Einmalig im Jahr Zuzahlung, dann keine Zuzahlung

Hallo,
Jemand hat folgendes gehört…

Ein Ehepaar…er Frührentner,sie Raumpflegerin…bezahlen im Jahr einmalig ca. 170€ Zuzahlung an die Krankenkasse,und brauchen somit nichts mehr zuzahlen an Reha,- und Krankenhausaufendhalte…
Ich gehe davon aus,der der gute Mann nicht soviel Rente bekommt…gibt es da eine Grenze,wer weiss da mehr

danke

lisa

Hallo!

Die Höhe des Betrages ist sehr verschieden,hängt vom Einkommen ab.

Es geht um den Eigenanteil bei allen Krankenkosten,Medikamente,Krankenhaustage usw.

Statt den zuviel selbst gezahlten Betrag am Jahresende zurückzufordern,kann man auch im Voraus den je nach Einkommen zu erwartenden Höchstbetrag an die KK einzahlen.
Man bekommt dann einen Ausweis und ist von allen Zuzahlungen befreit,man zahlt also in Apotheke nichts dazu z.B.

Das sollte man aber nur machen,wenn man absehbar so viel Zuzahlungen leisten müsste. Etwa bei geplanten Krankenhausaufenthalten oder Kuren usw.,wenn man die Höhe der Zuzahlungen gut absehen kann.

MfG
duck313

Hallo,
dazu muss auch noch gesagt werden, dass es sich bei diesen 170,00 € um
entweder 2% oder nur 1% des Jahreseinkommens handelt, welche auch gleichzeitig die zumutbare Belastungsgrenze ist. Es gilt die Befreiung nicht nur für Krankenhaus oder Reha. sondern für alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, also Verordnungsblattgebühr und Eigenanteil Heilmittel oder Fahrkosten beispielsweise. Ansonsten gilt, was auch schon geschrieben wurde, die Vorauszahlung ist eine freiwillige Sache und sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man sich ziemlich sicher ist, dass die Belastungsgrenze auf jeden Fall erreicht wird im Laufes des Kalenderjahres.
Gruss
Czauderna