Einseitige Änderung des Versicherungsvertages durch die Versicherung

Darf ein Kfz-Versicherer bei einem bestehenden Vertrag plötzlich Länder, in denen er bisher Versicherungsschutz hatte, einseitig ausschließen?

Oder anders gefragt. Wenn ein Land 10 Jahre lang in der Grünen Karte eingetragen war, kann die Versicherung einem plötzlich eine neue Grüne Karte zusenden, in der dieses Land nicht mehr aufgeführt ist.

Und auf Nachfrage weigert man sich, das Land wieder einzutragen, obwohl genau für dieses Land, das man mehrmals im Jahr mit dem LKW durchfährt, der Vertrag mit dieser Versicherung abgeschlossen wurde.

Vertragsänderungen dieser Art sind immer mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden. Dh. Du bist dann nicht mehr an eine Vertragslaufzeit gebunden und kannst dir eine andere Versicherung suchen. Die dann zuviel gezahlte Prämie wird anteilig zurück erstattet.
Warum die von dir genannte Vertragsänderung erfolgt ist solltest Du erfragen. Es könnte z.B. sein, dass sich die politischen Randbedingungen in diesem Land geändert haben oder die Schadenssummen so schnell angestiegen sind, dass es sich für die Versicherung nicht mehr lohnt.
Udo Becker

Das war leider nicht die Frage.
Die Frage lautet kann eine Partei einseitig einen Vertrag ändern.

Es besteht ein Vertrag zwischen A und B. B will den Vertrag ändern und schreibt A: ab jetzt gilt Bedingung 227.A nicht mehr. A kann das hinnehmen oder der Änderung widersprechen. Bei Widerspruch wird B den Vertrag kündigen.

Ich frage mich nur gerade, ob hier tatsächlich eine Änderung vorliegt oder ob die Grüne Karte im entfernten Land schlicht und ergreifend nicht mehr notwendig ist. Wenn der Versicherungsschutz in einem Land mehr gilt, wird das Land m.W. nämlich nicht entfernt, sondern durchgestrichen aufgeführt.

Der Grundsatz lautet: Verträge sind einzuhalten. Sie einseitig ändern zu können, würde bedeuten, sie in der geschlossenen Form nicht einhalten zu müssen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Vielleicht wirst du hier fündig:

BaFin - Fachartikel - Versicherungsverträge: Rechtliche Anforderungen an Änderungen und …

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