Moin,
jemand erhalte einen Bußgeldbescheid in einem OWi-Verfahren. Es werde Einspruch eingelegt und der Beschuldigte dann zur Hauptverhandlung geladen. Die Verhandlung finde mehrere 100 km entfernt statt. In der Verhandlung beschließe der Richter, dass noch ein Zeuge benötigt werde.
Dieser wird zur zweiten Hauptverhandlung geladen. Nach dessen Aussage beschließe der Richter, dass das Verfahren eingestellt werde.
Ist die Einstellung ohne Zustimmung des Beschuldigten zulässig? Die Kosten für seine zweimalige Anreise quer durch die Republik muss er dann ja selber tragen.
Bei der zweiten Hauptverhandlung leitete dieser ein anderer Richter. Ist das zulässig? Es sei alles auch nochmal von vorn losgegangen, Verlesung der Vorwürfe, Frage an den Beschuldigten, ob er sich äußern wolle.
Grüße