Hallo,
am Freitag wird der Bundestag den Einsatz der BW gegen den IS beschliessen. Wenige Abgeordnete der Regierungsparteien werden dagegenstimmen. Wahrscheinlich mehr von den Grünen und mit Sicherheit fast alle der Linkspartei (wahrscheinlich sogar alle - sie sind es so von früher gewohnt ).
Damit ist der Einsatz dann beschlossen. Punktum!
Allerdings könnten einige Abgeordnete das BVerfG anrufen, um die pol. Entscheidung auf ihre grundgesetzliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Wird es diese Anrufung geben oder begnügen sich die Nein-Sager damit, pol. Kapital herausschlagen zu wollen (ergo rein populistisch und polemisch zu agieren)?
Für den rechtl. Hintergrund: http://thomas-hitschler.de/wp-content/uploads/2015/11/203_15_Staatliche-Selbstverteidigung-gegen-Terroristen-aktualisierte-Version.pdf
Gruß
vdmaster