Gut, klang eben etwas missverständlich mit dem Bürgersteig. Sehr wahrscheinlich stand da nur das Schild.
Im Prinzip könnte man es kurz machen. Die volkstümliche Verwendung von Sprache bzw. bestimmten Begriffen weicht manchmal von der juristischen ab. So ist es auch hier.
Mögliherweise unbewusst hast Du das selbst auch schon erkannt. Wer im Stau oder vor einer roten Ampel steht, der hält nicht, sondern der wartet. Zum Aussteigen hält man.
Das ist nun im absoluten Halteverbot eben absolut verboten, selbst wenn man nur darauf wartet, dass die Kinder endlich aussteigen und die Tür zuhauen. Der Punkt dürfte aus juristischer Sicht also klar sein, selbst wenn man es persönlich gerade so nicht sehen mag. Ist vielleicht vergleichbar mit dem eingeschränkten Halteverbot. Da darf man auch nicht sein Fahrzeug verlassen und drei Minuten rumturnen. Schon mit dem Verlassen parkt man und nicht erst nach drei Minuten.
Der Grund, dass sich hier überhaupt jemand bemüßigt fühlte, dürfte aber die Behinderung sein. Dafür würde schon reichen, dass es während des Aussteigen schon ein bißchen weiter ging oder eigentlich schon, dass es hätte weitergehen können. Eine aktive Behinderung im konkreten Moment ist meiner Kenntnis nach dafür nicht mal notwendig. Dann wird es darauf ankommen, wessen Aussage mehr geglaubt wird. Wenn man schonmal zugibt, dass die Kinder ausgestiegen sind, oder wenn das jemand bezeugen kann, ist der Drops praktisch gelutscht.
Langer Rede, kurzer Sinn: Man hat etwas falsch gemacht, es ist niemand zu Schaden gekommen. Froh sein und es als kostenpflichtige Erinnerung in Sachen Verkehrsrecht sehen.
Grüße