Hallo,
ich habe ein aktuelles Problem, welches ich die letzten Tage mit meinem Anwalt, Arbeitsamt und Berufsgenossenschaft diskutiert habe. Leider bin ich bis jetzt zu keinem annähernd befriedigenden Ergebnis gekommen und hoffe hier auf die Hilfe von Ihnen.
Folgender Sachverhalt.
Ich bin 1952 geboren und erlitt 1974 einen Wegeunfall, welcher von der Berufsgenossenschaft anerkannt wurde. Seit 40 Jahren bin ich bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund des Unfalls kam es zu Folgeschäden am Knie. Seit Anfang 2009 war ich krankgeschrieben und begab mich in Behandlung. Am 26.01.2009 (Beginn der Krankschreibung) wurde eine Operation an der Wade durchgeführt und im Juni 2010 eine drauf folgende Knie-OP. Die gesamte Zeit war ich krankgeschrieben und erhielt Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Diese stellte nun die Zahlung nach den 78 Wochen und dem Ende des stationären Aufenthaltes in der Rehaklinik ein und verwies mich darauf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen und mich beim Arbeitsamt zu melden.
Daraus ergeben sich für mich folgende Probleme und Fragen:
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Ist die Berufsgenossenschaft unter Umständen verpflichtet auch länger als 78 Wochen Verletztengeld zu zahlen?
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Aufgrund dessen, dass ich frühestens in 3 Monaten wieder arbeitsfähig bin, zahlt mir derzeit weder Berufsgenossenschaft noch Arbeitgeber noch Krankenkasse die Krankenversicherung. Wie kann ich da weiter verfahren? (Mein Anwalt rät mir, mich selbst zu versichern)
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Mein Anwalt rät mir weiterhin dazu bei meinem derzeitigen Arbeitgeber zu kündigen, mich kündigen zu lassen oder einen Aufhebungsvertrag zu machen, um somit Zahlungen vom Arbeitsamt zu erhalten. Sollte ich dies wirklich tun?
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Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich nicht kündigt, aufgrund eines etwaigen Anspruchs auf Abfindung und ich nicht kündigen möchte, weil ich aufgrund meines Alters etc. keine Chancen auf einen neuen Job habe und gern im Unternehmen weiter arbeiten möchte?
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Muß mich mein Arbeitgeber weiter beschäftigen, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin, auch wenn ich die Tätigkeiten nicht mehr in vollem Umfang erfüllen kann (kann aufgrund meines Knies nicht mehr schwer heben, lange stehen, bücken, knien)?
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Laut Rentenversicherung habe ich erst mit 63 Jahren einen Rentenanspruch. Wie könnte ich die Zeit bis dahin überbrücken? Wer zahlt ggf. was? ALGII kommt nicht in Betracht, da ich ein Haus und Erspartes habe.
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Welche Zahlungen könnte ich ggf. aus einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente erwarten?
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Könnte ich sonstige Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft geltend machen? Bzw. kann man gegen die Einstellung der Zahlung klagen und wie stehen die Chancen?
Ich bin derzeit sehr ratlos, da mir weder mein Anwalt noch Berufsgenossenschaft oder Arbeitsamt konkrete Auskünfte wie es weiter gehen soll, machen können. Trotz der vielen Fragen, hoffe ich dennoch auf Antwort und bedanke mich bereits im Voraus!