Einparken auf Firmenparkplatz

Hallo,

folgender Fall:
Ein Firmenparkplatz der öffentlich zugänglich ist (d.h. keine Firmenzufahrt mit Schranke o.ä.). Es kann vorkommen, dass eng geparkt wird und jemand eingeparkt wird. Dies ist jedoch die Ausnahme und stllt kein Problem dar, da der Verursacher schnell ausfindig gemacht wird und sein Auto innerhalb weniger Minuten entfernt (Liste mit den KFZ-Kennzeichen aller parkberechtigter Autos liegt der Zentrale vor). Dies ist innerhalb der Firma bekannt.

Wie verhält es sich aber, wenn eine firmenfremde Person auf dem Firmengelände sein Auto abstellt, eingeparkt wird und nun das zuparkende Auto (eines Mitarbeiters der Firma) abschleppen lässt und/oder weitere Kosten in Rechnung stellen möchte (weil z.B. ein Geschäftstermin entgangen ist)? Ist es das alleinige Problem des Fremdparkers oder trägt hier der zuparkende Firmenangehörige die Schuld? Oder sogar die Firma selbst?

Spielt es dabei eine Rolle ob das Gelände ausgeschildert ist (Firmengelände / Firmenparkplatz) oder nicht?

gruß
boba

Hallo,

Wie verhält es sich aber, wenn eine firmenfremde Person auf
dem Firmengelände sein Auto abstellt, eingeparkt wird und nun
das zuparkende Auto (eines Mitarbeiters der Firma) abschleppen
lässt und/oder weitere Kosten in Rechnung stellen möchte (weil
z.B. ein Geschäftstermin entgangen ist)?

Zuerst müsste einmal geklärt werden, in welcher Eigenschaft diese firmenfremde Person auf dem Firmengelände war(Kunde, Besucher, Lieferant).

Welcher Apschleppdienst schleppt ein Auto von einem Firmengelände ab,
ohne dazu eine Genehmigung von dieser Firma zu erhalten ?

Die einfachste Möglichkeit wäre doch, beim Empfang, den Mitarbeiter der Firma ausrufen, bzw. anrufen zu lassen.

Alternativ könnte evt. der Zugeparkte für den Kundentermin ein Taxi anfordern.

Gruß Merger

Hallo,

Zuerst müsste einmal geklärt werden, in welcher Eigenschaft
diese firmenfremde Person auf dem Firmengelände war(Kunde,
Besucher, Lieferant).

Gehen wir mal davon aus, dass der Fremdparker gar nicht weiss, dass dort wo er sein Auto abstellt ein Firmengelände ist bzw. die Stellfläche als Parkplatz für die Mitarbeiter der Firma vorgesehen sind.

Welcher Apschleppdienst schleppt ein Auto von einem
Firmengelände ab,
ohne dazu eine Genehmigung von dieser Firma zu erhalten ?

„Technisch“ gesehen ist ein Abschleppen vom Firmengelände ohne weiteres möglich: Das Firmengelände/der Firmenparkplatz ist von der Strasse frei zugänglich (ohne Zaun, ohne Zufahrtsschranke, etc)

Die einfachste Möglichkeit wäre doch, beim Empfang, den
Mitarbeiter der Firma ausrufen, bzw. anrufen zu lassen.

Siehe oben: Was wäre wenn der Zugeparkte gar nicht auf die Idee kommt, dass er sich auf einem Firmenparkplatz befindet?

Alternativ könnte evt. der Zugeparkte für den Kundentermin ein
Taxi anfordern.

Zu seinen Kosten oder kann er die Kosten dem Zuparker (privat) oder der Firma anlasten?

gruß
boba

Hallo,

Zuerst müsste einmal geklärt werden, in welcher Eigenschaft
diese firmenfremde Person auf dem Firmengelände war(Kunde,
Besucher, Lieferant).

Gehen wir mal davon aus, dass der Fremdparker gar nicht weiss,
dass dort wo er sein Auto abstellt ein Firmengelände ist bzw.
die Stellfläche als Parkplatz für die Mitarbeiter der Firma
vorgesehen sind.

Also ist er nicht berechtigt auf diesem Firmengelände zu parken.

Welcher Apschleppdienst schleppt ein Auto von einem
Firmengelände ab,
ohne dazu eine Genehmigung von dieser Firma zu erhalten ?

„Technisch“ gesehen ist ein Abschleppen vom Firmengelände ohne
weiteres möglich: Das Firmengelände/der Firmenparkplatz ist
von der Strasse frei zugänglich (ohne Zaun, ohne
Zufahrtsschranke, etc)

Auch wenn es technisch möglich sein sollte,
besteht dazu keine Erlaubnis.

Die einfachste Möglichkeit wäre doch, beim Empfang, den
Mitarbeiter der Firma ausrufen, bzw. anrufen zu lassen.

Siehe oben: Was wäre wenn der Zugeparkte gar nicht auf die
Idee kommt, dass er sich auf einem Firmenparkplatz befindet?

Alternativ könnte evt. der Zugeparkte für den Kundentermin ein
Taxi anfordern.

Zu seinen Kosten oder kann er die Kosten dem Zuparker (privat)
oder der Firma anlasten?

