Einspruch bei Nichtversetzung?

… kann bei der Schulleitung,wenn einem Kind die Nachprüfung verweigert wird,einen Widerspruch einlegen?
9.Klasse Gymnasium Baden Württemberg ?2 5 en in Franz und Latein,Ausgleich durch eine 3 in Deutsch.Spezieller Fall,da die Klasse unter meinem Sohn 2 Jahre länger Französisch hat und wenn er wiederholen müsste ,müsste er 2 Jahre aufholen in einem Fach ,wo er eh schon eine 5 hat!Also Schulwechsel.Ausserdem hat er eine schwere Darmerkrankung,die mit Atteste belegt wurde und dem Klassenlehrer vorlag.Deshalb eineige Feltage und Stunden.Was sollen wir tun?Zeugniskonferenz hat sich gegen eine Nachprüfung ausgesprochen!
Im Halbjahreszeugnis keine Bemerkung und kein BLAUER BRIEF bei uns angekommen!
Mein Sohn möchte gerne auf der Schule bleiben.In einem Jahr wprde er Franz und Latein abgeben können.
Danke

Hallo,
kann bei der Schulleitung,wenn einem Kind die Nachprüfung

verweigert wird,einen Widerspruch einlegen?

Wieso Nachprüfung? Meinst du die Versetzung auf Probe? KANN von der Konferenz vorgenommen werden „wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schüler die Mängel in den unter ausreichend bewerteten Fächern in absehbarer Zeit beheben werden.“ Offensichtlich ist die Konferenz nicht dieser Meinung gewesen.
Natürlich kann man gegen die Nichtversetzung Widerspruch einlegen.

9.Klasse Gymnasium Baden Württemberg ?2 5 en in Franz und
Latein,Ausgleich durch eine 3 in Deutsch.

Nein, eine 3 ist eben kein Ausgleich. Um 2 Hauptfach-5er auszugleichen, braucht der Schüler zwei mal 2 im Hauptfach.
Eine 3 im HF heißt, dass der Junge sonst nur 4er in Hauptfächern hat und die beiden 5er. Er ist also nicht wegen der beiden Sprachen nicht versetzt, sondern weil er keinen Ausgleich hat dafür, also keine Stärken in anderen Fächern. Seine Gesamtleistungen finde ich bedenklich - sie sind keine gute Grundlage für die nächsthöhere Klasse. Über den grundsätzlichen Sinn oder Unsinn des Sitzenbleibens äußere ich mich hier mal nicht.

Im Halbjahreszeugnis keine Bemerkung und kein BLAUER BRIEF bei
uns angekommen!

Blaue Briefe gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Klassenarbeitsnoten und sonstigen Leistungen sind den Eltern bekannt, es kann also keine Überraschung gewesen sein, auch wenn es im Halbjahr nicht so übel schien, das ein Elterngespräch gewünscht wurde.

Mein Sohn möchte gerne auf der Schule bleiben.

Hmm, warum hat er dann nicht „mehr Gas“ gegeben dieses Schuljahr, wenn er das gerne möchte?

In einem Jahr wprde er Franz und Latein abgeben können.

Dann hat er aber immer noch andere Kernfächer, in denen er gerade mal auf 4 stand.
Grüße
mitzisch

Hi

Eine Nachprüfung findet dann statt, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet ist und man durch diese eine Verbesserung entweder a) in dem nicht bestandenen Fach oder b) in einem auszugleichendem Fach macht.

Also z.B. entweder eine Prüfung in Mathe um von 5 auf 4 zu kommen oder in Bio um von 3 auf 2 zu kommen.

In der 7. Klasse hatte ich eine Nachprüfung in Geschichte um meine Mathenote auszugleichen.

Soweit ich weiß ist die b)-Variante der Nachprüfung in NRW aber mittlerweile abgeschafft worden. Ob es a) noch gibt, weiß ich nicht.

lg
Kate

Hallo,

Eine Nachprüfung findet dann statt, wenn die Versetzung des
Kindes gefährdet ist und man durch diese eine Verbesserung
entweder a) in dem nicht bestandenen Fach oder b) in einem
auszugleichendem Fach macht.

Du hast von Baden-Württemberg geschrieben. Da gibt es die von dir beschriebene Art der Nachprüfung nicht. Die Versetzungsordnung von BW findest du per Google „bw versetzungsordnung gymnasium“ (der Link war zu lang zum Posten).
Grüße
mitzisch

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Sorry, nicht du hast von BW geschrieben, sondern die TE.

