Hallo erst einmal…
Interessehalber würd ich gerne mal einen fiktiven fall erläutern:
Person A hat einen verkehrsunfall und es muß ihm ein Künstliches Hüftgelenk (Hüft TEP) eingesetzt werden. Da er eine unfallversicherung abgeschlossen hat, interessiert ihn natürlich mit wieviel % der invaliditätsgrad eingestuft wird.
Ein ganzes bein hat 70% laut gliedertaxe und ich glaub mal gelesen zu haben, das ein künstliches gelenk mit 5/10 beinwert gewertet wird.
Nun wollt ich mal fragen, ob das wirklich so ist und ein künstliches hüftgeleng 35% wertigkeit hat?
MfG Stephan