Einsatz von Produktionsmaschine in Gastronomie

Hallo. Ich will für eine Existenzgründung mir eine Maschine anschaffen, die nicht in einem Land der EU, aber in Europa steht. Sie soll für die Produktion von einer Neuheit in einem Gastronomiebetrieb eingesetzt werden. In Deutschland gibt es diese Art der Maschine noch nicht.

Frage: Darf ich die Maschine sofort in den Betrieb hinstellen und anfangen zu produziren?Braucht diese Maschine ein deutsches TÜV-Siegel o.ä. um zugelassen zu werden? Oder wer bestimmt, dass die Maschine betätigt werden darf (unter welche Voraussetzungen - Reicht ein ausländisches Zertifikat?) ?

Damit eine Maschine in der EU eingesetzt werden darf, muss sie ein CE-Zeichen haben. Google am besten mal nach CE-Zeichen. Wenn die Maschine das nicht hat, darf sie hier nicht eingesetzt werden. Der Hersteller muss Dir auf Anfrage aussserdem die Konformitätserklärung zukommen lassen.

Hallo,

diese Maschine braucht nicht unbedingt den Tüv, denn sie ein CE Zeichen besitz, dann ist sie nach Maschinienrichtlinien zugelassen und darf betrieben werden. Um dieses Zeichen zu bekommen kann das ausländische Zertifikat reichen. Dieses ist aber abzuklären.

Hallo Usually84,

leider kenne ich mich in diesem Feld nicht aus und kann zu diese fragen von leider nicht behilflich sein.
Es klingt sehr interessant und wenn es für Sie einmal möglich ist näheres zu dieser Neuigkeit zu erzählen, würde mich für Ihre Nachrichten sehr freuen.
Ich lebe und arbeite in der Hauptstadt von Chile (Südamerika) und so was gibt’s hier bestimmt nicht…
Meine privat Email Adresse lautet [email protected] .

Wünsche Ihnen viel erfolg!!
Alles Gute und bis bald, schöne Grüße aus Santiago,

P. Wolff

Hallo Usually84, leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, da sich mein Wissen eher auf den Aspekt des Maschinenbaus oder der Verfahrenstechnik beschränkt. Auf die schnelle kann ich dir nur den Link hier anbieten: http://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik… vielleicht hilft man dir dort weiter.

Erstens mal :„Beamte nicht weiterlesen“, denn bei uns ist eigentlich alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten und was nicht verboten ist muß alle möglichen und unmöglichen Kennzeichnungssigel tragen.
Also so kann man natürlich nie eine Existenz gründen und auch ich habe mich nie von dieser Bürokratie einschränken lassen !! Keine Neuen Maschinen sondern Übertragene und BILLIGE kaufen und selbst herrichten
Die Frage ist, kannst Du allein den Betrieb führen oder mußt Du „Mitarbeiter“ beschäftigen ? Für einen Alleinunternehmer ist eigentlich alles erlaubt, denn wo kein Richter dort kein Kläger ! Und einen Betrieb sollte man immer allein anfangen !
Wenn man „Mitarbeiter“ beschäftigt ist sofort die Arbeitsinspection am Plan, daher kommen die Aspecte „Unfallverhütung, Hygienevorschriften und Fiscuseinnahmen“ zum Tragen. Gesetze sind unwahrscheinblich kleinlich, stur und meist blödsinnig. Kontrollierende Beamte meist stur, besserwissend, und wichtigtuerisch. Also, auch wenn man alle evt. vorhandenen Vorschriften beherzigt bedeutet das noch lange nicht, daß einem nicht diverse kleine Beamte Schwierigkeiten über Schwierigkeiten machen (sie müssen doch ihre „Wichtigkeit und Fachkenntniß“ hervorheben!!") Ich selbst habe zwei Betriebe gegründet und erfolgreich geführt. Früher war es leichter- heute ist es viel schwieriger geworden, man muß eine harte Haut haben und genügend Erfahrung um zu wissen wann man auftrumpfen kann und wann man kriechen muß.
Meine Erfahrung ist : Immer klein anfangen, sowenig Leute als möglich beschäftigen und klein zu bleiben oder schnell groß zu werden,denn als Mittelbetrieb ist man voll in der Zange zwischen Fiscus, Behörden und Gewerkschaften - und nie mit Krediten einen Betrieb beginnen, denn die Schulden steigen dann schneller als die Einnahmen.
Viel Erfolg und beste Grüße Helmut !

Hallo,

normalerweise reicht innerhalb der EU eine CE-kennzeichnung der Maschine. Ich bin mir aber nicht 100% ig sicher

MfG Josef