Hallo,
ich arbeite im IT-Bereich und betreibe eine Einmann-GmbH von zuhause aus, aus einem Arbeitszimmer in einer Mietwohnung. Ich überlasse der Firma damit ja (unentgeltlich) eine „wesentliche Betriebsgrundlage“, damit müssten persönliche und sachliche Verflechtung bereits gegeben sein, oder? Und ich fürchte damit ist eine unechte Betriebsaufspaltung begründet. Da damit meine GmbH-Anteile zu den stillen Reserven zählen, würden die besteuert werden, wenn die Betriebsaufspaltung aufhört. Bei einem Jahresgewinn von sagen wir 50k wäre eine Auflösung der Betriebsaufspaltung für mich der finanzielle Ruin.
- Sind diese Annahmen so korrekt?
- Ich würde durch die unentgeltliche Überlassung als Gegenargument argumentieren, dass man mir kaum ein Gewinnstreben und damit eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen könnte, da das private Mieten einer Wohnung mit Arbeitszimmer ja teurer ist als über die GmbH von einem Dritten, bzw zumindest keinen Gewinn generieren würde (ich würde sonst eine kleinere Wohnung mieten), das wäre so ein Argumentationsanker für mich. Ist das stimmig?
- Ich könnte mir vorstellen, irgendwann in ein Co-Working-Space zu gehen, aber durch die Gefahr der Auflösung einer eventuellen Betriebsaufspaltung, kommt das ja gar nicht in Frage, oder?
Über ein paar Gedanken, Antworten und kritische Nachfragen würde ich mich freuen!