Eintrag Ehepartner ins Grundbuch nachträglich

Hallo liebe Community,

Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.

A und B sind seit 2012, also 10 Jahren, verheiratet.

Im Jahr 2019 verstirbt die Oma vom Ehemann A. Das Haus wird an A’s Mutter vererbt, die es gleich auf A überschreibt.
Im Grundbuch steht A als alleiniger Besitzer drin.
Da an dem Haus bis dato keine Renovierungen vorgenommen wurden, ist der Wert des Hauses relativ gering.

A und B nehmen 2020 einen gemeinsamen Kredit für die Renovierung des Hauses auf. Diese steigert den Wert des Hauses immens.

Nun kommt meine Frage:

Im Falle einer Scheidung: welche Ansprüche hätte B an dem Haus, nachdem sie ebenfalls am Kredit beteiligt ist? Zählt die Überschreitung des Hauses als Zugewinn? (Eheverhältnis =Zugewinngemeinschaft).

Macht es für B Sinn, sich nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Mit welchen Kosten wäre hier zu rechnen? Sind diese abhängig vom Wert des Hauses?

Danke und viele Grüße
FischleinC

Man kann sich nicht einfach so „ins Grundbuch eintragen lassen“. Im Grundbuch sind (unter anderem) die Eigentumsverhältnisse vermerkt, d.h. ohne Eigentum bzw. Mit- oder Teileigentum kein Eintrag. Mit anderen Worten: wenn Du im Grundbuch stehen willst, musst Du dafür sorgen, dass Dir die Immobilie gehört - ganz oder teilweise.

Das geht dann auf den üblichen Wegen: Kauf, Schenkung, Erbschaft. Da mutmaßlich einer der beiden erstgenannte Wege beschritten werden soll, braucht man dafür einen Notar und das, was der dann beurkundet, muss im Grundbuch umgesetzt werden. Beides kostet und zwar dem Betrag entsprechend.

Insofern:

Ja.

Die Schenkung (ich mutmaße, dass „die Überschreibung“ so stattgefunden hat) wird dem Anfangsvermögen zugerechnet; lediglich eine weitere Wertsteigerung findet man im Zugewinn wieder.

Gruß
C.

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In Betracht kommt auch eine ehebedingte Zuwendung, die gerade nicht als Schenkung zu qualifizieren ist.

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Ja, die ehebedingte Zuwendung kann man in die Liste aufnehmen. Mir ging es aber primär darum, dass man sich
a) nicht einfach ins Grundbuch eintragen lassen kann, sondern dass dafür irgendein Rechtsgeschäft notwendig ist und
b) damit vor einem Notar versammeln muss, was für die Kosten der Operation von Bedeutung ist.

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Hallo und vielen Dank für Eure Antworten!

Weiß jemand, ob eine Schenkung (=die Überschreibung des Hauses) in den Zugewinn mit rein fließt?
Dann würde ja ohnehin alles während der Ehe dazugewonnene Vermögen aufgeteilt und somit wäre es am Ende egal ob die Gattin im Grundbuch steht. Ist das richtig gedacht?

Ja, Du selber.

Wenn Du die erste Antwort auf Deine Frage gelesen hättest.

Versuch’s nochmal!

MM

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