Einschätzung zu einem wirklich merkwürdigen Unfall erbeten

Hallo, folgendes Szenario:

Man nehme an, im roten Fahrzeug sitzt ein junger, gutaussehender Mann aus Oberberg und beobachtet die Situation, während er darauf wartet, dass das blaue Fahrzeug vor ihm verschwindet. Irgendwann fährt das blaue Fahrzeug auch los, nur leider im komplett falschen Moment und viel zu langsam.

Es ist, im Gegensatz zu dem Szenario auf dem Foto, wirklich viel los, wegen des herrschenden „Feierabendverkehrs“.

Das grüne Fahrzeug befindet sich, zu diesem Zeitpunkt, etwa dort, wo es auch auf dem Bild zu sehen ist. Es schleppt, via Abschleppstange, ein Taxi ab, was aber von der Position des blauen Fahrzeugs aus, nicht zu erkennen ist (die Parkplätze sind alle belegt).

Der Fahrer des grünen Wagens fängt sofort an zu hupen, bremst dabei etwas ab, fährt dann aber deutlich langsamer, immer noch hupend, einfach weiter. Eventuell „schiebt“ auch das Taxi von hinten.

Der blaue Wagen fährt auch stur, im Schneckentempo weiter.

So kommt es, dass das grüne Fahrzeug, das blaue hinten/links touchiert (natürlich, nach wie vor, immer noch wild hupend :imp:). Beide Fahrzeuge (bzw. die drei Fahrzeuge, da ja noch ein Taxi abgeschleppt wird) bleiben jeweils auf dem Kreuz stehen.


Der Fahrer des roten Wagens ist, ob diesem Geschehen, ziemlich perplex :flushed:, da man soetwas ja nicht alle Tage zu sehen bekommt. Er fragt sich nun:

Wer ist denn jetzt überhaupt, woran schuld?

Klar beide sind offenbar teilschuldig, aber wie sehr?

Glückauf!


PS: Hätte der Fahrer des grünen Fahrzeugs „beherzter“ gebremst, anstatt sich darauf zu konzentrieren, das blaue Auto „wegzuhupen“, wäre gar kein Unfall geschehen. Das ist aber nur meine grobe Einschätzung.

Wieso sollte man als derjenige, der Vorfahrt hat, eine Teilschuld haben, wenn einem jemand vors Auto fährt?

Die Vorfahrmissachtung von Blau wirkt sich grundsätzlich stärker aus, er hat nicht geguckt, hätte nicht ausfahren dürfen. Links müsste für ihn ja wesentlich besser einsehbar sein als rechts.
Der Schleppzug Grün hätte aber nach der Beschreibung noch anhalten können. Und wenn das gezogene (bremsenlose) Taxi schob, so kann es sein, das Gespann war sowieso unzulässig unterwegs bzw. musste besonders aufmerksam und vorausschauend fahren, weil längerer Bremsweg.
Das mag sich dann auf die Schadenaufteilung auswirken.

Vielleicht 70( blau) zu 30 (grün), vielleicht aber auch 50:50, wer soll das sagen. Es werden die Versicherungen nach der Unfallaufnahme bzw. ein Verkehrsrichter festlegen.

MfG
duck313

Der Fahrer des grünen Wagens hatte den blauen früh genug gesehen, da er ja das Hupen anfing. Er hatte ja nun auch abgebremst und hätte natürlich auch anhalten können. Da war genug Wegstrecke zwischen den beiden Fahrzeugen. Der grüne Wagen fuhr fast nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, als er den blauen berührt hatte. Generell bewegte sich der Verkehr nur mit geschätzten 20 bis 30 km/h vorwärts (Feierabendverkehr).

Man darf seine Vorfahrt doch nicht erzwingen, dachte ich? :confused: Und da der grüne Wagen nicht anhielt, hat er das ja offenbar versucht. Es sah für den Fahrer des roten Autos zumindest sehr danach aus.

Glückauf!

