… und Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
Hallo zusammen,
wir haben schon vor 1-2 Wochen besagten Bescheid bekommen. Ich gebe zu, ich war bisher zu faul, um nachzuprüfen, inwiefern sich der Grundsteuermessbetrag geändert hat. Ich habe jetzt den Grundsteuermessbescheid gefunden, den wir relativ kurz nach dem Hauskauf bekommen haben, und im Vergleich dazu ist der neue Grundsteuermessbetrag rund 60 % höher. Im Bescheid über Grundbesitzabgaben vom Januar 2022 ist ein „neuer Messbetrag“ angegeben, der ungefähr bei 50 % dessen liegt, was als neuer Messbetrag festgelegt wurde. Bei der Nachbarin hat er sich fast verdreifacht, und sie hat jetzt die Befürchtung, dass sich auch die zu zahlende Grundsteuer verdreifachen wird. Deswegen möchte sie gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Einspruch einlegen, was lt. Rechtsbehelfsbelehrung auch möglich ist.
Der Zweck bzw. das Ziel des Einspruchs ist ihr allerdings auch nicht klar, sie will aber zumindest meckern.
Z. B. hier:
https://www.merkur.de/wirtschaft/grundsteuerwertbescheid-einspruch-finanzamt-steuerberater-erklaerung-grundsteuer-experte-news-aktuell-91893943.html
und hier:
wird dazu geraten, Einspruch einzulegen. Und dann gibt’s auch noch diese Seite:
»Was tun?« spricht Zeus … Ach ja, in unserem Fall geht es um Niedersachsen!
Viele Grüße
Christa
Auf der anderen Seite wird hier:
https://www.datev-community.de/t5/Grundsteuer/Muster-Einspruch-Grundsteuermessbescheide-2022/td-p/312849#=
darüber diskutiert, ob das nun sinnvoll ist oder nicht, und es wird dort u. a. die Meinung vertreten „Ein höherer Messbetrag ist kein Einspruchsgrund wenn die Berechnung korrekt ist.“
Klar, die Formeln an sich mögen richtig sein, aber in dem dort als Beispiel angegebenen Einspruch steht u. a.
Die pauschale Bewertung von Grund- und Boden mit 0,04 €/m² berücksichtigt keinerlei regionale Wertunterschiede (Stadt- und Landgefälle). Bezüglich des Grund- und Bodens besteht ein Anpassungsverbot; objektspezifische Besonderheiten dürfen nicht berücksichtigt werden.
Die pauschale Bewertung von Wohn- und Nutzflächen mit 0,50 €/m² vernachlässigt ebenfalls regionale Unterschiede (Stadt- und Landgefälle bei Mieten) die einen wesentlichen Einfluss auf den Wert von Immobilien haben.