Einspruch gegen Verwarnung

Hallo,

ich habe im Stau gestanden und dann meine Kinder aus dem Auto zur Schule laufen lassen.
Der Bürgersteig hatte absolutes Haltverbot - aber gehalten habe ich nicht. Ich habe im Stau
gestanden (gewartet). Warum bekomme ich für so etwas ein Strafmandat?
Kostet es etwas, wenn ich mit den Anhörungsbogen Einspruch erhebe?

Vielen Dank für Infos
BigData

Das wäre ja vielleicht interessant zu wissen, wie der Vorwurf genau lautet ?

Halten im Halteverbot ?
Und wenn ja, dann hat das ja jemand beobachtet und der müsste es erkannt haben, ob sich da eine Fahrzeugkolonne im Stillstand befand oder ob das „Stop an Go“-Verkehr war !

Und ja, es kostet eine Verwaltungsgebühr, wenn man Einspruch einlegt und der dann abgewiesen wird.

„Sie hielten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten (andere Verkehrsteilnehmer)
dadurch Andere.
$41 Abs. 1 iVm. Anlage 2, §1 Abs. 2, § 49 StVO, §24 stVG; 51.1 BKat, §19 OWG.“

klingt plausibel, wenn man im Stau (eher „stop and go“) seine Kinder aussteigen lässt, was sicherlich einige Zeit gedauert hat. Während der Zeit und falls der Verkehr wieder rollen konnte hätte man doch die nachfolgenden behindert. Mag sein nur kurz, aber Du wurdest ja eben deswegen aufgeschrieben.

Der das beobachtet hat, hat’s genau gesehen und bewertet.

Stand man nun einfach verkehrsbedingt auf der Straße rum oder auf dem Bürgersteig? Dort kann man ja (und das machen vor allem viele Mamis, die ihr Kind zur Schule fahren) durchaus auch bei Stau auf der Straße andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Auf der Straße, nicht auf dem Bürgersteig

Gut, klang eben etwas missverständlich mit dem Bürgersteig. Sehr wahrscheinlich stand da nur das Schild.
Im Prinzip könnte man es kurz machen. Die volkstümliche Verwendung von Sprache bzw. bestimmten Begriffen weicht manchmal von der juristischen ab. So ist es auch hier.
Mögliherweise unbewusst hast Du das selbst auch schon erkannt. Wer im Stau oder vor einer roten Ampel steht, der hält nicht, sondern der wartet. Zum Aussteigen hält man.
Das ist nun im absoluten Halteverbot eben absolut verboten, selbst wenn man nur darauf wartet, dass die Kinder endlich aussteigen und die Tür zuhauen. Der Punkt dürfte aus juristischer Sicht also klar sein, selbst wenn man es persönlich gerade so nicht sehen mag. Ist vielleicht vergleichbar mit dem eingeschränkten Halteverbot. Da darf man auch nicht sein Fahrzeug verlassen und drei Minuten rumturnen. Schon mit dem Verlassen parkt man und nicht erst nach drei Minuten.
Der Grund, dass sich hier überhaupt jemand bemüßigt fühlte, dürfte aber die Behinderung sein. Dafür würde schon reichen, dass es während des Aussteigen schon ein bißchen weiter ging oder eigentlich schon, dass es hätte weitergehen können. Eine aktive Behinderung im konkreten Moment ist meiner Kenntnis nach dafür nicht mal notwendig. Dann wird es darauf ankommen, wessen Aussage mehr geglaubt wird. Wenn man schonmal zugibt, dass die Kinder ausgestiegen sind, oder wenn das jemand bezeugen kann, ist der Drops praktisch gelutscht.
Langer Rede, kurzer Sinn: Man hat etwas falsch gemacht, es ist niemand zu Schaden gekommen. Froh sein und es als kostenpflichtige Erinnerung in Sachen Verkehrsrecht sehen.

Grüße

2 Like

wenn du an den Rand gefahren bist - hast du gehalten und nicht gewartet.

(Bürgersteig hat immer Haltverbot, wenn nicht anderes beschildert)

Einfach mal Telefon nehmen und mit dem Sachbearbeiter sprechen, was der dazu sagt.
Die meisten hören sich das an und teilen dann mit, wohin sie bei einer Nichtzahlung und Einlassung des Betroffenen (ein Einspruch gegen eine Verwarnung ist nicht möglich) tendieren würden.

Gruß
HaweThie

Wusste garnicht das wenn man im Stau steht und somit im Auto sitzt, einen Anzeige bekommt und sich dann wundert. Willst Du uns verdummeiern?

Ich denke, praktisch gesprochen, ist es so, wie Du sagst. Insofern werde ich das zahlen.
Aber: Ausgestiegen sind die Kinder, nicht ich.
Die - hier nicht näher zu beschreibenden - Umstände legen im übrigen den Schluss nahe,
dass das auch politisch getrieben ist.

Vielen Dank soweit
BigData

Wenn Du ausgestiegen wärst, hättest Du sogar schon geparkt. Wenn irgendwer anderes aussteigt, dann ist das Halten.

Die Regeln gelten für alle. Na fast jedenfalls. Neubürger können sich schonmal samt Kindern im Berufsberkehr auf die Straße legen und nichts passiert. Das wird dem Otto-Normalbürger kaum gelingen, selbst wenn er damit aufhört, wenn ihn die Polizei dazu auffordert. Da wäre wohl das Ticket noch das Geringste.

Grüße

das ist falsch.

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Halten_(Straßenverkehr)#Deutschland
" § 12 Absatz II StVO lautet:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“[2]

Diese Formulierung zielt nicht darauf ab, ob der Fahrer aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist, sondern darauf, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit und sofort vom Halteort wegzubewegen. „Solange ein Fahrzeugführer nach dem Aussteigen noch in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren, hat er es nicht im Sinne des § 12 Abs. 2 StVO verlassen. Ist dies der Fall, hält der Fahrzeugführer, er parkt aber nicht, solange dies nicht länger als drei Minuten dauert.“[3] Im Falle des Ein- und Aussteigens von Fahrgästen sowie des Be- und Entladens des Fahrzeugs kann es nach der echtsprechung Ausnahmen von der Drei-Minuten-Regel geben."

Ok, ich habe jetzt im Übereifer „aussteigen und zur Schule laufen lassen“ als Verlassen in diesem Sinne interpretiert.

da es diese regelung schon seit jahrzehnten gibt, halte ich das für unsinn.

macht ja nichts, spielt hier eh’ keine rolle ob nun geparkt oder nur gehalten. war auch nur der vollständigkeit halber.

Ich verstehe Deinen Kommentar nicht.
Wenn ich im Stau auf der Straße stehe (mit Halteverbotsschildern) wird ja wohl auch keiner sagen:
„Der verstößt gegen das Haltverbot, nur weil das Schild da steht.“
Da aus meiner Sicht die Sache wohl juristisch zugunsten der Behörde ausgeht, habe ich den Betrag
mit Kommentar bezahlt.