Nur um es noch mal klar zu stellen:

Gegen die Entscheidung der Nichtversetzung kann Widerspruch eingelegt werden. Formal handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der erhebliche Rechtswirkung nach außen entfalten. Die Möglichkeit einer Nachprüfung ist mir für BW nicht bekannt.
Dieser Widerspruch ist an die Schulleitung zu richten und muss begründet werden. Als Begründung würde ich vorschlagen, über §1.3 „vorübergehende Leistungsschwäche“ aus gesundheitlichen Gründen nachzudenken und/oder §3.1 (Aussetzen der Versetzungsentscheidung, falls der Ausfall mind. 8 Wochen betrug).
Auch wäre vor dem Hintergrund von 1.3 (vorübergehende Leistungsschwäche bspw. aus gesundheitlichen Gründen) ein Versetzen auf Probe zu erwägen.
Evtl. erscheint es sinnvoll, sich dazu einen Anwalt zu nehmen. Es sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein, der sich mit Schulrecht auskennt.
Sollte die Schulleitung den Widerspruch ablehnen, könnte gegen diese Entscheidung Klage erhoben werden. Sowohl der Widerspruch als auch die Klage hätten aufschiebende Wirkung. Bis zu einem abschließenden „Urteil“ müsste die Versetzung also vollzogen werden.

Bestimmt ist es aber auch sinnvoll, sich bei der betreffenden oder einer anderen Schule über die Möglichkeiten des Wiederholens zu informieren. Ein Versetzen unter allen Umständen kann auch Schaden anrichten…

Anstatt…
…rumzuheulen und alle möglichen Anwälte zu beschäftigen, würde ich doch folgendes vorschlagen:

  1. der Sohn hat mit lausigen Noten seine Nicht-Versetzung redlich verdient - get over it
  2. er muss 2 Jahre franzöisch nachlernen? Dann ab mit dem Kerl nach Frankreich. Jetzt. In ne Sprach-Intensivschule. 5 Wochen lang.
  3. in den Herbstferien schickt ihr in den Vatikan in einen hiesigen Latein-Intensivkurs, wird von üblichen Nachhilfe-Instituten und Volkshochschulen angeboten.
  4. Gesundheitlich alle Gute für den Kerl. Aber - so leid es mir tut - entweder er ist gesund genug, den Anforderungen der Schule gerecht zu werden, oder er isses halt nicht. Wenn er das (vielleicht auch momentan) halt nicht schafft, wäre dann nicht wirklich eine andere Schule (eventuell gar in Richtung Steiner oder Motessori oder sonstwas, was halt in Euer Weltbild passt) passender? Oder eine Realschule wo eben der Druck nicht so hoch ist?

Jaja, ich weiss schon, dass das nicht das ist, was Du hören wolltest, aber stell Dir doch mal vor: Du klagst ne Nachprüfung durch (mal angenommen das ginge) - oder erzwingst sonstwie ne Versetzung. Ja, was glaubst Du denn, wie der Kerl zusammen mit dem G8-Stress (ich nehme doch an, dass wir hier von G8 reden?), den noch höheren Anforderungen in der 10. (gibt’s da nicht irgendein Äquivalent zur Realschulabschlussprüfung?) und seinen offensichtlich vorhandenen, sonst käme da keine 5 ins Zeugnis) Riesenlücken dann so richtig Freude hat?

Kurz gesagt: steckt Eure Energie ins Stopfen der Lücken, insbesondere in Französisch und lasst ihn das Jahr wiederholen.

*wink*

Petzi

Hallo,

du hast schon detaillierte Antworten bekommen - zusätzlich möchte ich dir einen weiteren Aspekt zu bedenken geben:
Dein Sohn soll nach deinem Willen / deiner Meinung nach in die 10. Klasse versetzt werden. Welche Gründe für seine Leistungsprobleme vorliegen, sind unerheblich. Aber ganz wichtig ist, dass nach der 10. Klasse die Versetzung in das Kurssystem ansteht. Die 10. Klasse (G8 etc.) ist im Anspruch höher als die 9. Klasse.

