Moin,
bei Schulrechtsfragen etc. ist es immer sinnvoll, das Bundesland anzugeben, da Schule Landessache ist.
Generell gilt: Jeder Bürger hat ein Anrecht auf Einsicht in von Behörden über ihn gespeicherte Daten, also auch in seine Schülerakte. Eltern haben für ihre minderjährigen Kinder, wenn erziehungsberechtigt, dieses Einsichtsrecht, Kinder selbst auch (ab 14 zB).
Sie können auch Kopien machen.
Diese Rechte ergeben sich allein schon aus dem Datenschutzgesetz.
In bestimmten Fällen, wo Rechte bzw. Informationen von Dritten bzw. über Dritte tangiert sind, kann dieses Einsichtsrecht eingeschränkt werden, zB. durch eine mündliche Auskunft oder eine teilweise Einsicht. Aber auch durch eine komplette Verweigerung. Letzteres bezieht sich aber weniger auf „Schülerakten“, da hier letztlich nur offizielle Daten zum Schüler und seinem Umfeld und seiner Bewertung etc. aufbewahrt werden.
Auch aus dem Gebot der Zusammenarbeit mit Eltern, jeweils in Schulgesetzen formuliert, ergibt sich schon fast eine Pflicht, den Eltern Informationen über den Schüler, wie sie auch in den Akten zu finden sind, mitzuteilen.
In den Akten befinden sich nach meiner Erfahrung auch nur selten Daten, die den Eltern nicht schon mitgeteilt worden sind oder von diesen selbst der Schule mitgeteilt worden sind.
Bei Problemen mit Einsicht in Akten oder sonstigen Schulproblemen, hilft es oft die zuständige Schulbehörde mal zu kontaktieren oder den Schulelternrat.
lg