Einspruch beim Schwerbehindertenbescheid

Guten Tag,

Bin Diabetiker, habe jetzt einen Bescheid über 40% Schwerbehinderung erhalten.

Wer kann mir Tips geben zwecks Einspruch auf die Höhe der Einstufung beim Schwerbehindertenbescheid?

Hallo,

grundsätzlich ist der GdB von 40 bei Diabetes angemessen.

Man müsste jetzt wissen, wie alt Sie sind, ob es sich um Diabetes Typ I oder II handelt. Bestehen Folgeerkrankungen (Nervenstörungen (Polyneuropathien)) oder Sehbehinderungen aufgrund des Diabetes ?

Gruß

Andreas

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin 62 Jahre, leide ca. seit 15 Jahren an Diabetes 2, spritze seit 3 Jahren 4xtäglich Insulin.

Folgeende Beeinträchtigungen wurden im Bescheid vermerkt:

  1. Insulinpflichter Diabetes mellitus
  2. Koronare Herzkrankheit, Bluthochdruck
  3. Sehminderung
  4. Polyneurophatie
  5. Hirndurchblutungsstörungen

Sollten diese Beinträtigungen nicht höher als GdB 40 eingestuft werden?

Also das sollte eigtl. mindestens ein 50er, evtl. ne 60er Einstufung nach sich ziehen, wegen der vielen FOlgeerkrankungen

Habe gerade Widerspruch eingelegt und die Unterlagen angefordert.
Ich melde mich mit dem Ergebnis.

An alle: Vielen Dank.

Hi,

die Anzahl der Folgeerkrankungen ist nicht ausschlaggebend. Es muss durch hinzukommende Erkrankungen auch tatsächlich eine höhere gesamte Beeinträchtigung entstehen.

die Franzi

Hallo,

ich vermute mal, dass die weiteren Behinderungen (außer Diabetes) jeweils mit einem GdB von 10 beurteilt wurden. Da kann man bei einem Gesamt-GdB von 40 bleiben, evtl. wurde der Diabetes auch nur mit 30 eingeschätzt.

Es empfiehlt sich, Akteneinsicht zu beantragen oder eine Kopie der ärztlichen Stellungnahme anzufordern.

Gruss

Andreas

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Mal doof gefragt…
Hallo,

Bin Diabetiker, habe jetzt einen Bescheid über 40%
Schwerbehinderung erhalten.

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Ich wusste garnicht, dass man bei Diabetes als „behindert“ gilt. Mein Vater hat auch Diabetes. Er muss aber nicht spritzen. Er hat auch erhöhten Blutdruck. Kann er also Behinderung beantragen? Was für Vorteile hat man dann eigentlich? Kann man früher berentet werden?

LG Melli

Hallo Melli,

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Ich wusste garnicht,
dass man bei Diabetes als „behindert“ gilt. Mein Vater hat
auch Diabetes. Er muss aber nicht spritzen. Er hat auch
erhöhten Blutdruck. Kann er also Behinderung beantragen? Was
für Vorteile hat man dann eigentlich? Kann man früher berentet
werden?

auch Diabetes ergibt einen GdB (Grad der Behinderung). Wie hoch der GdB ausfällt, hängt aber von der Schwere der Erkrankung ab.
Beispiel: Meine Mutter hat Diabetes (muss nicht spritzen, keine Folgeerkrankungen), zusätzlich Tinnitus mit einseitigem Hörverlust -> GdB 30.
Auf dieser Seite http://www.global-help.de/download-gdb-20080125.shtml gibt es einen GdB-Rechner zum Download; hier kann man Krankheitsbilder auswählen und erhält einen GdB-Wert zur Orientierung.

Bei einem GdB unter 50 aber mindestens 25 ergeben sich steuerliche Vorteile (höherer Freibetrag).
Bei einem GdB ab 50 wirkt es sich zusätzlich hinsichtlich Kündigungsschutz aus (es kann aber schon ab einem GdB eine Gleichstellung beantragt werden, was allerdings nicht immer klappt), man bekommt einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt, mit dem man in den Genuss mehrerer Vergünstigungen kommen kann (z.B. ermäßigte Eintritte).
Wie es bzgl. der Rente aussieht, weiß ich nicht.