Bedenke:
Jedes Jahr verlassen *einige* Schüler (je Schule) das Gymnasium nach der 10. Klasse mit dem Hauptschulabschluss (!) oder mit dem Realschulabschluss, weil sie nicht die Versetzung in die Oberstufe schaffen (auch nicht nach der Wiederholung der 10. Klasse). Willst du das für deinen Sohn? Er konkurriert dann mit einem schlechten HS oder RS-Zeugnis gegen Schüler, die gute Zeugnisse von der Haupt-/Realschule haben…

Außerdem:
Nicht jeder, der so gerade eben (mit einem Vierer-Zeugnis, vielleicht auch einer 5) nach der 10. Klasse versetzt wurde, macht auch das Abitur. Dann ist wieder das Zeugnis aus der 10. Klasse das Zeugnis mit dem Schulabschluss (und das Zeugnis aus dem Schuljahr davor, also der 9. Klasse, will so mancher Arbeitgeber auch sehen… Was sagt der bei sehr vielen Fehltagen und nur einer einzigen 3 auf dem Zeugnis?)

Weiterhin:
Eine Realschule muss dein Kind, wenn es dann doch / es erst zur 10. Klasse wechseln möchte, nicht mehr aufnehmen (G8 sei Dank…) Jetzt könnt ihr noch Weichen stellen, noch einmal Anlauf nehmen für entweder das Abi, noch einmal (ein paar Monate lang, so bis zum Halbjahr) über einen Schulformwechsel nachdenken - und zur Realschule gehen (nur vorübergehend, und mit dem guten RS-Abschluss dann wieder ans Gymnasium!).

Geh(t?) nicht mit dem Kopf durch die Wand. Es mag gute Gründe für die schlechten Noten deines Sohnes geben - vielleicht wurden sie ausreichend in der Notengebung berücksichtigt oder auch nicht; aber er wird die nächste Klasse bestehen müssen. Tut er es nicht (und er hat jetzt wirklich nicht die besten Ausgangsvorraussetzungen), dann wird er (im schlimmsten Fall) sehr viele Jahre / ein Leben lang mit den Folgen zu tun haben…

Hallo,
ich finde deinen Beitrag ganz schön heftig.

er muss 2 Jahre franzöisch nachlernen? Dann ab mit dem Kerl nach Frankreich. Jetzt. In ne Sprach-Intensivschule. 5 Wochen lang. :

Ohja, das ist ja auch kein Problem… wenn ich bedenke, was das kostet, kann das einfach kein allgemeingültiger Rat sein.

Gesundheitlich alle Gute für den Kerl. Aber - so leid es mir tut - entweder er ist gesund genug, den Anforderungen der Schule gerecht zu werden, oder er isses halt nicht. :

Sehr rücksichtsvoll - wenn man krank ist, hat man halt Pech gehabt.

Allein schon der Ausdruck Kerl ist mMn abwertend.
Wenn jemand nach Rat fragt, hätte man den auch mit ein wenig mehr Abstand geben können.

Just my 2 cents

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Hallo Shannon,

ich finde deinen Beitrag ganz schön heftig.

danke für die Rückmeldung :smile:

Frankreich. Jetzt. In ne Sprach-Intensivschule. 5 Wochen lang.

Ohja, das ist ja auch kein Problem… wenn ich bedenke, was
das kostet, kann das einfach kein allgemeingültiger Rat sein.

Natürlich kostet das was. Aber so wie ich die Ursprungsposterin verstehe ist es für sie kein Problem, einen Anwalt zu engagieren. Der kostet auch was. Und bringt dem jungen Herrn Sohn für seine Schulkarriere so gar nix.

Und klar, nach 5 Wochen Sprachschule hat er keine 2 Jahre Französisch mit Startnote 5 aufgeholt. Aber er hat bessere Chancen, das nächste Schuljahr erfolgreich zu meistern, als wenn jetzt seine Versetzung „erklagt“ wird.

werden, oder er isses halt nicht. :

Sehr rücksichtsvoll - wenn man krank ist, hat man halt Pech
gehabt.

Ja, diesen Einspruch hatte ich befürchtet :wink: Aber es hilft doch wirklich nicht, dieses ohnehin schon kranke Kind noch zusätzlich mit dem G8-Stress zu quälen. Und vielleicht ist die Krankheit in 1-2 Jahren (mit weniger Stress) schon so weit überstanden oder im Griff, dass er ohne Einschränkungen sein - dann gutes - Abi machen kann.

Allein schon der Ausdruck Kerl ist mMn abwertend.

