Hallo,
ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann. Meine Feundin wurde anonym beim Jugendamt angeschwärzt und hat jetzt massive Probleme mit denen. Es wurden wirklich unglaubliche Unterstellungen ausgesprochen, die absolut und in keinster Weise der Wahrheit entsprechen!!! Sie hat beim Jugendamt um Einsicht in diese anonymen Briefe gebeten, was ihr jedoch verweigert wurde. Ist das rechtens? Ich meine, es geht doch direkt um sie und ihren kleinen Sohn, da müsste sie doch ein Recht auf Einsichtnahme haben, oder nicht?
Bitte helft mir, ihr zu helfen…
Liebe Grüße,
Nickelchen
Hallo Nickelchen,
auch wenn im Fall Deiner Freundin die anonym vorgebrachten Vorwürfe unhaltbar sind, so gibt es doch Fälle, wo Kindesmißhandlung o.a. durch anonyme Hinweise aufgedeckt wird.
Es ist im Interesse des Jugendamts solche Informationen zu bekommen. Würde bekannt, daß man sich auf zugesicherte Anonymität nicht verlassen kann, dann würde auch niemand mehr einen anonymen Hinweis geben.
Ihr habt erfahren, daß es ein anonymer Hinweis war und was Inhalt dieses Hinweises war. Das ist genug der Transparenz.
Auch die Mitarbeiter des Jugendamtes wissen, daß gelegentlich Rache, „unbezahlte Rechnungen“ (jetzt symbolisch gesprochen) bei solchen Meldungen mitspielen können und sind eigentlich darin geschult, damit umzugehen.
Von daher wird sich alles so schnell wie möglich aufklären, wenn ihr Euren Teil beitragt.
Viele Grüße
Iris
Hallo,
ich habe Deine Antwort mit Interesse gelesen.
Wenn es sich aber um vorsätzliche Verleumdung handeln sollte, dann wäre doch der Gang zur Polizei eventuell angebracht?
Schliesslich kostet es der Mutter viel Zeit und viel Nerven diese Situation zu durchleben.
Sollte daher die Mutter einen „Tatverdächtigen“ im Auge haben, dann muesste es doch eine Grundlage geben, diesen auch zu verfolgen.
Über die Möglichkeiten sollte eigentlich das Amt Auskunft geben sollen. Ansonsten helfen vielleicht Opferschutzverbände?
Selbstverständlich sollte man bedenken, ob jemand mit viel Fantasie einfach etwas falsch gedeutet haben könnte.
Eencockniedo
Hallo,
auch wenn im Fall Deiner Freundin die anonym vorgebrachten
Vorwürfe unhaltbar sind, so gibt es doch Fälle, wo
Kindesmißhandlung o.a. durch anonyme Hinweise aufgedeckt wird.
Genau!
Es ist im Interesse des Jugendamts solche Informationen zu
bekommen. Würde bekannt, daß man sich auf zugesicherte
Anonymität nicht verlassen kann, dann würde auch niemand mehr
einen anonymen Hinweis geben.
Na, verwechselst du da nicht etwas? Bekomme ich einen anonymen Hinweis, weiß ich ja auch als Jugendamtsmitarbeiter nicht, wer derjenige ist, der den besagten Hinweis gegeben hat. Steht ein Name unter dem Brief, bzw nennt ein Anrufer seinen Namen und bittet um Stillschweigen dem Angeschwärzten gegenüber, ist es kein anonymer Hinweis mehr.
Ihr habt erfahren, daß es ein anonymer Hinweis war und was
Inhalt dieses Hinweises war. Das ist genug der Transparenz.
Aber für den Betroffenen doch recht aufregend, oder?
Auch die Mitarbeiter des Jugendamtes wissen, daß gelegentlich
Rache, „unbezahlte Rechnungen“ (jetzt symbolisch gesprochen)
bei solchen Meldungen mitspielen können und sind eigentlich
darin geschult, damit umzugehen.
Zum Glück (oder auch nicht) sind die meisten wirklich anschwärzende Anrufe oder Briefe, hinter denen ein Nachbarschaftszwist oder ähnliche Rachegedanken stehen.
Von daher wird sich alles so schnell wie möglich aufklären,
wenn ihr Euren Teil beitragt.
Wohl wahr!
Gruß
Renate