Einschulung Ba-Wü

Hallo,

Kann mir jemand sagen ob in Baden - Württemberg ein Kind das im Januar Geburtstag hat ein Kann-Kind ist oder wie da die Regeln sind?

Inwiefern dürfen Eltern mitentscheiden und wie lange vorher wird bekannt wann eingeschult wird?

Die Eltern müssen ja eventuell Arbeitszeitverkürzte Verträge am Lebensjahr des Kindes orientieren. Ich glaube es gibt da noch keine vorgeschriebenen Betreuungszeiten für Grundschulkinder, oder?

Gruß
M.

Hi,

vielleicht hilft dir dieser Text ja schon weiter:
"In § 73 Schulgesetz Baden-Württemberg findet sich nachfolgende Regelung:

§ 73 Schulgesetz Baden-Württemberg- Beginn der Schulpflicht:
(1) Mit Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt für die Kinder, die bis zum 30.Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet worden sind."
hier gefunden

Ansonsten: wird man nicht vom Schulamt angeschrieben?

Beste Grüße
Träumerle

Hallo,

Danke.
Das scheint echt offen zu sein…

Kann schon sein dass man angeschrieben wird, bei uns ist es noch lange hin, aber ich muss mich langsam entscheiden ob und wie ich meine Stelle für 2 oder 3 Jahre reduziere.

Gruß
M.