Viele Grüße,
Nina

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Korrektur bzgl. Gleichstellung
… es muss natürlich heißen:
„es kann aber schon ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung beantragt werden, was allerdings nicht immer klappt“

Viele Grüße,
Nina

Hallo,

Bei einem GdB unter 50 aber mindestens 25 ergeben sich
steuerliche Vorteile (höherer Freibetrag).

das ist leider völlig verkehrt. Es gibt keine Steuerermäßigung in diesen Fällen.

Gruss

Andreas

höheren Freibetrag gibt es sehr wohl
Hallo Andreas,

Bei einem GdB unter 50 aber mindestens 25 ergeben sich
steuerliche Vorteile (höherer Freibetrag).

das ist leider völlig verkehrt. Es gibt keine Steuerermäßigung
in diesen Fällen.

wieso ist das verkehrt?
Ich habe selbst einen GdB von 40, und ich habe a) einen Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt und b) eine beiliegende Broschüre, in der die gestaffelten Freibeträge stehen, erhalten.
Ich kenne auch andere Personen, auf die exakt das selbe zutrifft.
Ferner lässt es sich online nachlesen, z.B. hier:
http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/do…

Wie kommst du darauf, dass es diese Steuerfreibeträge in den genannten Fällen nicht gibt?

Viele Grüße,
Nina


Hallo,

bei Diabetes mellitus mit einem GdB von unter 50 wird kein Steuerfreibetrag gewährt.
Entscheidend ist § 35 Abs. 2 EStG.

Die Pauschbeträge erhalten

  1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
  2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
    a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
    b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Gruss

Andreas

Danke für die Korrektur bzgl. Diabetes
Hallo Andreas,

bei Diabetes mellitus mit einem GdB von unter 50 wird kein
Steuerfreibetrag gewährt.

ach so, bei Diabetes (auch bei anderen Erkrankungen?) gibt es eine eigene Regel?! Das wusste ich in der Tat nicht.
(Bei mir trifft dies zu:

Die Pauschbeträge erhalten
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger
als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der
körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer
typischen Berufskrankheit beruht.

, eben Behinderung mit dauerhaften Bewegungseinbußen.)
Daher ist mir diesbezüglich nichts aufgefallen und es gab auch kein Merkblatt o.ä.; auch bzgl. dem GdB 30 meiner Mutter (ja resultierend aus Diabetes und Schwerhörigkeit) ist mir nichts aufgefallen, da sie Hausfrau ist und kein eigenes Einkommen hat.

Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Da hast du natürlich Recht - danke daher für die Korrektur!

Viele Grüße,
Nina

Guten Tag,

Hallo, hier ist Maria
Meine Freundin hat auf Grund ihres hohen Zuckers 70% Schwerbehinderung.
Habe sie vermittelt zum VDK .Das ist ein Verein den es Deutschland weit gibt und der sich für Deine Rechte in Richtung Schwerbehinderung und Rente ein setzt.Der Mitgliedsbeitrag im 1/2 Jahr beträgt zwar 36,-€ die sich lohnen.Zum 1Termin must Du allerdings einige Unterlagen zusammen suchen und denen RA die Dir erstmal nichts kosten 1Vollmacht erteilen.
Wenn Du noch mehr Info haben möchtest Melde Dich

Hi,

hm, muss ich meine Steuerfreibeträge jetzt zurückgeben? MS, GdB 30, 2a und b gelten nicht (also keine rente, Beweglichkeit nicht eingeschränkt, keine Berufskrankheit).
Auf dem Bescheid bzgl des GdB steht der Hinweis drauf, ob man einen Freibetrag bekommt. Das Versorgungsamt (das auch alle Krankenunterlagen hat) entscheidet also über die Gewährung eines Freibetrags. Man muss das also nicht extra beantragen. Und selbst wenn man es extra beantragen müsste, würde ich es machen - Geld ist Geld, und entscheiden, ob man es bekommt, sollen die, die es verteilen.

die Franzi