Hallo, ich mache im moment eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik und befinde mich im dritten Lehrjahr.
Meine Ausbildung werde ich vorraussichtlich im Januar erfolgreich Abschließen.
Heute rief mein Chef mich zu sich in sein Büro, er teilte mir mit das er mich nach abgeschlossener Ausbildung übernehmen werde.
Er legte mir einen Vertrag vor den ich bitte unterschreiben sollte.
Monatlich soll Ich als Lagerarbeiter 111,25 Stunden beschäftigt werden und dafür 1124,25€ Brutto bekommen?
Ich habe ihn darauf angesprochen das ich ja dort die Ausbildung nicht Absolviere um im anschluss als Lagerarbeiter tätig zu sein.
Auch habe ich ihn darauf angesprochen, ob ich im bereich beschäftigt werde und Arbeite in dem ich Ausgebildet werde? Er Antwortete mit ja!
Nun habe ich den Vertrag erstmal mitgenommen und nicht unterschrieben.
Meiner meinung nach ist das ausbeutung! was kann man dagegen unternehmen? darf der Arbeitgeber mir einen solchen Vertrag geben?
Vielen Dank im vorraus für eure antworten.
Dein Chef bietet Dir eine 70%-Beschäftigung (ungefähr, ich hab das jetzt über den Daumen gepeilt) Das Gehalt entspräche bei einer Vollzeitbeschäftigung ca. 1600 Euro. Was soll daran nicht rechtens sein? Als was wolltest Du anfangen? Als Abteilungsleiter? Er hat Dir eine Beschäftigung nach Deiner Ausbildung angeboten, das Glück hat nicht jeder. Niemand zwingt Dich, es anzunehmen. Es gibt schlechter bezahlte Jobs. Wieviel andere Angebote hast Du denn? Niemand hat Anspruch auf eine Stelle nach der Ausbildung. Er könnte den Vertrag auch einfach auslaufen lassen, ohne Dir etwas anderes anzubieten. Entweder nutzt Du das als Einstiegschance. Du könntest auch den Job annehmen und Dir einen Anderen suchen. Sorry, wenn Dir die Antwort nicht gefällt, aber das Leben ist hart.
Hallo AhmadTaraki,
Monatlich soll ein Lagerarbeiter 111,25 Stunden beschäftigt werden und dafür 1124,25€ Brutto bekommen
Wie in den FAQ 1129 erläutert, darf hier keine konkrete Rechtsberatung erfolgen. Deshalb bezieht sich meine Antwort nicht auf den geschilderten Fall, sondern nur auf eine hypothetische Anfrage.
Bei 111,25 Stunden im Monat wäre das ja kein Vollzeitjob. Das bedeutet der Lagerarbeiter würde viel weniger arbeiten müssen als jetzt. Nur um mal ein paar Beispiele aufzuzeigen was das in Bezug auf die Arbeitszeit bedeuten könnte:
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Der Lagerarbeiter müsste pro Woche knapp 26 Stunden arbeiten, das wären bei 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) etwas mehr als 5 Stunden am Tag.
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Wenn der Lagerarbeiter 8 Arbeitsstunden pro Tag hätte, wären das in der Woche nur 3 volle Arbeitstage + knapp 2 Stunden zusätzlich.
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Wenn der Lagerarbeiter 8 Arbeitsstunden pro Tag hätte, müsste er nicht ganz 14 Tage im Monat arbeiten.
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Umgerechnet auf die Arbeitszeit hätte der Lagerarbeiter bei einem Bruttolohn von 1124,25 Euro pro Monat und bei 111,25 Arbeitsstunden im Monat einen Stundenlohn von knapp 10,11 Euro.
Meiner Meinung nach wäre das Ausbeutung! Was könnte man dagegen unternehmen?
