Hallo Wissende,
soeben habe ich mir die Regeln zu Einlagensicherung meiner Bank durchgelesen, weil ich genau wissen wollte, welchem Modell diese angehört.
Gut, gut - das steht zwar, dass die Bank für jeden Kunden mit 30% ihres Eigenkapitals haftet. Dieser Betrag sinkt dann in den Folgejahren so nach und nach.
Aber ich frage mich gerade: Was passiert eigentlich, wenn die Bank ihr ganzes Eigenkapital verbummelt, verspekuliert oder sonstwie verliert? Das darf sie zwar nicht - aber es kann doch passieren, oder?
Dann würde dieser Einlagensicherungsfonds zwar theoretisch zahlen, praktisch aber nicht, weil die Bank ja kein Eigenkapital hat.
Nun glaube ich zwar nicht, dass meine Bank am 21.12. alle Viere von sich streckt - aber interessieren würde es mich doch, was in diesem hypothetischen Fall passieren würde.
Schöne Grüße
Petra