Mein Vater ist an Altersdemenz erkrankt. Lebte bei der
Freundin, die jeden Kontakt zu seinen drei Kindern
unterbunden hat. Sie war vom Gericht als Betreuerin
vorgeschlagen worden. Wir drei haben Einspruch eingelegt. Wir wollten die Aufgaben einer Betreuung
aufteilen, einer Vermögen, der andere Gesundheits-
pflege. Jetzt hat der Richter die Freundin, für ein
6 Monate als Betreuerin bestätigt, sie ist 78 Jahre alt. Er hat eine sehr gute Rente + Pension von ca.
2.700,00€, eine Eigentumswohnung und angelegtes Geld.
Was können wir dagegen tun???
Ich würde mich freuen, von Ihnen ein paar Informationen zu bekommen.
Lg. Ellen
Hallo Ellen,
zunächst : die hier erhaltenen Antworten sind unverbindliche Informationen, haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
sind insbesondere keine Rechtseratung und ersetzen nicht den Rechtsrat eines Anwaltes !
Als rechtlicher Betreuer (gesetzlicher Vertreter) wird estellt, wer geeignet ist. O jemand geeignet ist, wird in der Regel vor Betreuerbestellung
durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde geprüft. Diese schlägt dann dem Gericht einen Betreuer vor.
Macht der Betroffene selbst einen Vorschlag und sprechen keine Gründe gegen die Geeignetheit, so wird dem Vorschlag entsprochen.
Es ist ganz praktisch nach meiner Erfahrung nicht wirklich günstig, wenn einzelne Aufgabenkreise auf verschiedene Personen übertragen
werden. (immer Absprachen erforderlich, nicht immer alle Beteiligten schnell erreichar etc.)
Sie könnten inn der Sache noch einmal bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde vorsprechen und Ihre Bedenken äüßern.
Haben Sie denn gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt ? Wenn ja, wird zunächst der Richter prüfen …
Auch beachten : § 274 Beteiligte FamFG
hoffe, ich konnte ein paar Hinweise geben. Grüsse andre
Hallo Ellen
die amliche Betreuung von Dementen unterliegt der Kontrolle duch die Gerichte die im Sinne der zu betreuenden Person entscheiden - insbesondere die Vermögensvorsorge wird von Rechts wegen lückenlos kontrolliert. Die Freundin ihres Vaters könnte also nicht ungehindert Geld beiseite schaffen, falls das ihre Sorge ist. Wenn sie vermeiden wollen, daß die Freundin ihres Vaters die Betreuung übernimmt, war der Einspruch das Richtige. Außerdem sollten sie vielleicht die Betreuung durch einen Berufsbetreuer anregen.
liebe Grüße
Hallo!
Ich fürchte da können Sie nicht viel tun.
Sie sind nicht Verfahrensbeteiligte, und auch nicht beschwert in der Entscheidung des Gerichtes, daher können Sie auch nicht Widerspruch gegen den Beschluss einlegen, oder in die Beschwerde gehen. Sie können höchstens dem Richter Ihre Bedenken gegen die Bestellung erneut schriftlich darlegen und sich nochmal bereit erklären die Betreuung zu übernehmen.
Eine Sorge kann ich Ihnen aber nehmen.
Die Freundin Ihres Vaters muss einmal im Jahr dem gericht genaue Rechnung darüber ablegen, was sie mit dem Geld Ihres Vaters gemacht hat.
Vielleicht gibt es in Ihrem Wohnort, oder in der Nähe einen Betreuungsverein (einfach mal googeln). Betreuungsvereine beraten in solchen Fällen.
Viel Erfolg!
Sebastian Jacobsen
Hallo,
was willst Du unternehmen? Dass die Freundin Betreuerin ist, hat das Gericht entschieden. Die Reaktion des Gerichts auf den Einspruch abwarten. Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen. Vielleicht weiss jemand anderes mehr.
Viele Grüsse