Einspruch gegen Schulempfehlung möglich?

Hallo,
folgendes Problem:
Tochter, 10 Jahre, 4. Klasse Grundschule, Bundesland Hessen, hatte bis zum 3. Schuljahr immer gute und befriedigende Zeugnisnoten. Nun im 1. Halbjahr der 4. Klasse schrieb sie in der ersten Mathearbeit eine 4. Dadurch hatte sie bei den beiden nachfolgenden Arbeiten Angst und schrieb, wohl aufgrund der Angst, wieder 2 Vieren. Im Gespräch mit der Mathelehrerin äußerte diese, dass die Tochter kein „Vierer-Kind“ ist und sie es auch nicht verstehen kann, aber sie würde auf alle Fälle eine Empfehlung für die Realschule befürworten. Hinzuzufügen ist, dass Tochter sehr still und schüchtern ist und dadurch mit mündlicher Mitarbeit nicht viel aufholen kann.
In Sachkunde schrieb sie im letzten Halbjahr in der Arbeit eine 3. Die zweite Sachkundearbeit, die noch in dieses Halbjahr zählen sollte, wurde aufgrund der Witterungsverhältnisse, da zu wenig Schüler anwesend waren, verschoben und fiel damit nach die Zeugniskonferenz. Somit konnte die Note nicht mehr zum letzten Halbjahr hinzugezählt werden und Tochter bekam, aufgrund der 3 in der ersten Arbeit und der mündlichen Mitarbeit eine 4 in Sachkunde im Zeugnis. In der 2. Arbeit schrieb sie eine 2, die nun aber erst in diesem Halbjahr hinzugezählt werden kann. Der Klassenlehrer, der auch Sachkunde unterrichtet, sagte uns in einem Gesprächstermin im Oktober letzten Jahres, sowie im Gespräch nach Zeugnisvergabe im Februar, dass er, trotz der 4 im Zeugnis, eine Empfehlung für die Realschule befürworten würde. Am Montag nun waren die Eignungskonferenzen. Gestern erhielten die Eltern des Mädchens eine Mail, in der der Klassenlehrer vorab informieren wollte, dass das Kind aufgrund der zwei Vieren in den Hauptfächern nur eine Hauptschulempfehlung bekommt, da „2 Vieren im Zeugnis bei anderen Kindern klar zu einer Hauptschulempfehlung geführt haben“ (O-Ton Klassenlehrer). Daraufhin fand ein Telefonat mit der Mathelehrerin statt, die erklärte, dass in der Eignungskonferenz von vorneherein durch die Schulleitung mitgeteilt wurde, dass ALLE Kinder mit zwei Vieren in den Hauptfächern nur eine Hauptschulempfehlung bekommen werden. Außerdem sagte sie, dass in dieser Konferenz einzig und allein die 3 Noten der Hauptfächer aus dem letzten Halbjahreszeugnis hierfür in Betracht gezogen werden. Alle anderen Zeugnisse werden nicht angeschaut. Somit werden doch alle Kinder über einen Kamm geschert und nicht individuell beurteilt. Wo liegt darin der pädagogische Sinn? Die Eltern werden diese Entscheidung auf keinen Fall hinnehmen. Zumal die Tochter nun in Mathe wohl die Angst überwunden hat und jetzt im neuen Halbjahr in der ersten Arbeit bereits eine 2 geschrieben hat. Ein Gespräch mit dem Schulleiter ist geplant. Nun die eigentliche Frage: Wie stehen die Chancen gegen diese Schulempfehlung anzugehen? Es geht nicht einzig und allein darum, auf welche weiterführende Schule das Kind soll, sondern auch um Gerechtigkeit und die Frage, was an solchen verallgemeinerten Beurteilungen pädagogisch wertvoll sein soll. Man kann doch ein Kind nicht nur anhand der letzten 3 Noten beurteilen. Wie kann man, sollte die Schulleitung nicht mit sich reden lassen, weiter dagegen vorgehen? Vielen, vielen Dank für Ihr Antworten!

Hallo,

diese Sch…ß Schulempfehlungen sind wirklich der letzte Dreck!!!

Entschuldige meine Wortwahl, aber das Threma macht mich wirklich wütend.

Eltern und Kinder werden durch diese Empfehlungen derartig unter Druck gesetzt, das vielen die 4. Klasse zur Hölle gemacht wird.

Über kurz oder lang drehen fast alle (Überflieger ausgenommen) durch!

Gegen die Empfehlung angehen nützt in den seltensten Fällen etwas.
Zumal hier, den Richtlinien gemäß, die richtige Empfehlung ausgestellt wird.

Unfassbar, oder?!

Es ist allerdings problemlos möglich das Kind trotzdem auf eine Realschule zu schicken.

Schulempfehlungen sind nicht zu 100% bindend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrerempfehlung

Wenn die Realschulplätze hart umkämpft sind (und daher eine Aufnahme mit HS Empfehlung erschwert wird),
kann man auf der Grundschule um eine Erweiterung der Empfehlung bitten.

