Eins in Abschlussarbeit wird nicht gewertet

Hallo mein Sohn besucht eine Realschule in Niedersachsen.
Er steht kurz vor einem guten Abschluss.
Am tag als die Englischarbeit geschrieben wurde hatte mein Sohn einen Probetag für eine Ausbildung .
Dieser Grund wurde nicht akzeptiert und als unentschuldigt vermerkt.
Jetzt durfte er die Englischarbeit nachholen und bekam eine Eins .
Zwei Tage später hat die Klassenlehrerin dafür gesorgt das die Arbeit für ungültig erklärt worden ist. Da er "Unentschuldigt "gefehlt hat, hätte er keinen Anspruch auf ein nachschreiben gehabt .
Ist das so richtig? …ich dachte wenn eine Note steht dann steht sie .

Hallo,
Wenn ihm das „Nachschreiben“ im Vorfeld genehmigt wurde ist das wahrscheinlich vom Direktor ausgegangen. Insofern ist es mir nicht klar wie die Klassenlehrerin dort Einspruch erheben kann.

zum Allgemeinen:
-Eine Arbeit kann im Nachhinein als „nicht bestanden“ deklariert werden allerdings müssen dafür erhebliche Gründe vorliegen. (spicken etc.)
-Falls der Schüler nicht zuvor über die Gründe für ein Nachholen Informiert wurde (Bei uns gab es dazu einen ausführlichen Informationstag) ist es nicht seine Schuld.

Mein Rechtsgefühl sagt mir ,dass die Arbeit gewertet werden sollte. Allerdings würde ich vor dem einsetzen Rechtlicher Schritte zum Dialog mit dem Rektor und der Lehrerin auffordern und diesen (insbesondere der Lehrerin) klarmachen, dass eine Extrarunde (beziehungsweise ein 6 im Abschlusszeugnis) für einen Schüler kein Pappenstil ist.

mit freundlichen Grüßen
armer Tor

Hallo,

eine Nachfrage:
Wurde der Probearbeitstag vorher der Schule gemeldet oder ist der Schüler da einfach hingegangen, hat an dem Tag unentschuldigt in der Schule gefehlt und hat am nächsten Tag erst berichtet, wo er eigentlich war?

Gruß

Der AG hat sehr kurzfristig angerufen und Ihn gleich für den nächsten Tag her gebeten .
Da wollten wir nicht gleich rumzicken …Dumm gelaufen .
Hätte ich gelogen und ihn wegen Krankheit entschuldigt ,wäre es gut gewesen .
Habe gleich morgens angerufen am Probetag .

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Hallo,

armer Tor schrieb u. a.:

Wenn ihm das „Nachschreiben“ im Vorfeld genehmigt wurde ist
das wahrscheinlich vom Direktor ausgegangen. Insofern ist es
mir nicht klar wie die Klassenlehrerin dort Einspruch erheben
kann.

zum Allgemeinen:
-Eine Arbeit kann im Nachhinein als „nicht bestanden“
deklariert werden allerdings müssen dafür erhebliche Gründe
vorliegen. (spicken etc.)
-Falls der Schüler nicht zuvor über die Gründe für ein
Nachholen Informiert wurde (Bei uns gab es dazu einen
ausführlichen Informationstag) ist es nicht seine Schuld.

Mein Rechtsgefühl sagt mir ,dass die Arbeit gewertet werden
sollte.

Das sah ich auch so, bis ich deine Antwort las:

Der AG hat sehr kurzfristig angerufen und Ihn gleich für den
nächsten Tag her gebeten .
Da wollten wir nicht gleich rumzicken …Dumm gelaufen .
Hätte ich gelogen und ihn wegen Krankheit entschuldigt ,wäre
es gut gewesen .

Kein normaler Arbeitgeber hätte das als Herumgezicke interpretiert, wenn man ihm gesagt hätte, „morgen geht gerade nicht, da ist die Abschlussprüfung“. Und im Normalfall (davon abgesehen, dass ich das nicht gutgeheißen hätte) reicht bei Prüfungen (bei uns sogar bei Klassenarbeiten) keine Entschuldigung der Eltern aus, da muss schon ein Attest her.