Deine Meinung bleibt dir natürlich selber überlassen. Aber du solltest in deine Überlegung auch mal mit einbeziehen dass es politische Parteien gibt die einen Mindestlohn fordern. Wenn z.B. ein Mindestlohn von 8,50 Euro gefordert wird, bedeutet es doch dass es derzeit auch Arbeitnehmer gibt die wesentlich weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Da wäre der Lagerarbeiter mit dem angebotenen Stundenlohn von knapp 10,11 Euro als Anfangsgehalt direkt nach der Ausbildung nicht so schlecht gestellt dass ich da von „Ausbeutung“ reden würde.
Dürfte der Arbeitgeber dem Lagerarbeiter einen solchen Vertrag geben?
Das kommt darauf an ob für den Lagerarbeiter und für den Arbeitgeber ein Tarifvertrag gilt. Sollte es einen verbindlichen Tarifvertrag für beide Betroffenen geben, dann ist das in dem Tarifvertrag geregelt. Sollte es für die Beiden keinen Tarifvertrag geben, dann hat der Arbeitgeber natürlich das Recht dem Lagerarbeiter so einen Vertrag anzubieten. Der Lagerarbeiter wäre ja nicht verpflichtet diesen Vertrag anzunehmen, aber dass er sich finanziell als Arbeitsuchender besser steht, das wage ich ganz stark zu bezweifeln.
Gruß
N.N
Heute rief mein Chef mich zu sich in sein Büro, er teilte mir
mit das er mich nach abgeschlossener Ausbildung übernehmen
werde.
Herzlichen Glückwunsch! Dann machst du offensichtlich gute Arbeit!
Monatlich soll Ich als Lagerarbeiter 111,25 Stunden
beschäftigt werden und dafür 1124,25€ Brutto bekommen?
Keine schlechte Bezahlung, das haben adere dir ja schon vorgerechnet.
Ich habe ihn darauf angesprochen das ich ja dort die
Ausbildung nicht Absolviere um im anschluss als Lagerarbeiter
tätig zu sein.
Verstehe ich nicht. Meinst du Lagerarbeiter im Gegensatz zu Lagerfachkraft? Vielleicht könnt ihr eine Vereinbarung treffen, dass du nach einer gewissen Zeit aufsteigst?
Er Antwortete mit ja!
Ist doch gut, oder?
Nun habe ich den Vertrag erstmal mitgenommen und nicht
unterschrieben.
Das ist auf jeden Fall eine weise Entscheidung. Erkundige dich, wie gut die Chance für dich ist, sofort eine volle, gut bezahlte Stelle als Lagerfachkraft zu bekommen.
Danach kannst du dann entscheiden, ob du den Job annimmst oder nicht.
Vergiss nicht: Du kannst dich, wenn du den Job zunächst annimmst, weiterbewerben und dann wechseln, wenn du etwas besseres findest.
Gruß von Bixie
Hallo,
Heute rief mein Chef mich zu sich in sein Büro, er teilte mir
mit das er mich nach abgeschlossener Ausbildung übernehmen
werde.
Gratuliere. Dann ist er sicher mit deiner Leistung zufrieden.
Ich habe ihn darauf angesprochen das ich ja dort die
Ausbildung nicht Absolviere um im anschluss als Lagerarbeiter
tätig zu sein.
Worin besteht ein Unterschied bei der auszübende Tätigkeit?
Auch habe ich ihn darauf angesprochen, ob ich im bereich
beschäftigt werde und Arbeite in dem ich Ausgebildet werde?
Er Antwortete mit ja!
Was willst du mehr?
Meiner meinung nach ist das ausbeutung!
Wie begründest du dies?
was kann man dagegen
unternehmen? darf der Arbeitgeber mir einen solchen Vertrag
geben?
FAQ 1129 lesen.
Vielen Dank im vorraus für eure antworten.
Gerne geschehen. Welche Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag steht ist in diesem Tätigkeitsbereich unbedeutend. Man könnte höchstens fragen, ob die auszuübende Tätigkeit tarifkonvorm entlohnt wird, sofern eine Tarifbindung vorliegt.
Gruß
Otto