Das unberechtigte Erzwingen der Vorfahrt ist vor allem (um nicht „nur“ zu sagen) in schwierigen und unübersichtlichen relevant. Dafür kann hier aber überhaupt nicht die Rede sein. Das blaue Fahrzeug kommt auf grader, flacher Strecke von einem Parkplatz ist damit nämlich sowas von nicht vorfahrtsberechtigt, daß es kaum noch eindeutiger und übersichtlicher geht. Hinzu kommt die Abschleppgeschichte, d.h. man kann vom Führer des grünen Fahrzeugs auch nicht verlangen, daß er volle Elle in die Eisen geht und sich vom abgeschleppten Taxi überholen oder durchbohren läßt, nur weil der blaue Typ völlig verpeilt ist.

2 Like

Den Gedanken hatte ich auch, war mir aber nicht sicher, ob es sich irgendwie auswirken könnte.

Es ging mir vordergründig darum herauszufinden, ob ich diesen Sachverhalt vielleicht zu kompliziert betrachte; komplizierter als er es eigentlich war. Offenbar aber nicht, da ich mir das auch so ähnlich dachte, wie Du es beschreibst.

Natürlich vorausgesetzt, dass Deine Antwort später nicht noch, von irgendwem „kassiert“ wird…

Glückauf!

Hätte der Abschleppende beherzt gebremst hätte er die Abschleppstange im Heck stecken gehabt…

:grinning: Dafür waren die viel zu langsam!


Bis jetzt zwei Antworten, mit komplett unterschiedlichen Meinungen (Duck und Du)…

Glückauf!

Das nennt sich „erzwungene Vorfahrt“.

Nein, weil die zu langsam unterwegs waren. Außerdem war das „Zugfahrzeug“ ein schwerer Geländewagen (kein SUV), dessen Abschleppöse wahrscheinlich solide am Leiterrahmen befestigt ist.

Glückauf!

Das schreibst Du über das blaue Fahrzeug:
„im komplett falschen Moment und viel zu langsam.“

Das ist ja noch ein Punkt, die dafür spricht, daß der blaue alleine dabei ist. Er nimmt einem anderen auf offener, übersichtlicher Strecke die Vorfahrt und fährt dabei so langsam los, daß der abbremsende Vorfahrtberechtigte trotzdem noch in ihn reinfahren kann.

Warum auch nicht? Verkehrsrecht ist ja keine exakte Wissenschaft und verschiedene Meinungen sind da erlaubt.

Dazu schrieb ich schon etwas.

Das war ja keine Kritik!

Habe ich auch ganz und gar nicht so verstanden.

Der Anhaltweg in einer Gefahrensituation beträgt bei 40 bis 50 km/h zwischen 20 und 27 Meter.
Wenn ich mir das Foto betrachte und dabei die Parkplätze oder die Fahrbahnen als Maßstab nehme, dann entspericht das ungefähr dem Weg bis zu der Stelle, an der das grüne Auto auch wirklich stehengeblieben ist.

Ich halte es für unrealistisch, dass das Fahrzeug innerhalb einer Strecke, die der Breite von 4 bis 5 Parkplätzen entspricht, hätte anhalten können. Ein Parkplatz ist 2,50 bis 3 Meter breit. Wir reden also von 10 bis 15 Metern.

Die Tatsache, dass das grüne Auto ein anderes abgeschleppt hat, hat bei meiner Berechnung übrigens keine Rolle gespielt. Bereits für ein „ganz normales“ Auto hätte der Weg nicht gereicht, um anhalten zu können.

Gruß,
Max

Generell bewegte sich der Verkehr nur mit geschätzten 20 bis 30 km/h vorwärts (Feierabendverkehr).

Hatte ich überlesen, da nicht im Eröffnungsposting. Bei 20 bis 30 hätte es knapp reichen können.

Am Ende wird es wohl auf eine hübsche Gerichrtsverhandlung hinauslaufen, wo sich dann die Gutachter streiten, ob das grüne Fahrzeug nun 10 oder 15 Meter von der Kreuzung entfernt war und der Verkehr mit 20 oder eher mit 40 km/h geflossen ist.

Gruß,
Max