Hallo,
Wir haben uns zusammen mit unserem Chef, Herrn Schmidt, - ohne
Hintergedanken - an den Plan gehalten.
Wird hier tatsächlich ein Komma vor dem Bindestrich gesetzt?
§ 85 der amtlichen Regelung besagt:
Satzzeichen, die zum einschließenden Satz gehören und daher auch bei Weglassen des Zusatzes oder Nachtrags stehen müssten, dürfen nicht weggelassen werden.
Siehe auch Duden, Regel 46:
Zum umschließenden Text gehörende Satzzeichen dürfen nicht weggelassen werden.
…
Nach § 78 (4) sind die Kommas vor und nach „Herrn Schmidt“ übrigens nicht obligatorisch.
Gruß
Kreszenz