Einseitige Vereinbarung mit VM geschlossen. VM verlangt nun Miete

Hallo,

angenommen eine Person 1 wohnt in einer Mietwohnung ( 800 Warmmiete ). Person 2 zieht zu P1 in die Wohnung mit ein und steht ab dann auch im Mietvertrag mit drin. P1 überweisst 400 Euro und P2 ebenfalls 400 an den VM ( jeweils separat ).

Wie durch ein Zufall kennt P2 den Vermieter auch Privat ( Fussballverein ). Nach 1 1/2 Jahren ist die Beziehung beendet. P2 hat jemand neues und möchte ausziehen. Er teilt P1 und dem VM schriftlich mit das er in 3 Monaten keine Miete mehr an den VM überweist. Der VM stimmt der Kündigung zu.

P1 möchte das aber nicht, da P2 noch Schulden hat die an P1 zurückzuzahlen sind. Solange dies nicht beglichen ist, will P1 P2 nicht aus dem Mietvertrag lassen und teilt dies dem VM und P2 schirftlich mit.

Weder VM, noch P2 reagieren darauf. P2 zieht nach 2 Monaten aus und zu seiner neuen Bekanntschaft in die Wohnung ein. Nach 3 Monaten kommt ein Schreiben des VM das P1 nur 400 Euro Miete überwiesen hat und fordert sie auf die anderen 400 Euro zu zahlen.

P1 teilt dem VM mit das er das Geld von P2 einfordern soll, da diese noch an den Mietvertrag gebunden ist. Der VM teilt mit das er das Mietverhältnis mit P2 aufgelöst hat und nun Berechtigt ist die volle Miete von P1 einzufordern.

P1 zahlt die Miete weiterhin nicht. Nun kommt ein Mahnschreiben ins Haus bei dem der VM die volle Miete einfordert.

Was kann P1 tun ? Ist so eine Vereinbarung rechtens ? Sie hat der Kündigung von P2 NICHT zugestimmt.

Wer weiss was

Gruß

Hallo,

es ist egal, dass der Vertrag wohl noch mit beiden Mietern läuft.
Wenn zwei Personen gemeinschaftlich einen Mietvertrag unterschreiben, haftet man gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Miete.
Das heißt, der Vermieter kann sich an JEDEN der Mieter wenden, um den Gesamtbetrag einzufordern - da machst du nix.

Daher sollte man stets bei gemeinschaftlichen Mietverhältnissen einen Zusatzvertrag schließen, der das Innenverhältnis der beiden Mieter zueinander regelt.

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Heisst das jetzt das P2 fein raus ist ? Und P1 die Miete alleine stemmen muss ? Kann man P2 rechtlich belangen ?

Tach,
da bin ich kein Experte, aber zuerst wird man über eine positive Feststellungsklage das Fortbestehen des Mietvertrages feststellen lassen.
Dann könnte man aus der bisherigen, hälftigen Mietzahlung folgern, dass ein mündlicher Vertrag über die Aufteilung der Miete besteht.

Viel Aufwand, viel Geld, was Anwälte und Gerichte dann mehr haben.

Übrigens ist die einzige Variante eine gemeinsame Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter muss keinen neuen mit dir abschließen, er muss auch nicht die Miethöhe unverändert lassen.

Vergiss das Ganze und treibe die Schulden auf normalem Weg ein.

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