Hallo!
Ich bin Studentin und neben dem Studium lediglich als Hilfswissenschaftlerin an der Universität angestellt (eine geringfügige Beschäftigung also, monatlich 250 Euro). Dementsprechend mache ich eigentlich keine Steuererklärung.
Jetzt habe ich einmalig einen Vortrag gehalten, für den ich ein Referentenhonorar über 75 Euro bekomme. Der Verein, der mich eingeladen hat braucht für die Abrechnung eine Steuernummer von mir. Was gebe ich da denn an? Und vor allen Dingen: Wie rechne ich das ab? Ich möchte das Geld ja nicht „schwarz“ verdient haben, habe aber keine Ahnung davon wie man das macht, wenn man eigentlich nicht selbstständig tätig ist.
Vielen Dank schon mal für jede Hilfe!
hallo,
man muß nicht immer ein gewerbe nmelden, wenn man ab und an mal „selbständig“ (bzw. wie bei dir im nebengewerbe) ein bißchen geld hinzu verdient. steuerlich deklarieren muß man das natürlich schon - aber das willst du ja eh.
zu deinen fragen:
als steuernummer gibst du dem auftraggeber deine steuer-ID, die du vergangenes jahr als „zentrale“ steuer-ID erhalten hast. darüber kann der auftraggeber dann abrechnen.
da du - wenn auch nur einmal und auch nur geringfügig - im nebenerwerb bzw. selbständig geld verdient hast, mußt du „eigentlich“ eine steuererklärung abgeben. der aufwand dafür wird im verhältnis zum „ertrag“ zwar ggroß, aber das sind die vorschriften. in diesem falle einfach in den entsprechenden bogen der steuererklärung das honorar eintragen, bogen beim fa abgeben, das war´s.
hast du auf dein honorar steuern zahlen müssen, bekommst du die bei deinem geringen verdienst wieder.
hast du keine steuer gezahlt, dann entgeht dem fa auch nichts, weil dein dein verdienst „geringfügig“ ist - aufgrund dessen könnte auf eine steuererklärung verzichten werden…
saludos, borito
Hallo,
meinen die vielleicht die Sozialversicherungsnummer?
Oder die Identifikationsnummer (wurde/wird jedem zugeschickt, auch ohne Steuererklärung)?
Ich denke nicht, daß Du sonst irgendwas machen mußt, Du schreibst denen ja keine Rechnung.
Und die Nummer brauchen die vermutlich nur für die Buchhaltung (um das Buchhaltungsprogramm zufrieden zu stellen…).
Viele Grüße
Paola
Zunächt mal eine Steuernummer beim für den momentanen Wohnsitz zuständigen Finanzamt anfordern.
Durch die Anforderung der Steuernummer wird das Finanzamt vermutlich künftig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern.
Dann einfach eine Einkommensteuererklärung machen in der alle Einkünfte angegeben sind.
Also die geringfügige Beschäftigung (monatlich 250 Euro) und das einmalige Referentenhonorar (75 Euro).
Nicht die Werbungskosten für diese Einkünfte vergessen, wie z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten, Verpflegungemehraufwendungen.
Bei Fragen unter welcher „Rubrik“ (Arbeitnehmer oder Selbständigkeit) das Einkommen anzugeben ist, sind die Finanzbeamten behilflich. Einfach mal vorbeigehen.
Der Grundfreibetrag für 2010 ist 8.004 Euro.
Dazu kommen ggfs. noch einige kleinere Freibeträge wie z.B. Arbeitnehmerfreibetrag 920 Euro, Sonderausgabenpauschale 36 Euro, Sparerpauschbetrag 801 Euro.
Es wird also keine Lohn- bzw. Einkommensteuer auf die genannten Einkommen zu zahlen sein.
Auch mit der studentischen Krankenversicherung wird es bei der Einkommenhöhe keine Probleme geben.
Hallo,
so macht man aus einer Mücke einen Elefanten!
Gibt einfach deine Steueridentifikationsnummer an, hat inzwischen jeder Bundesbürger erhalten. Falls nicht dann frage bei deinem Finanzamt nach und wenn Du dich wohler fühlst kannst Du auch die 75 Euro in deiner Steuererklärung angeben.
Bitte beachten: Ich gehe davon aus, daß die 75 Euro eine einmalige Sache im Jahr waren und nicht diese einmal wöchentlich anfällt!
Gruss Hermann
Hallo Marlen59,
zuerst zur Beruhigung: der Betrag liegt immer noch unter dem zu versteuernden Betrag.
Für das andere Problem habe ich leider auch keine Lösung. Vielleicht kann man die ETIN Nummer angeben, die steht auf der Lohnsteuerkarte. Aber ich weiß nicht, ob das richtig ist.
Viele Grüße Sylke
Hallo,
teilen Sie dem Verein doch einfach mit, dass Sie noch nie eine Steuernummer zugeteilt bekommen haben.
Es gibt die Möglichkeit, Nebeneinkünfte von maximal 400 Euro im Jahr nicht erklären zu müssen. Ich vermute, Sie fallen darunter, würde mich aber an Ihrer Stelle nochmal vergewissern und einfach bei einem Steuerberater nachfragen (oder Lohnsteuerhilfeverein).
Danke und viel Glück!