Hallo,
dieses Brett paßt zwar nicht ganz, aber es erscheint mir noch das am besten geeignete. Wäre nett, wenn Ihr mir dazu etwas sagen könntet:
Wenn jemand nebenberuflich Einnahmen hat aus dem Verkauf kunsthandwerklicher, selbstgemachter Gegenstände z.B. an einem gelegentlichen Stand, über Kommissions- oder Gelegenheitsverkäufe im Umfeld sowie aus Kursgebühren zu Kursen in diesem Kunsthandwerk,
- sind diese Einnahmen dann in vollem Umfang zu versteuern bzw.
muß derjenige eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung in seiner Einkommensteuer machen, oder gibt es Freibetragsgrenzen? - muß derjenige sich noch an irgendeiner amtlichen Stelle offiziell anmelden?
Anmerkung: Es handelt sich nur um netto einige hundert Euro, da es mehr unter dem Gesichtspunkt eines Hobbys betrieben wird.
Danke für Eure Hinweise. Gruss, Eva