Einmal Steuererklärung - immer Steuererklärung?

Vor ein paar Tagen hatten wir in lockerer Runde verschiedene Gesprächsthemen, darunter auch zur Steuererklärung. Da meinte jemand, wenn man einmal eine Steuererklärung (auch freiwillig, ohne verpflichtet zu sein) abgegeben hat, müsse man dies dann immer tun?

Mein Bürokollege hat auch ähnliches erzählt, seine Tochter hat es einmal gemacht und wurde dann im nächsten Jahr vom Finanzamt aufgefordert, wieder eine Steuererklärung abzugeben, obwohl kein Kriterium zur Verpflichtung vorlag (Steuerklasse 1, angestellt, keine Freibeträge, keine Lohnersatzleistungen, keine weiteren (mir bekannten) Besonderheiten).

Beatrix

Nein, eine Antragsveranlagung beantragt man oder man beantragt sie nicht. Das kann man von Jahr zu Jahr neu entscheiden.

Die Erinnerung werden automatisiert im Massenverfahren rausgeschickt, da bekommen auch regelmäßig frisch verstorbene ihre Erinnerung. Neuerdings erdreistet sich die Finanzverwaltung in einigen Bundesländern, diese staatlichen Nötigungsversuche sogar mit einer Zwangsgeldandrohung zu versehen. Trotzdem erwächst daraus keine Erklärungspflicht.

Immerhin geben die Landvögte den Unterthanen in diesen Drohbriefen aber auch Gelegenheit, mit ganz einfachen Mitteln zu antworten, dass und weshalb jemand keine Erklärung abgeben muss. Für jemanden, der noch nie einen Brief geschrieben hat, ist das ausreichend niederschwellig (so sagt man dazu doch jetzt?), finde ich.

Wohlwollend könnte man gar sagen, dass bereits die Vorgabe dieser möglichen Antwort als Hinweis darauf zu verstehen ist, dass nicht jeder, der den Drohbrief kriegt, ihn auch befolgen muss.

Schöne Grüße

MM