Einreise in die USA trotz Ermittlungsverfahren

Hallo

irgendwie ging meine Frage unter aber schreibe dies gern nochmal. Ich musste mich von meiner Partnerin trennen. Ist alles jedoch sehr unschön verlaufen. Auf Grund dessen läuft gegen mich ein Strafverfahren. Meine damalige Partnerin hat mir damit ziemlich das Leben zerstört. Nun ist es so. Ich brauch etwas Ruhe und Abstand. Die USA ist mein favourite Reiseland. Ich möchte für 5 Tage rüber fliegen. Wie ist das nun muss ich mit Schwierigkeiten bei der Ausreise in Deutschland bzw mit Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA rechnen?. Meine ESTA habe ich vor einer Woche gemacht und wurde genehmigt und die Gebühr wurde abgebucht. Die Frage ob ich verurteilt bzw verhaftet wurde habe ich mit nein beantwortet. Dies entspricht ja auch den Tatsachen. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen. Die andere Frage. Welche Daten bekommen die USA und was sieht der Grenzbeamte in den USA an seinen PC.

Danke von herzen für eure Antwort

Liebe Grüße aus München

Micha

Hallo Joker,

in den USA hast Du keine Schwierigkeiten zu erwarten.

Wie es allerdings mit dem in Deutschland schwebenden Strafverfahren ist, weiss ich nicht. Frag doch mal bei der Polizei nach, ob Du für diese Zeit ausreisen darfst.

Gruss Wolfgang

Hallo,

solange der Pass nicht wegen Fluchtgefahr eingezogen ist, und keine Meldeauflage besteht, spricht nichts gegen eine Auslandsreise. Man sollte halt sicherstellen, dass einen Post erreicht (von einer Vertrauensperson entgegengenommen und geöffnet wird), damit es nicht aufgrund versäumter Termine zu einer Ausschreibung zur Fahndung kommt. Im Zweifelsfall mitzuteilen, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann, weil man erst die Woche drauf aus dem Ausland zurück kommt, ist grundsätzlich kein Problem, wenn man dann auch tatsächlich zu einem Ausweichtermin erscheint.

Gruß vom Wiz

Hallo,

man muss nicht unbedingt unnötig schlafende Hunde wecken. Solange keine Meldeauflage existiert, und der Pass nicht eingezogen ist, siehe meine andere Antwort.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz

nein. Keine Auflagen oder ähnliches. Post wird erreicht und geöffnet , gelesen durch meine Schwester für diesen Zeitraum. Ich flüchte ja auch nicht sondern brauche nur ein paar Tage für mich um wieder etwas Kraft zu bekommen.

Hallo!

solange der Pass nicht wegen Fluchtgefahr eingezogen ist, und
keine Meldeauflage besteht, spricht nichts gegen eine
Auslandsreise.

Man müsste ja bei dem komischen digitalen Esta-Anmeldeverfahren dann also…eine bestimmte Antworten ankreuzen, aber das siehst du nicht als Problem?

Ist eine ernsthafte Frage!

Karl

Man sollte halt sicherstellen, dass einen Post

erreicht (von einer Vertrauensperson entgegengenommen und
geöffnet wird), damit es nicht aufgrund versäumter Termine zu
einer Ausschreibung zur Fahndung kommt. Im Zweifelsfall
mitzuteilen, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann, weil
man erst die Woche drauf aus dem Ausland zurück kommt, ist
grundsätzlich kein Problem, wenn man dann auch tatsächlich zu
einem Ausweichtermin erscheint.

Gruß vom Wiz

@ Karl, ich kann jetzt nicht wirklich verfolgen ob du mich meints oder die andere Person. Beim ESTA gibt es gleich am Anfang die Frage ob man durch irgendwelche kriminellen Aktivitäten verurteilt oder verhaftet wurde. WIe gesagt das habe ich mit nein beantwortet. Ich wurde weder verhaftet noch verurteilt noch habe ich Auflagen bekommen. Alle anderen Fragen sind wie Völkermord oder ob ich arbeiten will in den USA und ob ich irgendwelche Krankenheiten habe.

Gruß Micha

Hallo,

siehe neue Antwort von Joker. So lange es nur um ein Ermittlungsverfahren ohne Anordnung von U-Haft oder sonstigen Maßnahmen wg. Fluchtgefahr geht, kein Thema.

BTW: Bitte mal vor Augen führen, wie viele unschuldige Menschen, und Menschen denen man eine Tat nicht nachweisen kann, bei denen man ein Ermittlungsverfahren wegen diverser anderer Gründe einstellt, es gibt. Und selbst bei denen, bei denen es dann tatsächlich zur Hauptverhandlung kommt, geht ein nicht unerheblicher Prozentsatz dann mit Ermahnungen, Einstellung (ggf. gegen Auflagen), … oder eben auch Freispruch raus. Alles nichts, was wirklich in Bezug auf Aus-/Einreisebeschränkungen spannend wäre.

Gruß vom Wiz

OK, ich dachte, man muss auch beantworten, ob irgend ein Verfahren gegen einen vorliegt oder Ähnliches.

Ich will hier überhaupt keine Panik verbreiten, war nur überrascht, was ich vor ein paar Monaten alles so beantworten musste und dass die USA sich das Recht vorbehält, einen nach Ankunft (ich glaube ohne Angabe von Gründen) postwendend wieder nach Hause zu schicken, wenn ihnen meine Nase nicht passt (vielleicht kommt das aber so gut wie nie vor?).
Habe auch keine Ahnung, was die USA mit den Esta-Antworten eigentlich macht! (vielleicht oft gar nix?)

Gruß!
Karl