Hallo zusammen,
die Einmalvalutierungserklärung ist soweit klar.
Aber welche Sicherheit hat der nachrangige Gläubiger, dass die abgebene Bank nicht doch neue Kredite damit abgesichern wird? Wie wird soetwas im Streitfall geklärt? Anhand von Terminen? Oder ist in der Erklärung das abgesicherte Darlehen mit aufgeführt?
Danke