Hallo,
im Falle einer nur auf Antrag erfolgten Straftat erfolgt eine polizeiliche Ermittlung bei denen alle offensichtlich entlastenden Beweise seitens der Polizei ignoriert werden, weil die Schuld bereits fest zu stehen scheint. Durch die Maßnahmen enstehen dem Beschuldigten bereits imenser Schaden.
- Kann man sich bereits im Laufenden Verfahren wehren?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen einem offen?
- Wie kann man den Schaden geltend machen? Ich habe nur von Dienstaufsichtsbeschwerden gehört.
- Ist dies auch trotz Verurteilung möglich, bzw. Einstellung wegen fehlendem öffentlichen Interesse möglich?
Wo kann ich das ggf. nachlesen.
Vielen Dank!
Markus Friedt