Hallo, Ulf
frage doch mal deinen örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb. Ein
anderer könnte dir eine, für seine Entsorgungswege
unzutreffende Antwort geben.
meine Frage war:
„wie entsorgt man umweltgerecht Einmalfeuerzeuge, deren Inhalt (Gas) man nicht vollständig verbrauchen kann, da der Zündmechanismus vorher oftmals defekt ist. Ich meine damit ausschliesslich Einmalfeuerzeuge, die man als Werbeartikel geschenkt bekommt.“
Ich habe meine Frage hier gestellt, weil ich annehme, dass es eine allgemeine Richtlinie für die Entsorgung von nicht geleerten Einmalfeuerzeugen gibt.
Meine Meinung ist, dass das wenige Gas unerheblich ist. In
einer großen Müllverbrennung ist der Effekt, dass das Gas
verbrennt, sehr klein. Bei einer mechanischen Aufbereitung von
Müll, wird für gute Durchlüftung gesorgt, so dass bei einem
Zerbrechen des Feuerzeuges keine erhöhte Gaskonzentration
auftreten wird. Wenn du dir mal die massiven Brecher
angeschaut hast, wirst du auch keine Angst mehr bekommen, dass
dabei ein Feuerzeug explodieren könnte.
Danke für deine Meinung!
Aber Meinung hin oder her. Du hast eine für dich geltende
Satzung.
Aber diese Satzung wird nicht im luftleeren Raum entstanden sein. Es wird doch entsprechende gesetzliche Umweltregeln geben, nach denen diese Satzung entwickelt wurde.
Formal musst du dich daran halten.
Das mache ich. Ich lagere in meiner Wohnung, seit einiger Zeit, nicht geleerte Einmalfeuerzeuge, weil ich nicht weiss, wie ich sie umweltgerecht entsorgen soll.
Wenn der
Satzungsgeber (Landkreis oder kreisfreie Stadt) sich unklar
ausdrückt, muss er dich beraten. Schicke dem doch mal ein
E-Mail und informiere uns anschließend.
Okay, das werde ich machen.
Gruß
karin