Du kannst dich jetzt höchstens noch darauf berufen, dass ihm das Nachschreiben erlaubt wurde (wenn das nicht unter Vorbehalt geschah, was ich bei Klassenarbeiten schon mal mache, wenn noch kein Attest vorliegt), aber in Ordnung war die Aktion nicht.

Viele Grüße
Christa

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Hallo,

das hier:

Du kannst dich jetzt höchstens noch darauf berufen, dass ihm
das Nachschreiben erlaubt wurde

funktioniert nicht.
Angenommen, das Nachschreiben war „unberechtigt“, dann kann es nicht nur dadurch, dass es stattgefunden hat, „rechtmäßig“ werden.
(Begründung müsste sich wahrscheinlich im VwVfG (hier wohl anwendbar, da Abschlussprüfung -> Verwaltungsakt schon die eine Arbeit?) finden, habe jetzt aber keine Zeit zum Suchen…)

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Hallo,

Hallo mein Sohn besucht eine Realschule in Niedersachsen.
Er steht kurz vor einem guten Abschluss.
Am tag als die Englischarbeit geschrieben wurde hatte mein
Sohn einen Probetag für eine Ausbildung .

Es ist wohl so, dass Schüler durchaus für Vorstellungstermine (dazu zählt sicher auch ein Probearbeitstag) von der Schule frei bekommen. Aber sicher nicht, wenn Prüfungen für diesen Tag angesetzt sind und das Ganze natürlich nur, wenn vorher danach erfragt wird.
Jetzt war also eine Prüfung und es wurde nicht vorher gefragt.
In diesem Fall würde ich also mit Meckern den Ball ganz flach halten.

Du / ihr hättet euch auch im Vorfeld überlegen sollen, was wichtiger ist: das Probearbeiten oder die Englischprüfung.
Die Probearbeit führt nicht zwangsläufig zu einer Ausbildungsstelle - es kann auch sein, dass mehrere Kandidaten für ein Probearbeiten eingeladen werden (ist sogar wahrscheinlich).
Die Prüfung zählt für den Abschluss und der ist etwas, was für die weitere Berufslaufbahn entscheidend ist.
Nun ist es aber schon passiert - aber für das nächste Mal wäre ein setzen von Prioritäten schon sinnvoll.

Jetzt durfte er die Englischarbeit nachholen und bekam eine
Eins .
Zwei Tage später hat die Klassenlehrerin dafür gesorgt das die
Arbeit für ungültig erklärt worden ist. Da er "Unentschuldigt
"gefehlt hat, hätte er keinen Anspruch auf ein nachschreiben
gehabt .

Die Frage ist ja, warum hat sie die Englischarbeit nachholen lassen? Wusste sie nichts davon, dass es ein unentschuldigtes Fehlen war.

Ist das so richtig? …ich dachte wenn eine Note steht dann
steht sie .

Die Note steht, aber wenn die Arbeit nicht gewertet wird, dann nützt sie nichts.

Fragt doch bei der Lehrerin nach. Gebt zu einen Fehler gemacht zu haben (Euphorie wegen der Einladung zum Probearbeiten und die Aussicht auf eine Lehrstelle…). Ich würde mich dann damit zufrieden geben, dass es nicht als 6 gewertet wird, sondern eben nicht mitgeschrieben und hoffen, dass die anderen Notenkomponenten (Tests oder mündliche Mitarbeit) ok waren.

Viele Grüße

Hallo,

Ich würde mich dann
damit zufrieden geben, dass es nicht als 6 gewertet wird,
sondern eben nicht mitgeschrieben und hoffen, dass die anderen
Notenkomponenten (Tests oder mündliche Mitarbeit) ok waren.

ich bin mir nicht sicher, wie das bei der Abschlussprüfung in der Realschule ist, aber wenn bei uns bei einer Prüfung unentschuldigt gefehlt wird, dann ist das durchaus eine 6 und nicht „wird nicht gewertet“.

