Einseitige Erblindung

Hallo Wissende,

wenn eine Person auf einem Auge erblindet ist - wird das auch im sozialrechtlichen Sinn als Behinderung angesehen (im wirklichen Leben ist das ja bereits eine böse Sache)? Wenn ja, zu wieviel Prozent? Kann diese Person einen Behindertenausweis bekommen?

Danke für Eure Ratschläge

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

schau mal hier nach:

http://www.sozialportal.de/Dateien/BehinderungAuswei…

S. 116 ff.

LG
sine

Hi,

ob das einen GdB ergibt, entscheidet das Versorgungsamt. Antrtag stellen und überraschen lassen. Für GdB 50 (und das braucht man für einen Ausweis) dürfte es aber nicht reichen.
Ich habe auf dem linken Auge noch 60-70% des Gesichtsfeldes, wenn ich es nicht wüßte, würde ich es nicht merken - das Gehirn kompensiert da so einiges.

die Franzi

Hallo,

wenn es nur ein Auge ist, ist der GdB an der Grenze zu 30. Der behandelnde Arzt muß halt in Bezug auf die Kriterien der „Anlage zu § 2 Versmed-V“ eine exakte Stellungnahme abgeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
(Teil B, Nr. 4.3, Seite 30

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: was Dir sina verlinkt hat ist uralt und schon lange nicht mehr gültig.

Hallo Wolfgang,

Hallo,

schau mal hier nach:

schau du mal lieber hier nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

http://www.sozialportal.de/Dateien/BehinderungAuswei…

dein Link ist uralt und total veraltet bzw. nicht mehr rechtsgültig

S. 116 ff.

LG
sine

Kopfschüttelnd
Wolfgang

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Lass Dich sachkundig beraten: http://www.dbsv.org/

Hallo,

einseitige Erblindung = GdB 30. Lt. Tabelle eigentlich 25, wird aber immer mit GdB 30 bewertet.

Gruss

Andreas