Ganz einfach:
Wenn ein freundlicher Herr bei dir klingelt und dich höflich fragt „Könnten Sie mir bitte all Ihr Geld geben?“, dann ist ihm das nicht verboten (weil er dich nicht zwingt und dich nicht bedroht).
Es ist deine Entscheidung, ob du seiner Bitte nachkommst oder ihn zum Teufel jagst.
So macht es die Schule jetzt auch. Ein freundlicher Brief, dass die Stundenzahl und das Gehalt gekürzt wird.
Kein Widerspruch, keine Klage - so kommen die damit durch.
Diese einseitige Vertragsänderung ist damit nicht automatisch genehmigt, der Vertrag ist nicht automatisch abgeändert!
Allerdings muss man damit rechnen, dass etwaige Gehaltsnachforderungen auf Grund einer Ausschlussfrist deutlich schneller verfallen können als bei einer Verjährung nach BGB. In vielen Arbeitsverträgen beträgt die Frist nur 3 Monate.
Man muss nun als AN wissen, wie man sich verhalten will. Hinnehmen und hoffen, dass es mal besser wird?
Oder man bietet weiterhin seine Arbeitskraft in vollem Umfang an (dem Vorgesetzten sagen, dass man wie vereinbart heute 6 Stunden unterrichten möchte und nach der Zuweisung einer Klasse fragen, nur gehen, wenn einem gesagt wird, dass da keine Klasse ist und man nicht benötigt wird). Dann wartet man die Gehaltsabrechnung ab und mahnt unverzüglich die Bezahlung der Minderstunden an.
Ich vermute, dass nach einiger Zeit widerspruchslosen Hinnehmens der verkürzten Arbeitszeit und des gekürzten Gehalts so etwas wie „betriebliche Übung“ oder „konkludentes Verhalten“ einsetzen wird und in dessen Folge es tatsächlich zu einer dauerhaft rechtswirksamen Annahme dieser neuen Regelungen kommen kann.
@Albarracin weiß da bestimmt was dazu zu sagen.