Hallo zusammen,
ich habe zwei allgemeine Fragen:
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Wenn man aus einer Rehaeinrichtung entlassen wird und im Entlassungsbericht für die RV steht, dass man aus psychischen Gründen berufsunfähig in Bezug auf die aktuelle Tätigkeit ist, ist das für den Betroffenen bindend?
Sprich, kann der Betroffene dennoch auf eigenen Wunsch den bisherigen Job weiter ausüben? -
Wenn aus der Beurteilung der Rehaeinrichtung hervorgehend, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zB Umschulung) möglich sind, ist es dann möglich, den alten Beruf „testweise“ wieder aufzunehmen und, falls es dann tatsächlich nicht geht, die Leistungen, basierend auf dem Entlassungsbericht, später noch zu beantragen?
Danke und beste Grüße!