Einnahmenüberschussrechnung - Gewerbe

Hallo,

durch meine Webseite erziele ich Einnahmen, wo vom Partnerprogramm direkt 19% Mwst. abgezogenwerden.

Muss ich bei meiner Einnahmenüberschussrechnung für Finanzamt (Gewerbesteuer) Einnahmen mit Mwst. oder ohne Mwst. angeben?

Wenn ich mit Mwst. angebe, dann werde ich ja für die bezahlte Mwst. nicht nicht erhaltes Geld nochmal Steuern zahlen

Vielen Dank

Bitte konkreter, wieso wird die Umsatzsteuer vom Partnerprogramm abgezogen? Wird sie wirklich abgezogen oder nicht ausgewiesen? Wo liegt der Ort der Leistung (bei Google Adsense z.B. in Irland)??

Hallo,
das Unternehmen (von dem Partnerprogramm) liegt in Zypern.

Ich verdiene Beitrag(brutto) XY
von diesen Beitrag werden 19% MwSt abgezogen
Danach wird mir Beitrag netto (Beitrag brutto minus MwSt) überwiesen.

Vielen Dank

Hallo Rick,

das wäre dann eine innergemeinschaftliche Leistung mit dem Leistungsort in Zypern,

Du kannst das hier nachlesen, der Steuerberater hat das gut beschrieben. Im Artikel geht es zwar um Google, aber der Sachverhalt (EU etc.) ist gleich.

http://www.steuerberater-winkler.com/wissen/umsatzst…

Hope that helps!

1 Like

„So müssen die in Deutschland nicht steuerbaren Werbeeinnahmen gem. § 18 b S. 1 Nr. 2 UStG in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie gem. § 18 a Abs. 2 UStG in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden.“

Also muss ich nur den überwiesenen Beitrag angeben, wenn ich es richtig verstanden habe.

Falsch von meiner Seite, man muss auch nicht steuerbaren Werbeeinnahmen angeben - also mit Mwst.
Wie ich mich gerade informiert habe, muss es aber in der Umsatzsteurvoranmeldung stattfinden, und die muss man erst ausfühlen aber 1000 € - da meine Annahmen kleiner sind, gehe ich davon aus, dass ich es nicht muss.

Servus,

das, was Du da schreibst, ist keine Information, sondern Desinformation.

Schöne Grüße

MM