Einspruch bei Nichtversetzung?

… kann man bei der Schulleitung,wenn einem Kind die Nachprüfung
verweigert wird,einen Widerspruch einlegen?
9.Klasse Gymnasium Baden Württemberg ?2 5 en in Franz und
Latein,Ausgleich durch eine 3 in Deutsch.Spezieller Fall,da die
Klasse unter meinem Sohn 2 Jahre länger Französisch hat und wenn er
wiederholen müsste ,müsste er 2 Jahre aufholen in einem Fach ,wo er
eh schon eine 5 hat!Also Schulwechsel.Ausserdem hat er eine schwere
Darmerkrankung,die mit Atteste belegt wurde und dem Klassenlehrer
vorlag.Deshalb eineige Feltage und Stunden.Was sollen wir
tun?Zeugniskonferenz hat sich gegen eine Nachprüfung ausgesprochen!
Im Halbjahreszeugnis keine Bemerkung und kein BLAUER BRIEF bei uns
angekommen!
Mein Sohn möchte gerne auf der Schule bleiben.In einem Jahr würde er
Franz und Latein abgeben können.
Danke

Hallo,

… kann man bei der Schulleitung,wenn einem Kind die
Nachprüfung
verweigert wird,einen Widerspruch einlegen?

Nein, du kannst lediglich gegen die Nichtversetzung widersprechen. Du könntest natürlich unterstellen, dass die Nachprüfung nicht in der Konferenz thematisiert wurde. Dazu müsste das Protokoll in einem Klageverfahren überprüft werden. Das dauert ewig und Anwälte, die sich damit wirklich auskennen sind selten.

9.Klasse Gymnasium Baden Württemberg ?2 5 en in Franz und
Latein,Ausgleich durch eine 3 in Deutsch.Spezieller Fall,da

Bei 2 Kernfachfünfen braucht es zwei Kernfach 2er, d.h. in Mathe muss noch ne 2 her und in Deutsch auch. Da du nur von Deutsch sprichst nehme ich an, dass auch Englisch 4 ist. Oder Rheinschiene mit F/L und NWT?

die
Klasse unter meinem Sohn 2 Jahre länger Französisch hat und
wenn er
wiederholen müsste ,müsste er 2 Jahre aufholen in einem Fach
,wo er
eh schon eine 5 hat!Also Schulwechsel.Ausserdem hat er eine
schwere
Darmerkrankung,die mit Atteste belegt wurde und dem
Klassenlehrer
vorlag.Deshalb eineige Feltage und Stunden.Was sollen wir
tun?Zeugniskonferenz hat sich gegen eine Nachprüfung
ausgesprochen!

In einer Zeugniskonferenz wird geprüft, ob nach §1.3 §1.6 oder § 3 vorgegangen werden kann. Wenn die Konferenz so beschließt, dann sehe ich wenig Möglichkeiten dagegen mit rechtlichen Schritten vorzugehen.

Im Halbjahreszeugnis keine Bemerkung und kein BLAUER BRIEF bei
uns
angekommen!

Das ist bitter, blauer Briefe gibt es auch nicht mehr. Wie war der Stand zum Halbjahr? Wie war die weitere Entwicklung, wie war dein Kontakt zur Schule? Ist das alles vom Himmel gefallen oder hat der Nachwuchs geschwiegen?

Mein Sohn möchte gerne auf der Schule bleiben.In einem Jahr
würde er
Franz und Latein abgeben können.
Danke

Such das Gespräch mit der Schulleitung, ob und wie der vermeintlichen Vorsprung in Französisch aufgeholt werden kann. Stelle die Frage ob nicht doch eine Nachprüfung möglich wäre, aber passt auf, die sind alles andere als einfach.

Sprich nochmal die besondere Situation wegen der Krankheit und der 2 Jahre Unterschied an, ruhig und sachlich. Ruf gleich morgen früh an oder stell dich vor das Sekretariat.

hth
MklMs

Danke für die Antworten.Ich bin ständig in der Schule gewesen und habe mit den Lehrer gesprochen.Dort wurde mir gesagt,dass er in Franz. eine 5 bekommt,die aber durch seine 3 in Deutsch ausgleichen kann.Von Latein war nie die Rede,auch hat der Lateinlehrer nie das Gespräch gesucht bzw. ,nachdem ich um ein Gespräch gesucht hatte sich erst nach 8 Tagen gemeldet und mir erzählt,dass mein Sohn diese Halbjahr auf einer 4-5 steht,ABER ja im Halbjahreszeugnis eine 3-4 hatte.Das war vor 3! Wochen ,jetzt erfahre ich am Freitagabend vom Klassenlehrer,dass er auch in Latein eine 5 bekommt.warum auch immer.Habe den Lateinlehrer aufgefordert mir transparent und schlüssig und mathematisch zu erklären wie es dazu gekommen ist.Nicht geschehen,morgen Gespräch mit der Direktorin.Man sollte auch den Gesundheitszustand berücksichtigen,ein sitzenbleiben würde ihn völlig aus der Bahn werfen.Medikamentös kann man ihn erst richtig einstellen,wenn er ausgewachsen ist!Hoffentlich bald!
Es ist auch scher kurzfristig eine andere Schule zu finden.
Wenn morgen nicht alles hilft,dann wird Widerspruch eingelegt.

Hallo,

Du hast mir nochmal sehr wichtige Informationen gegeben. Schlag auf die Lateinnote ein. Mit genau dem, was du in dieser Mail geschrieben hast.

Ruhig und sachlich bleiben. Idealerweise bringst du morgen formlos formuliert den Widerspruch mit. Falls notwendig kannst du ja fragen an wen du es im Regierungspräsidium adressieren sollst, … .

Hiermit widerspreche ich der Nichtversetzung von … . Begründung: Die Note in Latein wurde nicht ordnungsgemäß gebildet, aus folgenden Gründen.

Vielleicht blätterst du noch durch die aktuelle Notbenbildungsverordnung: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&q…

Ruhig und sachlich bleiben. Spiel nicht mit der Krankheit, sonst weckst du die Mitleidsnummer.

hth
MklMs

Danke für die Hilfe.
Wenn es nicht so ungercht wäre,würde ich ihn auch wiederholen lassen (unsere Tochter ,wir haben 5 Kinder,hat auch wiederholt die 7. Klasse und ist jetzt supergut.Aber bei unserem Sohn kommt halt alles zusammen