Das tut mir leid, das war bestimmt nicht meine Absicht, denn das war auf gar keinen Fall abwertend gemeint. Du siehst, ich habe mich in diesem Antwortposting bemüht, weniger abwertende Begriffe für den Sohn der Ursprungsfragestellerin zu finden.

*wink*

Petzi

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Guten Morgen,

natürlich ist ein Sprachurlaub in so einem Fall das Beste; je länger er dauert, umso besser. Aber man kann so einen „teuren“ Tip nun mal nicht als Allgemeinratschlag geben, weil es viele gibt, die das gar nicht können.

Ich wundere mich halt immer über die Heftigkeit hier, mit der Eltern pauschal erst mal als die Bösen dargestellt werden, wenn sie versuchen, gegen eine Schule vorzugehen. Damit meine ich nicht unbedingt diesen Fall hier! Aber es ist pauschal so, dass erst mal der Schule eine Art Green-Card ausgestellt wird. Auch Schulen machen Fehler, deshalb gibt es ja die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Ich habe das auch schon mal gemacht (das war allerdings in der Grundschulzeit)

Ich erlebe auf dem Gymnasium, das mein Sohn besucht, dieses fast überzogene Leistungsdenken auf jedem Elternabend. Und da rein passt ganz genau die Aussage mit der Krankheit: Wer krank wird, hat Pech gehabt, der gehört halt nicht dahin. Das finde ich erschreckend.

Ich habe ja jetzt hier gelernt, dass es in BadenWürttemberg keine blauen Briefe gibt. Aber so ein paar Gespräche vorher als Warnschuß müssten doch eigentlich auch Voraussetzung sein für ein vernünftiges Miteinander von Schule und Elternhaus.
G8 ist heftig, gerade deshalb sollte die Schule doch auch versuchen, einen Schüler zumindest soweit zu unterstützen, dass er früh genug Bescheid weiß.

Übrigens: vom Grundsatz her stimme ich dir zu: ich würde mich da auch nicht durchklagen, sondern so schnell wie möglich versuchen herauszufinden, welche REALISTISCHEN Chancen mein Sohn hat. Und wenn es nicht realistisch ist, auf dem Gymnasium zu bleiben… dann ist es halt so. Man darf ein Kind auch nicht zum Abitur prügeln.

*wink zurück* :wink:
Shannon

Hallo Shannon,

natürlich ist ein Sprachurlaub in so einem Fall das Beste; je
länger er dauert, umso besser. Aber man kann so einen „teuren“
Tip nun mal nicht als Allgemeinratschlag geben, weil es viele
gibt, die das gar nicht können.

wobei es da schon auch günstigere Möglichkeiten (ich denke da an nen Schüleraustausch - wenn man da nicht auf irgendwelche Organisationen sondern auf die Standard-Tour in die zuständige Partnerstadt zurückgreift) gibt. Sollte dies also ein Problem für die Ursprungsfragestellerin sein, bekommt sie hier sicher noch guten Rat.

Mir ging’s halt in dem Fall eher darum, dass sie ihre Energie (und ihr Geld!) anstatt für eine „erzwungene“ Versetzung zu verpulvern schlauerweise vielleicht in nen Sprachaufenthalt für den Sohn stecken soll.

Ich wundere mich halt immer über die Heftigkeit hier, mit der
Eltern pauschal erst mal als die Bösen dargestellt werden,
wenn sie versuchen, gegen eine Schule vorzugehen.

Und das ist der Punkt, wo wir wohl uneinig sind :smile: Denn ich denke mal, dass zwei Fünfer in Hauptfächern und kein einziger Zweier zum Ausgleichen einfach nicht auf die Schule zu schieben ist. Ein Fünfer - geschenkt, das kann ein unmöglicher Lehrer sein. Ein zweiter Fünfer - ebenfalls geschenkt, grad wenn der vielleicht knapp war. Aber wenn dann kein Zweier zum Ausgleichen zur Verfügung steht, mit Verlaub, das mag ich der Schule dann nimmer in die Schuhe schieben.

Zumal ja die Lehrerkonferenz solche Fälle doch diskutiert und überlegt, ob es sinnvoll ist, dem betreffenden Schüler „doch noch ne Vier (bzw. Zwei)“ zu geben, wenn sie denn ne Chance sehen, dass er das nächste Schuljahr packt. Ich glaube einfach nicht, dass eine Lehrerkonferenz aus reiner Bösartigkeit einen Schüler durchfallen lässt.