In einem Lehrerbrief wird dann dokumentiert, das die Leistung im 1. Hj der 4. Klasse unterhalb der sonst erbrachten Leistungen liegt.
Es könnte auch die 2 in Mathe im 2. Hj erwähnt werden usw…
Und das trotz der HS Empfehlung durchaus eine Realschuleignung zu erwarten ist.

Diesen Brief zusammen mit der Empfehlung dann bei der RS Anmeldung mitnehmen.

Damit erreicht man am meisten.

Und wenn eure Tochter sowieso eher etwas sensibler ist, finde ich Realschule auch besser als Gymnasium.
Dort ist der Druck nämlich enorm.

Viel Erfolg und alles Gute wünscht
Yvisa

Guten Morgen,

in Hessen sind Schulempfehlungen sind nicht bindend. Schulempfehlungen werden von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Melden Eltern ihr Kind an einer Schule einer anderen Schulform als die empfohlene an, müssen sie zu einem Gespräch mit dem Klassenlehrer geladen werden, wo nocheinmal dargelegt wird, warum die Schule die Empfehlung so und nicht anders ausgesprochen hat. Dennoch geht Elternwunsch hier vor. Allerdings wird in der Schülerakte vermerkt, dass die Eltern entgegen der Schulempfehlung gehandelt haben.

MfG
GWS

Moin,

gibts denn in Hessen keine Gesamtschulen? CDU-Regierung oder was? Naja, mein Beileid.

Gruß,
M.

Hallo,

danke für Eure Antworten! Wir waren vorhin beim Direktor. Dieser war schon informiert, da ich bereits gestern Mailkontakt mit dem Klassenlehrer hatte. Die Schulleitung hat sich dann heute in der Pause 20 Minuten zusammen gesetzt und plötzlich entschieden, dass Tochter die Realschulempfehlung bekommt; angeblich nur deshalb weil Ihre Leistungen jetzt wieder nach oben gehen… Warum man das nicht bereits am Montag in der Eignungskonferenz so entscheiden konnte, ist mir unerklärlich, denn da standen die beiden Noten, die nun für die Realschulempfehlung verantwortlich sein sollen, bereits fest…
Außerdem betonte er noch, dass es ja nicht so sei, wie mir die Lehrerin gestern mitteilte, dass vor der Eignungskonferenz schon gesagt wird, alle Kinder mit 2 Vieren in Hauptfächern bekommen automatisch Hauptschulempfehlung. Nur glaube ich hier der Lehrerin mehr, als der Aussage des Rektors. Wie man sieht muss man einfach nur hartnäckig auftreten und seinen Standpunkt vertreten, wenn dieser gerechtfertig ist. Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo

Außerdem betonte er noch, dass es ja nicht so sei, wie mir die Lehrerin gestern mitteilte, dass vor der Eignungskonferenz schon gesagt wird, alle Kinder mit 2 Vieren in Hauptfächern bekommen automatisch Hauptschulempfehlung.

So in der Richtung ging es bei meinen Kindern auch mit der Schulempfehlung (NRW), nur wurde vom Direktor mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir nicht verpflichtet sind, uns an diese Empfehlung zu halten.

Der Hintergrund ist sicherlich der, dass man sich an der Schule nicht viel Mühe machen wollte mit der Empfehlung, und dann wurde es eben genauso gemacht, also mit so und so vielen Vieren Hauptschule, mit so und so vielen Dreien Realschule usw. Dem Direktor und den Lehrern war aber durchaus bewusst, dass man so keine qualifizierte Empfehlung machen kann.

Später hatten wir in NRW mal vorübergehend eine verbindliche Empfehlung, da mussten die Lehrer ihre Empfehlung lang und breit begründen. Nur nach Noten zu gehen, das ging nicht.

Wollte ich nur mal anmerken, von wegen zwei Vieren => Hauptschule
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man auf diese Weise in einem anderen Bundesland eine akzeptable und von der Schulaufsichtsbehörde akzeptierte Empfehlung aussprechen kann.

Viele Grüße

Hatte das mit Sohn auch durch! Die „Empfehlung“ nimmt die Schule nicht zurück, sonst würden die ja als unfähige Lehrer dastehen. Andere Eltern würden es mitbekommen und würden so auch angerannt kommen. Der Schuleiter nimmt aggressiv gegenüber den Eltern seine Lehrer in Schutz, sonst bekommt er und sie zuviel Arbeit! Chancen also gering.

Wir lösten Problem, dass dann der Sohn zu meiner Exfrau zog (200 km entfernt) und dort Abi machen konnte. Ehrlich gesagt aber, war das Abi nicht glänzend. Die Schule hatte schon etwas recht.

Zum anderen ist es hier in der BRD katastrophal, dass man schon in der 4. Klasse aussiebt. Ich war bis 1980 in DDR. Dort ging erst die „Verzweigung“ in der 8. Klasse los. Als ich das hier 2004 in der westlichen Schule sagte, hieß es nur von einer Lehrerin: „Da gehen Sie doch dahin wieder, wo Sie hergekommen sind …“ Dabei ist es hier auch strittig, ob man nicht das DDR-Modell übernehmen sollte.