… mit deutschen FBI und zentralisiertem Inlandsgeheimdienst außerhalb jeglicher demokratischer
Kontrolle, meint Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke zu erkennen.
Das ging wohl nicht eine Nummer kleiner zu formulieren.
Nein, es müssen gleich paranoide Ängste erzeugt werden. Der Wahlkampf wirft seine Schatten.
Es geht um einige inoffizielle Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die er in einem Gastbeitrag in der FAZ skizzierte.
Mehr dazu auf FAZ online http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-de-maiziere-fordert-einen-staerkeren-staat-14601999.html
Was Jelpkes historischen Rückgriff anbelangt, stimme ich ihr zu. In der Nachkriegsordnung sollte der Staat BRD auch auf Wunsch der westl. Siegermächte förderal strukturiert werden und dies sollte sich auch auf die Polizeien auswirken. Das war bereits die Ordnung der Dinge in der Weimarer Republik und wurde erst durch einen Führererlass1936 aufgehoben. http://www.documentarchiv.de/ns/1936/chef-deutsche-polizei_erl.html
Natürlich hatten die Nazis de facto bereits vorher Zugriif auf viele Länderpolizeien genommen.
Was schlägt aber nun TdM vor?
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Die noch vorhandenen Verfassungsschutzämter der Länder sollen im bereits bestehenden Bundesamt für Verfassungsschutz (Köln) aufgehen. Derzeit sieht es mit einem Bundesamt, sieben Landesämtern und neun Unterabteilungen im jeweiligen Landesinnenministerium der übrigen Bundesländer höchst verworren aus. Diese wurden erst allesamt nach dem Bundesamt gegründet. Entsprechende Reibungsverluste bis Kompetenzwirrwar zeigten sich wohl überdeutlich in den parlamentarische Untersuchungsergebnissen zum NSU-Komplex. IMHO ist der Vorschlag nicht grundgesetzwidrig. Wäre er (unabhängig von der aktuellen pol. Durchsetzbarkeit) funktional praktikabel?
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Das BKA soll zukünftig die Abschiebehaft anordnen können. Korrekterweise müsste es wohl „bei Gericht beantragen“ heissen. Irrtum vorbehalten . Das macht allein schon deswegen Sinn, weil auch das (meist vorgeschaltete) Asylverfahren Sache des Bundes ist.
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Die Möglichkeit der Schleierfahndung soll vom grenznahen Bereich auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Das macht ebenfalls Sinn, da es ja wg. Schengen keine Grenzkontrollen mehr geben soll, wenn man von den aktuellen Ausnahmen einmal absieht.
Die restl. Vorschläge drehen sich um auswärtige Abkommen und sind daher nicht Teil meiner Frage.
Was spricht denn vom Prinzip her gegen diese Vorschläge? Die Länderpolizeien bspw. werden nicht „gleichgeschaltet“ wie ehedem. Wäre eine Strukturierung der Verfassungsschutzämter (nicht das Bundesamt) in Nord/Süd/Ost/West sinnvoll? Jeweils mit eigenem parlamentarischem Kontrollgremium, damit niemand sich ausgeschlossen fühlen muss?
Gruß
vdmaster
P.S.: Gerade der Vorwurf, es gebe keine demokratische Kontrolle, ist nun wirklich hanebüchen. Bspw. Bayern http://www.verfassungsschutz.bayern.de/ueberuns/landesamt/aufgaben/kontrolle/index.html