Einsatzwechseltätigkeit Busfahrer

230 nicht 303. Ich müsste alle durchgehen. Aber es kann passieren und schon funktioniert das System nicht mehr. Bestimmt kann man auch mit dem AG reden und den Dienst tauschen. Aber es hat Lücken.

2019

Bitte ließ die Stelle, die ich mit fetter Schrift versehen habe, noch mal ganz konzentriert durcht.

Da geht es um die Entfernungspauschale, unser Fragesteller hat aber keine erste Tätigkeitsstätte, deswegen ist dies nicht zutreffend.

Das hab ich schon bei dem ersten Mal. Aber wie ich schon schrieb, bei der Entferungspauschale spielt das Fahrzeug keine Rolle. Richtig, aber wechselnde Einsatztätigkeiten haben krine erste Tätigkeitsstätte und damit auch keine Enfernungspauschale, sondern setzen die ihre Fahrtkosten über Reisekosten (Werbungskosten) ab. Und da zitiere ich mal aus dem BMF Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts:

[quote]Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten Verkehrsmittels (z. B. PKW, Motorrad) auch ein pauschaler Kilometersatz (höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz für das jeweils benutzte Beförderungsmittel: Benutzung eines Kraftwagens, z. B. PKW 0,30 Euro, für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug 0,20 Euro) für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 2 EStG). Eine Prüfung der tatsächlichen Kilometerkosten ist demnach nicht mehr erforderlich, wenn der Arbeitnehmer von dieser gesetzlichen Typisierung Gebrauch macht. Durch diese Neuregelung ist die Rechtsprechung des BFH zur Prüfung der pauschalen Kilometersätze (vgl. BFH vom 25. Oktober 1985, VI R 15/81, BStBl 1986 II S. 200 sowie vom 26. Juli 1991, VI R 114/88, BStBl 1992 II S. 105) überholt.
[/quote]

Es gibt bei wechselnden Einsatzorten sprich Auswärtstätigkeiten keine Erstattung für Fahrräder.

Wenn ich das falsch verstehe, bitte ich um einen Hinweis. Ich bin auch bloß ein blöder Steuerzahler

Ich hatte doch extra eine Seite über Dienstreisen rausgesucht. Da ist auch von km-Pauschale die Rede, nicht von Entfernungspauschale.

Kann natürlich trotzdem sein, dass das nicht stimmt, was da drinsteht.

Sicher, dass das die aktuellste Fassung ist? Ich sehe da nur Daten aus dem vorigen Jahrtausend.

Richtig 230.

Was soll das Rumgeeiere?
Auch getauschte Dienste sind dokumentiert.
Bei der großen Anzahl von BVG-Busfahrern wäre das sonst ein heilloses Durcheinander.

Dann zähl’ halt mal zusammen, an wieviel Tagen Dienstbeginn bzw. -ende so außerhalb der „gewöhnlichen“ Uhrzeiten lagen, daß Du unbedingt mit Kfz zum/vom Einsatzort fahren mußtest. Diese Fahrten bekommst Du bestimmt anerkannt.

Eventuell wohnst Du ja auch weit von jeder Station/Haltestelle (S-, U-Bahn, Bus) entfernt.
Ach nee, Mist! Das Finanzamt weiß, wo Du wohnst. Der Finanzbeamte kennt sich aus oder hat in den Stadtplan geguckt. Er weiß, daß Du nur 5 Gehminuten zur
U-Bahn hast.

Ich stell mir grade vor: Du wohnst in Lichtenrade, Dein Dienst beginnt am Bhf. Wannsee (dort parkst Du Dein Auto) und Dein Dienst endet am Bhf. Zoo.
Dann mußt Du ja mit der S-Bahn vom Zoo nach Wannsee fahren, um zu Deinem Auto zu gelangen. Obwohl Du ja nicht gerne zu Feierabend in überfüllte Züge oder Busse steigst, wie Du weiter oben schreibst.

Dann lies halt nochmal.
Die Rechtsprechung des BFH an diesen alten Daten ist überholt.

Das ist auch nicht nötig.
Die Radfahrer können sich dadurch die Kosten für die Muckibude sparen.

Hat jemand ein aktuelleres?

Wenns es was aktuelleres gibt weiss ich es nicht

Da läuft aber jemand warm. Nochmal zur nur zur Erinnerung, wiedermal, wir haben keine, keine Freifahrberechtigung per se. Ich bin von fast allen BVGer einer der wenigen die sich den beantragt haben. Dieses ist freiwillig. Kein Muss. Und jetzt stell dir vor wie die anderen das wohl machen! Irgendwie müssen die ja auch an ihr PKW wieder kommen. Und das ohne Freifahrtberechtigung. Und ich habe nie gesagt, ich fahre nie. Ich komme rein Arbeitstechnisch schon nicht drum herum. Aber wenn es nicht sein muss, vermeide ich es, wo es nur geht

Ich kann ihn jederzeit abgeben und dann?
Dann ändert sich nur dass ich privat nicht mehr fahren kann. Ich muss dann immernoch an das in Wannsee geparkte auto kommen. Aber dann ist es okay?

Im Zweifel schaut man in die Positivliste, und da ist das BMF-Schreiben noch drin. Also ist es noch anzuwenden.


Interessant ist daran der Satz das die Kürzung nicht allein deshalb erfolgen, nur weil der Mitarbeiter die Möglichkeit die Verkehrsmittel der BVG zu nutzen.

Analog kann man das (so denke ich) auf mein Thema anwenden.

Quatsch, ich doch nicht. Dein Finanzbeamter!

Dem kannst Du nur noch mit Fakten kommen, nicht mehr mit Märchen.
Der hat nochmal in den Stadtplan geguckt:

Das wird jetzt vermutlich ganz schwierig, aus der Nummer wieder rauszukommen.

Glaub ich auch. Ich könnte mir Strassen aus den Fingern saugen die Sinn machen und eine Liste schreiben. Aber ich werde nichts erfinden. Ich weiss nicht mal wo ich vor 4 Tagen geparkt habe da soll ich wissen wo ich am 22.04.2019 geparkt habe?!
Und selbst wenn ich wahrheitsgemäss schreibe ich habe in derr Strasse xy geparkt, ist das parkzone und habe ich kein Parkticket, erkennt er es nicht an. Wozu also die Mühe

Gerne nochmal:

Wir können dir hier nicht helfen, wenn du uns auch noch tausend Storys erzählst. Klär das mit deinem Finanzbeamten oder lass es. Oder bezahlt dich w-w-w dafür, dass du den Thread weiterführst??

Ok, tut mir leid, meine verlinkte Seite scheint fehlerhaft zu sein.

Nunja, ich hab bei Nachricht 22 ja schon aufhören wollen. Aber du hast es mit deiner Nachricht 23 nicht enden lassen :wink:

Vlt klappts ja diesmal

Als leidenschaftlicher Radfahrer finde ich dieses Argument sehr, sehr seltsam.