Dazu eine Geschichte am Rande: in der siebten Klasse stand meine Freundin versetzungsmässig schwer auf der Kippe. Und durchgefallen ist sie wegen einer Fünf in Geschichte. Geschichte? Ich bitte Dich! Wen interessiert Geschichte? Was haben wir uns aufgeregt, über die „böse“ Lehrerin, die ihr diese Fünf „reingewürgt“ hat. Denn natürlich hätte sie auch ne Gnadenvier geben können. So musste also meine Freundin wiederholen, ich bin ohne Ruhm versetzt worden. Am Ende hatte ich zwar ein Jahr weniger in dem Laden verbracht - aber meine Freundin das entschieden bessere Abi. Achja, und sie ist jetzt Geschichtelehrerin :smile:

Kurz gesagt, die „reingewürgte“ Vier und das damit notwendig gewordene Wiederholen des Schuljahres war für sie das genau richtige. Hätte ihre Mutter damals die Versetzung erzwungen, dann hätte sie halt das nächste Jahr wiederholen müssen. Denn der „Klick“ kam bei ihr durch diesen Schuss vor den Bug - „nicht gelernt - Konsequenz“ und eben nicht durch die Aktion „nicht gelernt - Mama holt mich da raus“.

Ob das natürlich zu verallgemeinern ist, mag ich nicht beurteilen - aber geraden in dem Fall wo wir das Nicht-Versetzen als eine himmelschreiende Ungereichtigkeit empfunden hatten, hat sich das hinterher als die allerbeste Entscheidung rausgestellt.

Damit meine
ich nicht unbedingt diesen Fall hier! Aber es ist pauschal so,
dass erst mal der Schule eine Art Green-Card ausgestellt wird.

Hmm, ich hab eher den umgekehrten Eindruck (darum auch meine etwas heftige Antwort), dass erstmal die Schule böse ist und die Lehrer grundsätzlich alles falsch entscheiden. Und gerade in dem Fall - hey, sorry - zwei Fünfer in Hauptfächern und kein Zweier zum Ausgleichen, das fällt doch nicht vom Himmel.

Will sagen: wenn sich sowas abzeichnet (und bei minderjährigen Schülern müssen doch die Eltern sogar Klassenarbeiten schlechter als Vier unterchreiben, oder? *grübel*), dann ist die Zeit, das Gespräch mit dem Lehrer zu suchen.

Vielleicht ist der Lehrer wirklich unmögich. Vielleicht passt auch die Konstellation „dieser Lehrer - dieser Schüler“ nicht. Vielleicht verhält sich der Schüler auch in (diesem) Unterricht(sfach) anders als die Eltern das kennen. Vielleicht ist das leicht durch Nachhilfe zu lösen. Vielleicht ist der Schüler einfach faul und es hilft, wenn elter mal die Erledigung (sic!) der Hausaufgaben überwacht. Der Möglichkeiten sind viele, die lassen sich aber nur im Gespräch mit dem Lehrer rauskriegen.

Und „rumheulen“ (sorry für den Ausdruck) wenn das Zeugnis da ist und dann gleich mal an „rechtliche Schritte“ denken, da geht mir die Hutschnur hoch.

rein passt ganz genau die Aussage mit der Krankheit: Wer krank
wird, hat Pech gehabt, der gehört halt nicht dahin. Das finde
ich erschreckend.

Hmm, das ist schwierig. Einerseits ja - andererseits nein. Mir geht’s weniger um den „Leistungsgedanken“ (auch wenn das im späteren Leben leider nicht anders ist) sondern schlicht um die potentielle Quälerei für den Schüler. Denn G8 ist schlimm genug für die Kinder, und wenn er dann noch ne schlimmere Erkrankung hat, häufiger fehlt etc. dann isses irgendwann leider einach nicht machbar. Leider gibt es da keinen Zwischenweg: entweder er schafft das trotz Krankheit oder er schafft es halt nicht.