Wenn er wie in diesem Falle nicht berechtigt ist, sein Auto auf dem Firmengelände abzustellen kann er auch keine Taxikosten in Rechnung stellen.

gruß
boba

PS: das wäre vergleichbar wenn ein Fremder sein Auto in deine Garage stellt und danach das Garagentor automatisch zugeht.

Woher sollte denn ein Fremder wissen, dass er da nicht reinfahren darf.

Gruß Merger

Moin,

immer das selbe:

Der Falschparker hätte im Auftrag der Firma (Parkplatzeigentümer oder Mieter des Parkplatzes) abgeschleppt werden können. Die Kosten trägt der Auftraggeber, der sich das Geld auf zivilrechtlichem Weg vom Falschparker zurückfordern kann.
Ein Zuparken des Falschparkers hingegen stellt den Tatbestand der Nötigung dar.
Und:
Natürlich spielt es eine Rolle ob der Falschparker überhaupt erkennen kann ob er auf dem fraglichen Parkplatz nicht parken durfte.

Auch auf unserem Firmenparkplatz stellen sich sogar manchmal Kunden auf die Parkplätze der Geschäftsführung, aber niemand würde auf die Idee kommen einen Kunden deshalb zuzuparken.
Was sind denn das für Sitten?

Gruss Jakob

Was sind denn das für Sitten?

warum gehst du gleich vom worst-case aus? beispiel: ich habe mal bei einer firma gearbeitet, deren parkplatz viel zu klein war für die ganzen mitarbeiter pkw. da wurde teilweise die gesamte einfahrt zugeparkt. wenn einer raus wollte, mussten schlimmstenfalls bis zu acht leute die autos wegfahren. wenn da einer reingeraten ist, der da eigentlich nichts zu suchen hat, dann hatte der ein problem - ohne dass dem jemand böses wollte (oder dass ihn jemand „bestrafen“ wollte für das unberechtigte parken).

von der rechtlichen seite her stimme ich dir aber zu.

1 Like

Hallo,

man sollte nicht immer Willkür/Nötigung annehmen.

Ich kenne kleine Firmenparkplätze, da parken die Mitarbeiter hintereinander weil zu wenig Parkplätze zur Verfügung stehen.

Und wie soll man dann erkennen, dass ein Fremder in der Reihe steht ?

Gruß Merger

Moin,

natürlich gibt es Fälle wie von Dir beschrieben. Das ging aber aus dem Ursprungsposting nicht hervor.
Ich habe daraus gelesen dass sich ein Firmenfremder (ob nun bewusst oder unbewusst) auf einen Firmenparkplatz stellte, von einem Firmenmitarbeiter daraufhin zugeparkt wurde und der Firmenfremde den Zuparker abschleppen liess.

Gruss Jakob

Moin,

da stimme ich Dir ja auch zu, nur schien es im beschriebenen Fall ja eine Art Selbstjustiz eines Mitarbeiters zu sein den Fremdparker zuzuparken.
Abgesehen davon dass das wie wir feststellten rechtswidrig ist, ist das nicht die nette Art.
Es hätte sich beim Fremdparker um die Geschäftsleitung eines der besten Kunden der Firma handeln können.
Da sagt man doch nicht, der steht da wo er nicht darf und dann parke ich den einfach zu :wink:
Oder habe ich das Ursprungsposting völlig falsch interpretiert?
Möglich, aber Einspruch vom Fragesteller kam auch nicht.

Gruss Jakob

Hallo nochmal,

das ist eine rein fiktive Frage - es wurde noch keiner eingeparkt. Es könnte aber passieren und daher habe ich mir die Frage gestellt.
Es herrschen also (noch) keine Unsitten… :wink:

  • Der Fremdparker weiss nicht, dass er sein Auto auf Firmengelände abgestellt hat (Gelände ist frei zugänglich bzw. befahrbar; nicht an jeder Stelle hängt ein Schild „Firmengelände“).
  • Der Zuparker geht davon aus, dass das zugeparkte Auto einem Mitarbeiter gehört (und daher die Parksituation kein Problem für ihn darstellt)

Was könnte wem zur Last gelegt werden? Z.B. wenn der Fremdparker des Auto des Zuparkers abschleppen lässt/lassen will.

gruß
boba

Moin,

  • Der Fremdparker weiss nicht, dass er sein Auto auf
    Firmengelände abgestellt hat (Gelände ist frei zugänglich bzw.
    befahrbar; nicht an jeder Stelle hängt ein Schild
    „Firmengelände“).

Ok.

  • Der Zuparker geht davon aus, dass das zugeparkte Auto einem
    Mitarbeiter gehört (und daher die Parksituation kein Problem
    für ihn darstellt)

Nun ja, mit „davon ausgehen“ ist immer eine brandheisse Geschichte.

Was könnte wem zur Last gelegt werden? Z.B. wenn der
Fremdparker des Auto des Zuparkers abschleppen lässt/lassen
will.

Der Zuparker riskiert eine Anzeige wegen Nötigung. Wenn wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Beschilderung dem Fremdparker sein Fehlverhalten nicht bewusst sein konnte passiert dem Fremdparker überhaupt nichts. Auf welcher Grundlage auch?

Gruss Jakob