Einmalzahlung bei Schulden

hallo…

danke für eure antworten bei meiner anderen frage.

ich habe mal alles richtig sortiert und es sind 9350€. die vergleichsangebote habe ich mit 20% angesetzt und warte nun auf die antworten.

nun die andere fragen:

ich habe mir eine schufaauskunft eingeholt. da blicke ich aber nicht durch. ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll…
woher weiß ich ob die forderungen die da stehen offen sind oder ob die gläubiger die bezahlung nicht gemeldet haben?

wie bekommme ich nach bezahlung die schufa rein??

danke schonmal…

Naja, eigentlich sollte man wissen, wo man bezahlt hat.

Nun: Alle Gläubiger bzw. Inkassounternehmen, -anwälte, die in die Schufa eingemeldet haben anschreiben und um eine Forderungsaufstellung bitten. Und dann nachprüfen, ob man die Angelegenheit schon erledigt hat.

Viele Grüße

  1. Vergleichsangebote mit 20% sind meist dann erfolgreich, wenn absehbar ist, dass im Insolvenzfall (also Privatinsolvenzantrag, Gericht,…) die Gläubiger deutlich weniger bekommen werden. Hängt davon ab, wieviele Gäubiger Ansprüchen stellen, wie alt der Schuldner ist, etc.
    Das Gericht erstellt eine Liste mit allen Gläubigern und verteilt nach einem Schlüssel, wer wieviel bekommt. Die, die auf dieser Liste ganz oben stehen, bekommen (falls überhaupt etwas) am meisten. Die weiter unten in der Regel nichts. Daher sind die mehr als nur froh, wenn sie wenigstens 20% sehen.

  2. Offene Forderungen sind klar verständlich aufgelistet in der Schufa Auskunft. Ist eine Forderung erledigt, steht in etwa „Meldung Forderung ausgeglichen“. Datum der Erledigung etc.

  3. Du solltest nicht nur bei der Schufa, sondern auch bei Infoscore nachhaken.

Sorry, leider nicht mein Gebiet.

Die Meisten Eintragungen werden zum Ende des dritten jahres in dem sie gemeldet wurden gelöscht.Also mal überprüfen ob da noch alte sachen drin stehen.Nicht alle Gläubiger melden an die Schufa -)).
Ob jemand noch einen vollstreckbaren Titel gat kann dir die Schuldnerkartei des Amtsgerichts sagen.

Hallo
nach Zahlung können Sie aus meiner Sicht gar nichts der Schufa melden. Es muss immer derjenige der Schufa melden, der Ihnen auch den Eintrag „verschafft“ hat. Kommen Sie mit der Antwort klar?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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