Ich habe einen Verkehrsunfall während der Arbeit gehabt ( Arbeitsunfall) erhalte seit über ein Jahr Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.Dieses wurde jetzt am 28.02.2013 eingestellt aufgrund der verschiedenen vorliegenden Gutachten die durch die BG beauftragt wurden ( Verletzungen seien nicht mehr Unfallbedingt ). Krankheitsbild: 1. Posttraumatische Belastungsstörung Gutachter der BG kleine Phobie genannt ( steige seit dem Unfall nicht mehr in einen PKW brauche es aber für die Arbeit ) 2. Zustand nach HWS Distorsion Grad II 3.Sulcus ulinaris Syndrom rechts 4. Chronische Radikulopathi C8 rechts nur diesen Schade erkennt er als Unfallschaden an bei den Anderen geht er von Vorschäden vom Beruf aus. Jetzt bekomme ich Krankengeld bis Juni muss aber zum MDK der Krankenkasse, Bescheid der BG ist noch nicht ergangen den werde ich aber widersprechen und wenns nötig ist auch Klageverfahren anstreben. Meine Fragen 1.Habe ich weiter anspruch auf Verletztengeld bis das Verfahren abgeschlossen ist? 2. Falls ich keinen anspruch habe was bekomme ich dann ,denn auf Arbeitslosenhilfe 1 habe ich noch keinen anspruch?
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Alles gute für diesen schweren Weg.
LG
glaub nicht alles
ich danke Dir trotzdem
Hallo
da kann ch leider nicht weiterhelfen
mfg
Erich
danke für die antwort
Hallo
da kann ch leider nicht weiterhelfen
mfg
Erich
hallo
damit kenne ich mich leider garnicht aus.sorry.
alles gute.
gruß melanie
Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.