unterhält.

keine Privatbank unterhält einen Einlagensicherungsfonds.

Im Jahresabschluss wird ein Eigenkapital festgestellt.
Ein Teil des EK ist haftendes EK; da gibt es auch gesetzliche
Bestimmungen für, wie das zu ermitteln ist; und welche
Mindestgröße das hat.

Irrelevant.

Das Problem fängt jetzt damit an, dass das EK nicht haften
kann, weil das EK ist nur eine Buchgröße.

Das ist kein Problem, weil das Eigenkapital für die Einlagensicherung nicht als Haftkapital dient, sondern lediglich die Höhe der Einlagensicherung pro Kunde bestimmt.

Vereinfacht gesagt,
wenn die Bank pleite ist, muss es aber immer ein Mindest
haftendes EK gegeben haben als Buchgröße, zumindestens in der
letzten bilanz
Und ca. 30% davon sind dann in dem Einlagensicherungsfonds
enthalten.

Nein, sind die nicht. Und es sind genau 30%, um die es hier geht.

Es gibt freiwillige Sicherungssysteme; und es gibt gesetzliche
Regelungen.
Gestzlich heißt nicht, dass der Staat im Ernstfall dafür
aufkommen würde;
das heißt hier nur, dass es gesetzliche Vorschriften gibt wie
z.B. die Ermittlung des Haftenden EK.

Das haftende Eigenkapital hat mit der Einlagensicherung nichts zu tun und erst recht nichts mit der gesetzlichen Einlagensicherung, weil die Höhe der maximalen Entschädigung sich bei der gesetzlichen Einlagensicherung gar nicht nach der Höhe des EK bestimmt.

Mal ernsthaft: war das ein Beitrag zum 1. April?

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Dann würde dieser Einlagensicherungsfonds zwar theoretisch zahlen, praktisch aber nicht, weil die Bank ja kein Eigenkapital hat …

Der zahlt nicht nur theoretisch, der zahlt auch praktisch.

Die ist Bank ist Pleite.
Die Bank hat aber aufgrund der Vorsichten zum haftenden Ek und sonstwas, in der Vergangenheit in den Sicherungsfonds eingezahlt.