Einschreiben Einwurf

Habe meiner Vermieterin ein Einschreiben per Einwurf geschickt. Wir selbst sind im Streit. Eine bekannte von mir hat die Vermieterin gefragt ob sie das Einschreiben bekommen hat, weil sie nicht drauf reagiert. Sie sagt sie hat nichts bekommen. Hab mich bei der Post befragt, da wurde mir gesagt das es zugestellt wurde. Was kann ich jetzt tun?

Was wollteste denn mit dem Einwurfeinschreiben erreichen? Solange das niemand hier weiss, kann man Dir auch nicht sagen was Du weiterhin unternehmen solltest. ramses90

Es geht um Geld das die Vermieterin mir zurück schuldet.

Wenn du dir sicher bist, dass du im Recht bist, kannst du das doch von der Miete abziehen, mit einem ankündigenden Schreiben: “Die Kosten von x für y ziehe ich von der Miete des nächsten Monats ab und überweise daher abweichend…“
Ist halt die Frage, ob das alles wasserdicht ist. Sonst besser in einem Mieterschutzverein Beratung holen.
Karl

Hast Du ihr in dem Einwurfeinschreiben eine Frist gesetzt binnen der sie Dir das Geld auf Dein Konto überweisen soll? Wenn nicht mußte das nachholen und dann auch die Portokosten in Rechnung stellen und ihr mitteilen, dass, je länger sie das Geld nicht zurückzahlt, die Kosten wegen Deiner Auslagen sich deswegen auch noch erhöhen.
Wenn die gesetzte Frist ergebnislos verstreicht, kannste ihr einen Mahnbescheid schicken. Kosten ca. 40.-€, muss die VM zahlen. Wenn die VM dem widerspricht, geht´s automatisch vor Gericht. Formular geht im Internet und gibt´s im Schreibwarenladen.
Die Idee von Karl mit dem von der Miete abziehen finde ich, trotz Ankündigung nicht so gut, weil die VM Dir dann u.U. wegen nicht vollständig gezahlter Mietzahlung fristlos, ersatzweise fristgemäß kündigen kann.
Heb Dir alle Belege über Deine Unkosten auf.
Einschreiben kann man im Inet auf der Seite der Post selbst an Hand der Sendungsnr. verfolgen. ramses90

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Ein Einwurfeinschreiben beweist, dass ein Brief mit unbekanntem Inhalt in einen Briefkasten geworfen wurde.
Jemand könnte sagen:
Ach, schon wieder wurde mi Post aus dem Kasten gestohlen.
Oh, da hat mein dementer Opa wohl wieder den Kasten geleert und direkt ins Altpapier geschmissen.
Ja, richtig, da war dieses Einschreiben. Und in dem Briefumschlag war ein leeres Blatt, hab mich schon gewundert!

Strittig oder unstrittig?

Ok. Das heißt selber schuld. Hätte mit Unterschrift vom Empfänger machen sollen?

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Mann kann auch in jeder Suppe ´n Haar finden wenn man nur lange genug mit der Lupe sucht. Und dann kann sie mmer noch behaupten: leeres Blatt u.s.w. aber wenigstens ist bei Einwurfeinschr. die Zustellung durch die Unterschrift des Postboten bestätigt worden.
Die einzig sichere Zustellungsweise ist die durch den Gerichtsvollzieher, da wird´s dann schwieriger mit: leeres Blatt. ramses90

Soweit ich weiß, kann der Empfänger dann auch sagen: Nö, nehme ich nicht an. Und den Inhalt kannst du so auch nicht beweisen.

Eine sehr sichere Zustellung erfolgt in Deutschland stets über den Gerichtsvollzieher.
Der wird beauftragt, den Brief auf dem Weg der Postzustellungsukrunde an den Vermieter zu übermitteln.
Näheres hier:
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieher-mit-Zustellung-Brief-Schreiben-beauftragen-E2098.htm
Dieses Verfahren beweist Inhalt und Zugang des Schreibens. Kostet ca. 14€.
Wenn man richtig Druck aufbauen möchte, beauftragt man den GV mit der persönlichen Zustellung.
Wegen der Fahrtkosten und deserhöhten Aufwands des GV wird das aber deutlich teurer. Man liest von „ab ca. 35€“.

