Einstandkurs von Kryptowährung, welche durch Hard-Fork und NICHT durch Kauf erworben wurde?

Hallo zusammen,

ich denke ich habe einen ganz guten Überblick über die Steuerregeln für den Handel (Kauf/Verkauf) von Kryptowährungen.
Bei einer Sache bin ich mir jedoch nicht sicher, vielleicht findet sich hier im Forum jemand, der für dieses Problem eine Lösung kennt.

In der Zwischenzeit habe ich Kryptowährungen nicht nur gekauft, sondern auch durch Hard-Forks von existierenden Währungen, die ich besitzte erhalten. Manche WÄhrungen werden sofort nach dem Hard-Fork gehandelt und haben dementsprechend einen Kurs, andere habe ich zunächst mal erhalten und der erste Kurs wurde Wochen/Monate später erst festgestellt.

Wenn ich diese Währungen nun verkaufen würde, welchen Einstandskurs muss ich für die Berechnung des Verdienstes Zugrunde legen?
Oder gilt hier, da ich kein Geld eingesetzt habe, dass der Einstandskurs 0 € ist?

Herzlichen Dank schonmal vorab.

Grüße
mgavilan

das sicher nicht. Ich würde einfach den Preis nehmen, den Du gezahlt hast für die ursprüngliche Währung. Auch das Datum für den Ursprungskauf sollte als Kaufdatum gelten.

Hallo Andromedes,

herzlichen Dank für deinen Kommentar.

Für alle, die dieses thema ebenaflls bewegt habe ich unter http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/ weitere hilfreiche Informationen erhalten.

Grüße
mgavilan

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