Einträge im polzizeilichen Führungszeugnis

Hallo Leute,
ich habe einpaar Fragen zu einem aktuellen Fall.

Ein guter Freund von mir, hat Einträge in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Seine letzte Verurteilung war im Februar 2002. Er bekamm die Einweisung nach §63 StgB und eine Begleitstrafe von 4 Jahren. Delikt war Bedrohung und was anders, aber kein Sexualdelikt und kein Delikt mit Geld. In dieser Strafe flossen zwei Geldstrafen, die 1 Jahr etwa zurücklagen. Die Eine zur 80 Tagessätzen die andere zu 20 Tagessätzen.

Das heißt, die Verurteilung war im Februar 2002, die Bewährung fing im Juni 2008 an und endet Juni 2013. Ab 2008 wurde alles zur Bewährung ausgesetzt.

So,nun hat er sich ein privates pol. Führungszeugnis beantragt, und es steht alles drin.

Es sind ja mehr als 10 Jahre vergangen, vom Urteil.

Wie lange steht das noch im pol. Führungszeugnis?
Welche Fristen gelten hierbei?
Muss man das schriftlich beantragen?

Ich danke schon mal für eure Antworten