Einschätzung durch Versicherung

Hallo liebe Expertinnen,Experten
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

zählt für die Unfallversicherung eine vollständige Arthrodese in beiden Sprungelenken im Fuß als verlust des Fußes im Fußgelenk

Hallo Suchender des Rates,
deine Frage ist etwas unvollständig.

  1. Um welche Unfallversicherung geht es? Die gesetzliche oder eine private?
  2. Es ist nicht nur die Auswirkung zu betrachten (Arthrodese in beiden Sprungelenken), sondern vor allem die Ursache. Gab es einen Unfall, ein plötzlich von außen eintretendes Ereignis?

Wenn du zweitens nicht bejahren kannst, dann ist es irrelevant, wie der Unfallversicherer die Versteifung der Sprungelenke einschätzt. Denn kein versichertes Ereignis = keine Versicherungsleistung.

Grüße vom Claritos Serviceteam.

Eine Arthrodese, also eine operative Gelenkversteifung, dürfte mit der Unfallversicherung zunächst mal gar nichts zu tun haben. Wichtig ist der Grund für die OP. Die Unfallversicherung zahlt nach dem PAUKE-Prinzip. Das steht für „Plötzlich von Außen Unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Hierzu zählt keine OP.
Geschieht die Arthrodese aufgrund eines vorangegangenen Unfalls, so glaube ich nicht, dass die Unfallversicherung dies als Verlust des Fußes ansieht. Der Fuß ist ja schließlich nach wie vor nutzbar, wenn auch eingeschränkt. Weiterhin kann eines solche Gelenkversteifung, je nach Operationsart, auch wieder rückgängig gemacht werden.

dazu kann ich nichts sagen, da ich firmenspezialist bin und nicht für personenversicherungen.

ein Vesicherungsfall für die Unfallversicherung gilt immder dann, wenn ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis einwirken und den Körper schädigen tut. Wenn dieser Einfluß Hintergrund Ihrer Artrodese ist, dann haben Sie zumindest einen Anspruch auf leistung aus der Unfallversicheung.
Allerdings wird es Unterschiede der Leistungen zwischen Versteifung, Verlußt derb Beweegungsfreheit und dem Totalverlußt (Ambutation) geben. Klären Sie Die Unterschiede mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder mit einem dafür geignetten Arzt bzw. Rechtsbestand.
Boxerchen 1965

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin leider kein Mediziner und kenne diesen Begriff nicht. Ich habe einige Jahre mit Versicherungen zu tun gehabt und so einen Fall nie bearbeitet.

Ich gebe ihnen einfach mal die Bedeutung des Wortes Unfall im Bereich Versicherungen mit.
Alles weitere, extra Regelungen sind im Vertrag verankert auf den ich keinen Zugriff habe.

Hier die Unfallbeschreibung:
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich- und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

Ich hoffe das hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage.
MFG

hallo,

  1. wenn es auf grund eines unfalls geschehen ist, dann hat man zumindest mal deckung.
  2. ob es zu einer vollständigen invalidität reicht kann nur ein arzt sagen.

Viele Grüße
www.forstartup.de - Das Experten-Netzwerk für Gründer und Selbständige

Hallo,
das kommt auf die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung an. Lese da mal nach.
Ansonsten hilft nur ein Anruf in der Leistungsabteilung der Versicherung.
Doch grdstzl. zählt bei der Unfallversicherung nicht der Heilungsprozess als Kriterium. Sondern der durch einen Unfall entstehende bleibende Schaden, der durch den Unfall verursacht wurde.
Billiges Beispiel: Bein gebrochen beim ski fahren, Krankehausaufenthalt, Gips, Heilung nach 4 Wochen, ein wenig Krankengymnastik um die Muskulatur wieder auf zu bauen. Alles wieder gesund, neuerlich Ski fahren.
Das wäre kein Leistungsfall für die Unfall. Da keine dauerhafte Schädigung durch den Unfall eingetreten ist. Es konnte ja alles wieder korrigiert werden.
In wie weit nun eine Arthrodese zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt muss ein Gutachter entscheiden. Rede mal mit dem Arzt der das bearbeitet hat. Parallel würde ich mit der Versicherung sprechen.
Hilft das weiter?
Gruß
Heiko

Das ist eine Frage der Fachabteilung, weil Ab ist ja nicht. Ein Grad der Funtionseinschränkung ist aber schon groß.

Sorry, aber ich bin kein Mediziner. Man kann die frage so auch nicht beantworten, weil es nicht DIE Unfallversicherung gibt.

  1. Frage, ist gesetzliche oder private Unfallversicherung gemeint?
  2. Wenn privat, fragen sie bei ihrer Gesellschaft den Einzelfall ab. DENN
  3. Hat jede Gesellschaft heute andere Bedingungen, einige Gesellschaften sogar 3 oder 4 unterschiedliche Tarife, genauso wie Autohersteller versichiedenen Modelle und mit jedem Modell unterschiedliche Ausstattungen haben.

Es kann hier niemand diese Frage befriedigend beantworten.

Hallo,

da bin ich überfragt

Hallo,

das kann ich mir nicht vorstellen. Die Frage ist ja auch, ist diese Versteifung des Gelenks aufgrund eines Unfalls operativ vorgenommen worden, oder hatte es andere Gründe.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Wodurch wurden deine Sprunggelenke denn zerstört?

Hi toedti2000…durch einen Arbeitsunfall der auch anerkannt ist,aber wie ich gelesen habe stellt sich die Unfallversicherung bei der Taxierung dieses Unfallbildes gerne Quer…

Wodurch wurden deine Sprunggelenke denn zerstört?

Kommt darauf an:
Gesetzliche oder Private Unfallversicherung?

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.