Wobei ich sicher bin, dass die Schule ihm sicherlich - so sie von der Krankheit weiss - auch entgegenkommen kann. Aber da haben die Lehrer halt auch wenig Möglichkeiten: klar, er muss die Hausaufgaben nicht machen, wenn er den ganzen Nachmittag beim Arzt war - aber wenn halt der Stoff für die Klassenarbeit drankommt, dann muss er die Hausaufgabe irgendwann mal nachholen. Und klar, wenn er letzte Woche krank war, dann kriegt er diese Woche nen Bonus für die Klassenarbeit - aber irgendwann muss er den Stoff halt beherrschen.

als Warnschuß müssten doch eigentlich auch Voraussetzung sein
für ein vernünftiges Miteinander von Schule und Elternhaus.

Da gebe ich Dir recht - aber das war bei uns damals (siehe oben) auch kein Thema. Und da würde ich mir auch eine bessere Kommunikation wünschen. Nur: da erreicht man nicht mit Klagen in Einzelfällen („so, jetzt hab ich meinen Sohn dort erfolgreich reingeklagt“) sondern eben durch das Gespräch. Und ich denke, dass da vielleicht auch die Eltern ein wenig in der Holschuld sind. Denn die sind die einzigen, die den kompletten Überblick über die Leistungen ihrer Kinder haben. Der einzelne Lehrer sieht halt „na, ne Zwei schafft der bei mir aber grad so nimmer“ ohne vielleicht zu ahnen, dass diese Zwei für den Schüler versetzungswichtig wäre. Und bis der Lehrer davon dann erfährt, ist doch das Schuljahr - und damit alle Möglichkeiten, dass sich der Schüler aus eigener Leistung verbessert - auch rum.

G8 ist heftig, gerade deshalb sollte die Schule doch auch
versuchen, einen Schüler zumindest soweit zu unterstützen,
dass er früh genug Bescheid weiß.

Da gebe ich Dir voll recht. Wobei ich nicht weiss, ob und wie das praktisch umzusetzen ist. Denn so ein Lehrer der ja 100 bis 150 Schüler hat, und dann auch noch eine „prekäre“ Situation erkennen soll (dazu muss er die Noten aus den anderen Fächern kennen), das ist schon schwierig. Und dazu kommt, dass Lehrer halt auch nur Menschen sind, und auch Fehler machen, bzw. eine solche prekäre Situation nicht erkennen, obwohl sie das vielleicht könnten und sollten.

Übrigens: vom Grundsatz her stimme ich dir zu: ich würde mich
da auch nicht durchklagen, sondern so schnell wie möglich
versuchen herauszufinden, welche REALISTISCHEN Chancen mein
Sohn hat. Und wenn es nicht realistisch ist, auf dem Gymnasium
zu bleiben… dann ist es halt so. Man darf ein Kind auch
nicht zum Abitur prügeln.

Ja, wie gesagt, das müsste eh die Ursprungsfragestellerin beantworten…

*wink*

Petzi

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Guten Morgen Petzi,
zum Sprachurlaub / Schüleraustausch: so kurzfristig ist der eher schwer möglich, denke ich. Dass du damit meintest, das Geld anstatt in eine Rechtsanwaltskanzlei in die Verbesserung der Leistungen zu stecken, hattest du im ersten Beitrag nicht erwähnt, oder ich habe es nicht so verstanden. Mir ging es wirklich nur darum, dass man solche Tips nciht verallgemeinern darf.

Und das ist der Punkt, wo wir wohl uneinig sind :smile: Denn ich denke mal, dass zwei Fünfer in Hauptfächern und kein einziger Zweier zum Ausgleichen einfach nicht auf die Schule zu schieben ist. Ein Fünfer - geschenkt, das kann ein unmöglicher Lehrer sein.:

Ich meine gar nicht, dass der Lehrer unmöglich war. Ich meinte damit eher: wenn ein Schüler auf Grund von längerer Krankheit Unterrichtsstoff versäumt, sollte man ihm (wenn möglich…) die Möglichkeit geben, zumindest durch eine Nachprüfung zu beweisen, dass er vielleicht doch auf der richtigen Schule ist. Denn hier geht es doch darum, dass dieser Schüler nicht einfach die Klasse wiederholt, sondern auf eine andere Schule soll/ muss, weil er 2 Jahre Französisch nicht einfach aufholen kann.
(Mein Sohn (9.Klasse) hat dieses Jahr 5 Monate versäumt. Auf Grund einer schweren Krankheit; es ließ sich nicht vermeiden. Er hätte mit Müh und Not die Versetzung geschafft. Wir hatten lange Gespräche mit der Klassenlehrerin und dem Stufen-Koordinator. Zu Anfang hieß es: man könne ihn durch die Versetzungskonferenz bringen. Vieles ist eine Sache der Argumentation. Er habe auf jeden Fall das Zeug dazu, in die Oberstufe zu wechseln. Wir, speziell unser Sohn, haben usn dazu entschieden, es sei besser für ihn, wenn er die 9. Klasse wiederholt, damit er vor der Oberstufe auch eine Grundlage hat und nciht in wichtigen Fächern eventuelle Lücken). Also hätte sogar er unter Umständen die Versetzung geschafft.

