Hallo,
folgender Fall:
Ein Firmenparkplatz der öffentlich zugänglich ist (d.h. keine Firmenzufahrt mit Schranke o.ä.). Es kann vorkommen, dass eng geparkt wird und jemand eingeparkt wird. Dies ist jedoch die Ausnahme und stllt kein Problem dar, da der Verursacher schnell ausfindig gemacht wird und sein Auto innerhalb weniger Minuten entfernt (Liste mit den KFZ-Kennzeichen aller parkberechtigter Autos liegt der Zentrale vor). Dies ist innerhalb der Firma bekannt.
Wie verhält es sich aber, wenn eine firmenfremde Person auf dem Firmengelände sein Auto abstellt, eingeparkt wird und nun das zuparkende Auto (eines Mitarbeiters der Firma) abschleppen lässt und/oder weitere Kosten in Rechnung stellen möchte (weil z.B. ein Geschäftstermin entgangen ist)? Ist es das alleinige Problem des Fremdparkers oder trägt hier der zuparkende Firmenangehörige die Schuld? Oder sogar die Firma selbst?
Spielt es dabei eine Rolle ob das Gelände ausgeschildert ist (Firmengelände / Firmenparkplatz) oder nicht?
gruß
boba