Ich habe im Jahr 2012 meinen Führerschein in Polen gemacht und dort eine Meldeadresse gehabt. Jetzt habe ich ein Einschreiben in polnischer Sprache bekommen. Darin wird angezweifelt, dass ich damals dort gewohnt habe. Ich soll jetzt angeben wann, warum, und ob es Zeugen gibt. Es ist laut Übersetzer ein Verwaltungsverfahren. meine Frage: muss ich darauf reagieren? Ich bin auch der polnischen Sprache nicht mächtig. Im Endeffekt, so habe ich das rausgelesen, mit google Übersetzer, wollen sie meine Meldeadresse für diesen Zeitraum stornieren und damit den Führerschein für ungültig erklären.
Nun, wenn Dir der Führerschein nicht mehr wert ist als dieses Spielzeug, lass das Verfahren einfach laufen und warte ab, was dabei herauskommt.
Schöne Grüße
MM
Wenn Dir die Fahrerlaubnis nichts wert ist, dann lass die Sache einfach laufen, bis sie zu erwartbaren Konsequen führen wird. Solltest Du tatsächlich den polnischen Wohnort nur vorgegeben haben, wie es eine gewisse Zeit ein recht übliches Spiel war um an eine polnische Fahrerlaubnis zu kommen, nachdem man hier keine mehr hatte/keine bekommen konnte, solltest Du nun schnellstmöglich für eine neue gültige Fahrerlaubnis sorgen, wenn Du nach Entzug der polnischen Fahrerlaubnis weiter Auto fahren möchtest.
BTW: Der Führerschein ist nur der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis. Hier geht es aber nicht um den Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis!
Dies scheint immer noch mit wenig Aufwand möglich zu sein, einschließlich pro forma Mietvertrag, zumindest wird es angeboten … Ich verlinke entsprechende Seiten lieber nicht
Vielleicht möchte Polen das jetzt strenger kontrollieren.
Ich habe tatsächlich dort gewohnt, nur wer hat nach 11 Jahren noch einen Mietvertrag? Die Fahrerlaubnis ist mittlerweile in Deutschland umgetauscht in eine Deutsche, da ich meinen Wohnsitz wieder hier habe.
dann sollte es doch nicht so ganz arg schwer sein, diesen Sachverhalt vom damaligen Vermieter bestätigen zu lassen?
Schöne Grüße
MM
Der deutsche Führerschein könnte durchaus eingezogen werden, wenn die polnischen Behörden den deutschen Kollegen mitteilen, dass damals die Voraussetzungen für eine Erlangung der Fahrerlaubnis in Polen nicht vorlagen und damit dann auch der Umtausch des Führerscheins auf falschen Voraussetzungen basierte. Also sieh zu, dass Du das Thema mit den polnischen Behörden klärst.
Heute machen solche Dinge wirklich nur noch die ganz Dummen, weil das Thema eigentlich schon lange durch ist. Das hat eine recht überschaubare Zeit zumindest insoweit funktioniert, dass man zunächst an eine Fahrerlaubnis kam, und der Führerschein dann auch umgeschrieben wurde. Aber wie der hier geschilderte Fall zeigt, sind die Behörden da nicht nur längst auf Zack, was weitere Versuche angeht, sondern sogar langsam alles aufarbeiten, was damals noch zunächst funktioniert hatte. Und dann läuft die Kette so, wie ich es in der anderen Antwort beschrieben habe. Die polnischen Behörden haken bzgl. Wohnung und Aufenthalt nach. Wenn das negativ verläuft widerrufen die die polnische Fahrerlaubnis und teilen den deutschen Behörden dies mit. Und dann ziehen die den auf falschen Voraussetzung umgetauschten deutschen Führerschein ein und finden ggf. sogar noch Gefallen daran, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu ermitteln.
Man muss die polnische Fahrerlaubnis aber nicht umschreiben, oder?
Man könnte sie in Polen bei Bedarf auch verlängern lassen.
(Vorausgesetzt, die poln. Behörden „haken nicht nach“)
Nein muss man nicht, mir war es trotzdem lieber
EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden. Und da Polen seit 2004 EU-Mitglied ist, ist eine Umschreibung nicht zwingend. Allerdings gibt es Grenzen für die Nutzung des polnischen Führerscheins in Deutschland. Wenn hier eine Sperre verhängt oder Fahrerlaubnis entzogen wurde und erst nach MPU wieder erteilt werden kann, darf man hier auch nicht mit einem weiteren EU-Führerschein fahren.