Gruß
Christa

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Hallo,

(Begründung müsste sich wahrscheinlich im VwVfG (hier wohl
anwendbar, da Abschlussprüfung -> Verwaltungsakt schon die
eine Arbeit?)
finden, habe jetzt aber keine Zeit zum
Suchen…)

ich habe jetzt auch keine Zeit, im VwVfG zu suchen, fand aber das hier:
http://www.schure.de/2241001/4100000.htm#p35

§ 35
Nichtteilnahme

(1) 1Ein Prüfling, der infolge Krankheit oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender Umstände an einem Prüfungsteil nicht teilnimmt, hat die Gründe unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen. 2Bei Erkrankung ist auf Verlangen der Schule ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

(2) 1Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission entscheidet darüber, ob die Nichtteilnahme gerechtfertigt ist. Ist sie nicht gerechtfertigt, so gilt der versäumte Prüfungsteil als mit „ungenügend“ bewertet. 2Ist die Nichtteilnahme gerechtfertigt, so regelt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission die Fortsetzung der Prüfung.

(3) Kann ein Prüfling an einer Abschlussprüfung bis zum Ablauf des Schuljahres aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht teilnehmen, so entscheidet die Klassenkonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, ob der Prüfling einen Abschluss ohne Prüfung erhält.

Für mich liest sich das nach §35, Abs. 2 S. 2, wobei die Fortsetzung der Prüfung im Nachschreiben bestand. Auf der anderen Seite trifft Abs. 1 nicht zu, denn die Gründe waren sehr wohl von ihm zu vertreten, und krank war er auch nicht.

Gruß
Christa

Moin,

Zwei Tage später hat die Klassenlehrerin dafür gesorgt das die
Arbeit für ungültig erklärt worden ist. Da er "Unentschuldigt
"gefehlt hat, hätte er keinen Anspruch auf ein nachschreiben
gehabt .
Ist das so richtig? …ich dachte wenn eine Note steht dann
steht sie .

hast Du denn überhaupt schon mal mit der Lehrerin gesprochen und ihr den Sachverhalt erläutert?!

Gandalf

Hallo

Hallo mein Sohn besucht eine Realschule in Niedersachsen.

In Verbindung mit Christas Antwort:

ich habe jetzt auch keine Zeit, im VwVfG zu suchen, fand aber
das hier:
http://www.schure.de/2241001/4100000.htm#p35

§ 35 Nichtteilnahme

Ergibt sich ein eindeutiger Verstoß des Fragers und der Antwortenden gegen FAQ:1129

Gruß
!/!

Hi,

hast Du denn überhaupt schon mal mit der Lehrerin gesprochen
und ihr den Sachverhalt erläutert?!

Daran dachte ich auch als allererstes. Man muss ja nicht sofort auf Konfrontationskurs gehen, sondern kann sich mit der Lehrerin (und evtl. aufgrund weiter reichender Entscheidungsbefugnisse auch dem Direktor/der Direktorin) mal zusammen setzen und in aller Ruhe die Gründe für die eigene Entscheidung darlegen, sich die Situation aus Schul(-rechtlicher) Sicht mal darlegen lassen und darum bitten, gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung im Sinne des Sohnes zu finden.

Viele Grüße und natürlich viel Erfolg,
Inka

Hä?

Hallo

Hallo mein Sohn besucht eine Realschule in Niedersachsen.

In Verbindung mit Christas Antwort:

ich habe jetzt auch keine Zeit, im VwVfG zu suchen, fand aber
das hier:
http://www.schure.de/2241001/4100000.htm#p35

§ 35 Nichtteilnahme

Ergibt sich ein eindeutiger Verstoß des Fragers und der
Antwortenden gegen FAQ:1129

Kann man denn sowas untereinanderhauen und alles, was dazwischen geschrieben wurde, einfach löschen?

Das entstellt doch den Verlauf der Diskussion.

Tilli

Hallo

Kann man denn sowas untereinanderhauen und alles, was
dazwischen geschrieben wurde, einfach löschen?

Das entstellt doch den Verlauf der Diskussion.

Soll es ja nicht, es soll nur illustrieren, dass hier permanent gegen FAQ:1129 verstoßen wird.

Gruß
!/!