Einschränkung der Kopierrechte

http://www.chip.de/news/c_news_12295693.html

Kauft also schnell noch „ungeschützte“ DVD-Recorder.
Die Geldmafia schlägt zu!
Wieso so etwas eingebaut werden darf ist mir ein Rätsel.
Denn für meinen eigenen Gebrauch darf ich jede Fernsehsendung kopieren.
Natürlich nur so lange ich damit keinen Handel treibe.
Wie der Artikel schon erwähnt: ein massiver Eingriff in die Rechte der Users.
Doch Geld regiert die Welt.
Für Geld werden auch Gesetze gebrochen.
Grüße
Raimund

Moin

Wieso so etwas eingebaut werden darf ist mir ein Rätsel.
Denn für meinen eigenen Gebrauch darf ich jede Fernsehsendung
kopieren.

Falsch: Du darfst, nach aktuellem deutschem Recht, nur das Kopieren das nicht mit einem Kopierschutz versehen wurde.

Doch Geld regiert die Welt.
Für Geld werden auch Gesetze gebrochen.

Das ist nichts neues.

cu

Kauft also schnell noch „ungeschützte“ DVD-Recorder.
Die Geldmafia schlägt zu!

Geldmafia?

Du hast eine sehr eigenartige Vorstellung von Eigentumsrechten.

Für Geld werden auch Gesetze gebrochen.

Ja z.B. bei Diebstahl fremden Eigentums.

gruss

Eigentumsrechte
Hallo Local
was hat Eigentumsrecht mit der Archivierung von gesendeten Fernsehfilmen zu tun?
Versößt man gegen ein Eigentumsrecht, wenn der Zuschauer sich für seine eigene nur für ihn gedachte „Videothek“ den gesendeten Film speichert?
Ich glaube nicht! Zumindest habe ich keinerlei Gewissensbisse, solche im Fernsehen gesendete Filme für mich zu speichern.
Das habe ich schon gemacht, als ich das erste mal einen Videorecorder hatte (damals Betamax). Und das mache ich auch heute noch ohne Gewissensbisse. Nur dass ich keine Filme mehr aufhebe, sondern das Filmmaterial zu einem Zeitpunkt ansehe, wann es mir passt.
Sollte es irgend wann Gesetze dagegen geben, dann müssen die sämtliche Recorder, Computer, ja sogar Bleistifte verbieten. Mit allen kann man Kopien machen.
wer nicht will, dass man seinen Film aufzeichnet, der soll ihn nicht an das Fernsehen verkaufen.
Grüße
Raimund

Moin

Versößt man gegen ein Eigentumsrecht, wenn der Zuschauer sich
für seine eigene nur für ihn gedachte „Videothek“ den
gesendeten Film speichert?

Leider senden manche Sender ein „do-not-Copy“-Signal aus. Wenn man die Sendungen aufnimmt umgeht man einen Kopierschutz. Das hat zwar nix mit Eigentumsrechten zu tun, wohl aber mit den Gesetz zu kopiergeschützten Medien. Und da steht dass man noch nicht mal für private Zwecke „wirksame“ Kopierschutze umgehen darf.

Wie nun „wirksam“ in der Praxis/vor Gericht aussieht ist noch so eine Sache…

Und ja: ich habe auch einen VHS-Recorder am laufen.

cu

Falsch: Du darfst, nach aktuellem deutschem Recht, nur das
Kopieren das nicht mit einem Kopierschutz versehen wurde.

Aber wenn Du ein gerät kaufst, daß diesen Kopierschutz ignoriert, zB
weils ein altes Gerät ist und nur NEUE Geräte diesen Kopierschutz
berücksichtigen? Ist ja keine umgehung im dem Sinne, daß man etwas „knackt“.

Gruß
Gerald

Private Analogkopien
Privatkopien sind ausdrücklich erlaubt, solange
man keinen „wirksamen“ Kopierschutz bricht.

Gegen Analogkopien gibts noch keine wirksamen
Kopierschutzmechanismen–> Private Analogkopien
sind ausdrücklich legal.

Auch digitale Kopien von diesen privaten Analogkopien
aus dem Netzwerk saugen ist legal.

Wers nicht glaubt, soll bitte selbst im Gesetzestext
nachlesen, und nicht Parolen, die er im Kino als
anti-Kopier-Werbung gesehen hat, nachplappern.

Gruss, Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Privatkopien sind ausdrücklich erlaubt, solange
man keinen „wirksamen“ Kopierschutz bricht.

IMHO betrifft das auch Digitalkopien, oder?
Also wenn ich den Datenstrom meines CD-Players mit Digitalausgang aufnehme und mir daraus am Rechner eine CD bastele ist das wohl erlaubt. Warum machen das eigentlich so wenige?

Wers nicht glaubt, soll bitte selbst im Gesetzestext
nachlesen, und nicht Parolen, die er im Kino als
anti-Kopier-Werbung gesehen hat, nachplappern.

*brüll* :smile:
War am Mo im Kino und habe mich sofort wie aufgefordert gemeldet (aufgezeigt) und auf jemanden mit Foto-Handy gezeigt ("…melden sie jeden mit jeglicher Art von Videoaufzeichnungsgeräten…"). Kam aber niemand zum verhaften :wink:
Scheinbar setzen die ihre Rechte nicht ordentlich durch. Könnte man denen nicht ein Strick daraus drehen? :wink:

Grüße,
J~

Hallo Marco,
daraus könnte man jetzt was basteln: eine Digitalaufnahme analog aufnehmen und dann digital speichern.

Es hat sich übrigerns herausgestellt, dass Musik, die mit kazaa und Co. gesaugt wurde, öfters gekauft wurde als jetzt, wo die meisten User Angst vor dieser Jagdgesellschaft haben und keine „Raubkopien“ mehr downloaden.
Hört sich absolut unlogisch an, soll aber stimmen. War scheinbar eine kostenlose Werbung.
Grüße
Raimund

Moin

Falsch: Du darfst, nach aktuellem deutschem Recht, nur das
Kopieren das nicht mit einem Kopierschutz versehen wurde.

Aber wenn Du ein gerät kaufst, daß diesen Kopierschutz
ignoriert, zB
weils ein altes Gerät ist und nur NEUE Geräte diesen
Kopierschutz
berücksichtigen? Ist ja keine umgehung im dem Sinne, daß man
etwas „knackt“.

Das ist nicht klar definiert:

Bei CD-Kopierprogrammen, nachdem was so an Pressemitteilungen und Kommentaren zu lesen war, gilt z.B. ein Schutz der zufällig umgangen wird (Beispiel: Catus und CD-paranoia) als „geknackter“ Schutz. Das Programm versucht an sich nur Lesefehler die durch Kratzer entstehen können rauszurechnen. Dadurch liest es allerdings auch Catus-geschützte Audio-CDs. Der Schutz ist übrigens nach Erscheinen von CD-paranoia „entwickelt“ worden.

Nach Ansicht der „Experten“ kann ein Schutz nicht durch Zufälle umgangen werden. Das ist Blödsinn, aber wir reden hier über Gesetze, nicht über den normalen Menschenverstand. Ein wirkliches Urteil oder eine klare Formulierung im Gesetz fehlt allerdings noch.

cu