Einwurf und Inhalt können zudem noch bewiesen werden, wenn man mit Zeugen zum Vermieter fährt, die Zeugen den Brief durchlesen lässt, vor ihren Augen den Brief ins Kuvert steckt und dann in den Briefkasten wirft.

Zugang und Inhalt ließen sich durch persönliche Übergabe mit Anwesenheit von Zeugen beweisen - auf hier müssen die Zeugen den Inhalt gelesen haben.

Immerhin hast du den Beweis, dass dem Briefkasten nun EINMAL ein Brief zugestellt wurde.
Durch eine weitere Zustellung, sei es nun über den GV oder mit Zeugen, dürftest du jeden Richter davon überzeugen, dass mindestens einmal der Brief auch beim Vermieter angekommen sein muss.
Dass jedesmal die Briefe aus seinem Kasten verschwinden, mag er dem Richter erzählen können, dieser dürfte das aber nicht glauben.

So ist es.

Schön wäre es noch, wenn man wüsste, um was für eine Forderung es eigentlich geht.
Eine unstrittige, fällige Forderung? Dann würde ich nicht lange fackeln und einen Mahnbescheid bewirken.

Falls das Mietverhältnis noch besteht:
Die Aufrechnung der Forderung erklären, die nächste Mietzahlung kürzen.
(Ich war bis vor einiger Zeit der Meinung, dass ginge nicht so einfach. Aber es hieß: Doch, kein Problem. Ich hoffe, dass das stimmt.)

Dass ich das bedenklich finde und warum habe ich weiter oben schon begründet. ramses90

Fristlos
BGB sagt: Nur ab zwei Monatsmieten Rückstand.

Ordentlich / fristgerecht
BGH sagt: Erst ab einer Monatsmiete Rückstand. https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/bgh-urteil-vom-10102012-viii-zr-10712_idesk_PI17574_HI3499569.html

Hach, wir spekulieren hier alle. Ich ja auch. Und keiner weiß, was das eigentlich für eine Forderung ist. Es ist noch nicht einmal klar, ob „die Vermieterin“ auch wirklich noch die aktuelle Vermieterin ist, oder die, bei der man vor zwei Wochen ausgezogen ist.

Es gibt auch „Einschreiben mit Rückantwort“ wo der Empfänger den Empfang quittieren muss!

Du weißt aber schon, dass das am wirksamen Zugang genau gar nichts ändert?

Hi!

Auch hier wird lediglich der Empfang eines Schriftstücks quittiert, nicht der Inhalt.

Es ist nicht wirklich sinnvoller, da die bescheinigte Übergabe in den Briefkasten absolut den gleichen Wert hat.

OK, im Streitfall besteht die Möglichkeit der Anerkennung des Anstandsbeweises, aber tatsächlich sicher ist nur
a. der Gerichtsvollzieher
oder
b. die Übergabe (auch in den Briefkasten) durch einen Boten oder mit einem Zeugen, der (bevorzugt an Eides statt) versichert, dass es das besagte Schriftstück war, welches übergeben wurde.

VG
Guido

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Äh, stimmt. Der Brief ist ja dann tatsächlich in den Zugriffsbereich des Empfängers gekommen.
Würdest du das nächste Mal bei einem Zitat bitte auch diesen schlimmen Schreibfehler korrigieren?
„Opa als Briefkastenlehrer“ - oh wie peinlich.

Anscheinsbeweis?

So machen das z.B. Firmen bei Kündigungen, um zu erwartendem juristischen Ärger aus dem Weg zu gehen oder diesen zu minimieren. Da fährt schon mal der Geschäftsführer nebst Zeugen persönlich zum zu kündigenden Mitarbeiter. Die Zustellung per Gerichtsvollzieher wäre eigentlich billiger, aber hier gilt das ehda-Prinzip :wink:

Gruß,

Kannitverstan

OMG - brutal, was Handys aus dem getippten Wort machen.
Natürlich!

Danke für die Aufmerksamkeit.

Ich wollte es nicht unerwähnt lassen.
Wenn die Vermietering in der Nähe oder sogar im gleichen Haus wohnt, bietet sich das ja an …

VG
Guido

und wenn der Empfänger die annahme verweigert oder das Schreiben nicht abholt…

Rechtssicher nur durch Gerichtsvollzieher/PZU.

… gilt es mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit dennoch als zugestellt.


oder im Volltext
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1982-10-27/v-zr-24_82/

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