Einseitige und vorsätzlich diletantische polizeiliche Ermittlung

Hallo,

im Falle einer nur auf Antrag erfolgten Straftat erfolgt eine polizeiliche Ermittlung bei denen alle offensichtlich entlastenden Beweise seitens der Polizei ignoriert werden, weil die Schuld bereits fest zu stehen scheint. Durch die Maßnahmen enstehen dem Beschuldigten bereits imenser Schaden.

  1. Kann man sich bereits im Laufenden Verfahren wehren?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen einem offen?
  3. Wie kann man den Schaden geltend machen? Ich habe nur von Dienstaufsichtsbeschwerden gehört.
  4. Ist dies auch trotz Verurteilung möglich, bzw. Einstellung wegen fehlendem öffentlichen Interesse möglich?

Wo kann ich das ggf. nachlesen.

Vielen Dank!

Markus Friedt

Hallo,

  1. Kann man sich bereits im Laufenden Verfahren wehren?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen einem offen?
  3. Wie kann man den Schaden geltend machen? Ich habe nur von
    Dienstaufsichtsbeschwerden gehört.
  4. Ist dies auch trotz Verurteilung möglich, bzw. Einstellung
    wegen fehlendem öffentlichen Interesse möglich?

Wo kann ich das ggf. nachlesen.

Im Psychologiebrett schreibst Du:
„bin ich Beschuldigter in einem Strafverfahren, bei dem ich (und meine Anwälte, meine Frau, mein Hausarzt) mich für komplett unschuldig im Sinne der Anzeige halte.“

Warum stellst Du diese Fragen nicht Deinen Anwälten?

Gruß
Jörg Zabel

Guten Tag,

danke für den Vorschlag, vielleicht bekomme ich aber da auch nur die Auskunft die im Interesse des Anwalts liegt. (und die Antwort hörte sich auch so an, ja ja die Polizei macht so die ein oder anderen Schnitzer…nehmen sie es nicht persönlich…am Ende wird alles gut…)

Vielleicht gibt es ja auch bei der Polizei, wo man mal unabhängig seinen Fall vortragen kann - so etwas wie ein Ombudsmann.

Wenn mir Dritte z.B. sagen, dass ich mich täusche und alles rechtens war, wäre mir schon sehr geholfen.

Vielen Dank
Markus Friedt

1 Like

Hallo,

im Falle einer nur auf Antrag erfolgten Straftat …

hmm…hat der Geschädigte der Tat zugestimmt? Dann sieht es schlecht aus mit der Ahndung, da es vermutlich schon an der Rechtswidrigkeit mangelt.

Gruss

P.

Hallo,

danke für den Vorschlag, vielleicht bekomme ich aber da auch
nur die Auskunft die im Interesse des Anwalts liegt.

Diese Auskunft schränkt Deine Angaben in Psychologiebrett („Alle sagen, dass ich unschuldig bin“) ein. Was ist es denn nun?

Wenn mir Dritte z.B. sagen, dass ich mich täusche und alles
rechtens war, wäre mir schon sehr geholfen.

Dazu müsste man die Fakten kennen, nicht nur (wie bisher) Deine Unschuldsbehauptungen.

Gruß
Jörg Zabel

Anlaufstelle bei vermeintlichem Fehlverhalten der Polizei?
Hallo,

gibt es eine Anlaufstelle z.B. auch gern bei der Polizei selbst, wo ich kostenlos klären kann, ob ein Verhalten einer Polizisten noch im Rahmen des Üblichen und Erlaubten war oder eben, wie ich meine, absolut nicht und was ich dann tun kann.

Im Internet konnte ich dazu nichts googeln.

Vielen Dank
Markus Friedt