Der einzelne Lehrer sieht halt „na, ne Zwei schafft der bei mir aber grad so nimmer“ ohne vielleicht zu ahnen, dass diese Zwei für den Schüler versetzungswichtig wäre. Und bis der Lehrer davon dann erfährt, ist doch das Schuljahr - und damit alle Möglichkeiten, dass sich der Schüler aus eigener Leistung verbessert - auch rum.:

Das läuft auf „unserer“ Schule auch anders: gerade bei Schülern, die krank sind oder bei denen es sonstige Auffälligkeiten gibt, sind die Lehrer auf dem Stand (dadurch, dass es häufigen Austausch mit den Klassenlehrern gibt).
Vom Grundsatz her stimmen wir ja überein: es muss einen Austausch zwischen Elternhaus und Schule VORHER geben. Und wie schon geschrieben: ich will meine Aussage gar nicht so sehr auf diesen Fall beziehen. Wir kennen nämlich beide nicht die näheren Umstände. Es kann so sein, wie du beschreibst: er packt es einfach nicht und wird auf die Dauer überlastet sein. Es kann auch so sein, wie in unserem Fall. Er kann es packen. Er wurde durch eine Krankheit zurück geworfen. Bevor er die Schule wechseln muss, sollte man ihm eine Chance geben.

Und nein, ich denke halt nicht pauschal: die Schule wird schon recht haben. Hat sie nämlich manchmal nicht. Überall, wo Menschen arbeiten, machen Menschen auch Fehler.

Da gebe ich Dir voll recht. Wobei ich nicht weiss, ob und wie das praktisch umzusetzen ist. Denn so ein Lehrer der ja 100 bis 150 Schüler hat, und dann auch noch eine „prekäre“ Situation erkennen soll (dazu muss er die Noten aus den anderen Fächern kennen), das ist schon schwierig. :

Hier haben wir einen ganz großen Meinungsunterschied: ich weiß natürlich, dass Lehrer-Sein ein wirklich schwerer Job ist. Für mich naiven Menschen ist Lehrer-Sein aber nicht nur ein Job. Er ist auch ein Stück weit „Berufung“. Hört sich pathetisch an… aber: 1. gibt es in der 9. noch Klassenlehrer. Deren Aufgabe ist genau das, was du schreibst. Den Überblick behalten. Muss er nicht bei Überfliegern oder jemandem, der so durchläuft. Muss er aber bei solchen Ausnahmefällen.
2. ich habe bis jetzt 3 Kinder durch die Schule „gebracht“. Das erste, was wir jedes Mal in der Grundschule gehört haben: Schule ist nicht Sache der Eltern. Was hier läuft, ist unsere Sache. Wir sind für Ihre Kinder zuständig. (in einer Schule ging das soweit, dass die Kinder kein einziges Buch oder Heft mit nach Hause brachten. Ist ja alles Lehrersache). Dann ist aber bitteschön auch Lehrersache, wenn es mal Probleme gibt. Lehrer sind nicht nur Wissensvermittler, sondern auch Erzieher (nein, das soll nicht heißen: Lehrer müssen die komplette Erziehung meiner Kinder übernehmen! Das ist schon Sache des Elternhauses und darf nicht abgeschoben werden). Aber wie war das denn früher? Lehrer waren absolute Respektpersonen, die nicht nur in der Schule mit den Kindern zu tun hatten, sondern auch deren Elternhaus kannten und auch mitsprachen. Die über die Zukunft der Kinder entschieden haben (damit meine ich Zeiten, in denen Grundschullehrer ausschließlich am Status der Eltern entschieden haben, wer auf das Gymnasium darf. Das gab es)
Heute heißt es immer: ich habe 30 Schüler, da kann ich doch nicht… sorry, aber manches MUSS. Meine Meinung… und mal wieder nicht ganz so populär, das weiß ich :wink:

Greets nochma
Shannon