Einnahmen durch einmalige Tätigkeit - Angabe in der Steuererklärung

Hallo,

ich habe von einem Bekannten eine Anfrage bekommen zur Erstellung einer statischen Website für seinen Arbeitgeber. Das wird eine einmalige Tätigkeit sein, für die ich eine private Rechnung ( vermutlich weniger als 1000 €) schreiben würde.

Muss ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben, wenn sie aus keiner regelmäßigen Tätigkeit entstanden sind?

Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und würde es nur nebenbei machen wollen.

Vielen Dank schon mal,
Markus

Normalerweise Anlage G, man könnte aber auch Einkünfte aus Leistungen (Anlage SO) erklären. Im Ergebnis wird es sich bei 1.000 € Gewinn nichts nehmen.

Okay, SO liest sich korrekt. Ich hatte die Hoffnung, dass man einmalige, geringe Einnahmen aus einer nicht gewerblichen Tätigkeit nicht angeben muss. Es wird einem aber auch nichts gegönnt :grinning:

Wird es dann zu meinem normalen Steuersatz versteuert?

Ja.

Hallo Markus
es gibt dabei leider nur eine Freigrenze von EUR 256,00. Wenn Du mehr Gewinn machst, dann ist alles steuerpflichtig und unterliegt Deiner individuellen Besteuerung, also zusammen mit Deinen Einkünften als Arbeitnehmer. Solltest Du nur Einkünfte als Arbeitnehmer haben und sich dort keine besonderen Sachverhalte abspielen, für die es interessant wäre eine Steuererklärung abzugeben, so gibt es für die sonstigen Einkünfte noch die Grenze von EUR 410,00 Gewinn. Dann wärst Du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Reicht eben nur für eine kleine Struktur der Website :wink:

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

Ein Hello World ist also drin :wink:

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten

Mal blöd gefragt: könnte man daraus nicht einen 450€-Job mit Befristung auf 2…3 Monate machen? In Form von Homeoffice?
Dann natürlich mit Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber.

Hallo
Gute Idee. Geht aber vllt besser mit einer kurzfristigen Beschäftigung.
Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

Hi,

in meinem Fall schwierig, großes Unternehmen. Normalerweise muss sowas kleines groß ausgeschrieben werden, Auswahlverfahren…etc.
Da wäre so ein Minijob auf die schnelle undenkbar.

Viele Grüße
Markus

widerspricht aber völlig

Nunja. Muss ja jeder selber wissen.

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Was hat die Größe mit der Tätigkeit zu tun?
Wie auch immer, ich kann das schon ganz gut einschätzen :wink:

Mit der Tätigkeit an sich nicht, aber welches große Unternehmen leistet sich heutzutage eine STATISCHE Website?

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Es geht um eine Landing Page und ich habe einen Freund dort in der IT, der fragte, ob ich es mache. Website war von mir falsch ausgedrückt, sorry.