Einsatz der BW gegen den IS

Hallo,

am Freitag wird der Bundestag den Einsatz der BW gegen den IS beschliessen. Wenige Abgeordnete der Regierungsparteien werden dagegenstimmen. Wahrscheinlich mehr von den Grünen und mit Sicherheit fast alle der Linkspartei (wahrscheinlich sogar alle - sie sind es so von früher gewohnt :wink:).

Damit ist der Einsatz dann beschlossen. Punktum!

Allerdings könnten einige Abgeordnete das BVerfG anrufen, um die pol. Entscheidung auf ihre grundgesetzliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Wird es diese Anrufung geben oder begnügen sich die Nein-Sager damit, pol. Kapital herausschlagen zu wollen (ergo rein populistisch und polemisch zu agieren)?

Für den rechtl. Hintergrund: http://thomas-hitschler.de/wp-content/uploads/2015/11/203_15_Staatliche-Selbstverteidigung-gegen-Terroristen-aktualisierte-Version.pdf

Gruß
vdmaster

Hallo vdm,

welches wie auch immer geartete Risiko würden die Nein-Sager bei einem Gang vor das BVerfG eingehen?

Eigentlich rechne ich damit dass das BVerfG dazu gebracht wird, sich zu äußern. Es müsste NOTWENDIGER Weise passieren. Sonst würd ´unsere´ Demokratie schwer Schaden nehmen.

Gruß mki

So oft, wie die Regierungen schon gegen die Verfassung verstossen haben, ist es geradezu die Pflicht der Opposition, das Verfassungsgericht in dieser Frage, die ja rechtlich keineswegs klar ist, anzurufen.
Der Bundestag ist eben kein Kirmes, auch wenn du das gerne so darstellen möchtest.

ich möchte noch anmerken…

ich bin UNIBEDINGT dafür, dass Europa den IS in jede Ritze nachgeht, d.h. nicht nur militärisch sondern auch politisch.

Die BEDINGUNGEN wären, den Zugang der IS zu den Ölreserven zerstören, die sonstwie laufenden Unterstützungen des IS über Saudi-Arabien und die Türkei trocken legen.

Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung, UNSERE Soldaten ins Feuer schickt um die Kohlen rauszuholen. Nichts ohne dem anderen.

Gruß mki

Ergänzung, die ich meinem UP leider nicht anfügen kann: Die deutliche Mehrheit der Grünen wird ebenfalls mit Nein stimmen. Das ergab eine Probeabstimmung innerhalb der grünen Fraktion.

Hallo,

das Risiko wäre, dass die Beschwerdeführer auf ganzer Linie vor dem BVerfG unterliegen. Damit wäre klargestellt, dass Artikel 51 auch in Verbindung mit dem EU-Vertrag (kollektives Verteidigungsbündnis) greift und die vorherige Einholung eines Mandats (=direkter Auftrag) des UN-Sicherheitsrates (aus Sicht des GG) nicht erforderlich ist. Ebenfalls, dass eine militärische Aktion gegen nichtstaatliche Akteure (unter gewissen Voraussetzungen, die hier den Rahmen sprengen würden) nicht gegen die territoriale Integrität (und damit UN-Charta) eines anderen Staates verstossen, falls dieser andere Staat ungewillt oder nicht in der Lage ist, die nichtstaatlichen, angreifenden Akteure zu stoppen und seinerseits an weiteren Angriffen zu hindern.

Ich hoffe, dass das BVerfG angerufen wird und in diesen Punkten (möglicherweise auch nur in Teilen) den grundgesetzlichen Rahmen noch klarer absteckt als er es im sog. Out-of-area-Urteil bereits tat.

Gruß
vdmaster

Völlig unabhängig von allen anderen Erwägungen: Mehr als zwei Piloten (zeitgleich) werden dort nicht gefährdet sein. Alle anderen sind weit weg „vom Schuß“. Und die beiden Piloten haben das beste Abwehrsystem gegen radargestützte Raketenangriffe, was es für teuer Geld gibt. Gerade deswegen sind die ECR-Tornados nämlich angefordert worden. Weil sie speziell dafür konzipiert wurden, die gegnerischen Radarstationen zu stören und die Luftabwehrraketenstellungen zu neutralisieren. Ihre optischen Aufklärungsmöglichkeiten mit Übermittlung an die Kommandozentrale in Echtzeit sind nur noch das Sahnehäubchen als Zugabe.

Gruß
vdmaster

Wird es diese Anrufung geben oder begnügen sich die Nein-Sager damit, pol. Kapital herausschlagen zu wollen (ergo rein populistisch und polemisch zu agieren)?

lach
Es verwundert mich, welch zunehmend unkritische Ja-Sager-Qualitäten du hier (und bei anderen Themen in www) derzeit präsentierst. In der Wortwahl, in der Einstellung, der „Denunziation“, in der gewohnt medialen und regierungskonformen Art. Kann-Bestimmung wandelst du zunehmend in Mussbestimmungen um. Rechtfertigst jede Maßnahme der Regierung mit deinen Interpretationen. Ohne Not eigentlich.

Ich hoffe, dass das BVerfG angerufen wird und in diesen Punkten (möglicherweise auch nur in Teilen) den grundgesetzlichen Rahmen noch klarer absteckt.

Ich will nicht die kriegbefürwortende Einstellung kritisieren. Aber angesichts der Umstände


größter militärischer Einsatz der Nachkriegsgeschichte,
20% der verfügbaren Tornados werden eingesetzt,
keine Aufforderung/Zustimmung eines Fremdstaats Syriens,
keine politische Einigung innerhalb der BRD/EU über Zielsetzung der Maßnahmen (wer gegen wen und warum im Endeffekt),
keine Sicherung der Außengrenzen oder Verbesserung der inneren Sicherheit,

ist der spontane, im Grunde genommen rein symbolischer Aktionismus lächerlich.

Franz

Hallo,

also hast Du nichts zu meiner konkreten Frage zu sagen.

vdm

Zum einen klärt sich die Frage eh von selbst. Da muss ich keine Glaskugel bemühen und Spekulative verteilen.

Zum anderen ist die Ja-Nein-Modus-Frage von dir bereits eindeutig bewertet. Wenn du möchtest, dass wir allgemein über Art von Fragestellungen diskutieren, weshalb die negative Bewertung im zweiten Teil unnötig und kontraproduktiv ist, das von dir unterstellte Motiv jedoch durchaus wichtige Zwecke erfüllt, dann könnten wir darüber nochmals reden.

:wink:

Franz

Die Grünen und die Linkspartei lehnten beide den Einsatz ab. Dies mit Hinweis auf die fehlende Rechtmäßigkeit. Sie haben nun die Wahl, diese Rechtmäßigkeit bei der zuständigen Institution BVerfG bewerten zu lassen. Sollten sie dies nicht tun, dann wohl nur, weil sie den Einsatz als vom GG und der UN-Charta gedeckt ansehen müssen.

Dann verböte sich aber auch ein zukünftiger Hinweis auf die angeblich fehlende Rechtmäßigkeit. Sollte diese angeblich fehlende Rechtmäßigkeit jedoch auch zukünftig von den Grünen und der Linkspartei behauptet werden, dann wäre dies nicht mehr und nicht weniger als propagandistische, populistische Polemik.

vdm