Hallo w-w-wler,
wann werden Einträge im polizeilichen Führungszeugnis wieder gelöscht? Muss man seinen Arbeitgeber über Einträge in Kenntnis setzen? Und wann gibt es überhaupt Einträge?
Cheers
Quadrinio
Hallo w-w-wler,
wann werden Einträge im polizeilichen Führungszeugnis wieder gelöscht? Muss man seinen Arbeitgeber über Einträge in Kenntnis setzen? Und wann gibt es überhaupt Einträge?
Cheers
Quadrinio
Hallo Quadrinio,
Ich kann Dir leider nicht helfen.
Es heisst zwar „polizeiliches“ Führungszeugnis, wird aber nicht von der Polizei ausgestellt.
Der Begriff kommt von Polizeibehörde im weiteren Sinne und meint z.B. in SH die Ordnungs"polizei", sprich das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeindeverwaltung.
Dort muss das Führungszeugnis beantragt werden und dort kann man Dir Deine Fragen beantworten.
mfg Carsten
Hallo,
diese Frage habe ich schon einige Male beantwortet.
Um nicht jedesmal das Gleiche zu schreiben und die Fragesteller auch mal zur Eigeninitiative zu ermutigen, poste ich nur noch einen Link zur FAQ (dort auf der linken Seite stehen auch noch ganz viele weitere Informationen):
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2037732/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2037732/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/Fragen node.html? nnn=true)
Meist ist gar kein Eintrag vorhanden. Wenn doch, ist man zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden oder zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Gruß - Michel
Nachtrag
Es heißt schon länger nicht mehr „polizeiliches Führungszeugnis“, sondern nur noch Führungszeugnis.
Und davon gibt es einmal das private „Privatführungszeugnis“ und einmal das behördliche „Behördenführungszeugnis“.
Unterschied:
in das private hast Du Einsicht und Du kannst es an die entsprechenden Stellen weitergeben (Vereine, Arbeitgeber …) in das behördliche haben nur die Behörden Einsicht - und dort stehen wesentlich mehr Informationen drin.
Gruß - Michel
Davon habe ich keinr Ahnung
Wann werden Einträge im polizeilichen Führungszeugnis :wieder gelöscht?
Sorry, aber da kann ich keine genaue Antwort geben.
Muss man seinen Arbeitgeber über Einträge in
Kenntnis setzen?
Wenn der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt, musst man es auch beantragen. Wenn er keins haben will … würde ich höchstens eine Bewährungsstrafe angeben. Eine Haftstrafe ohne Bewährung sollte man dem Arbeitgeber schon angeben, sonst kommt irgendwann mal ein böses Erwachen.
Und wann gibt es überhaupt Einträge?
Einträge kommen ins Führungszeugnissen bei Verurteilungen ab 90 Tagessätze Geldstrafe und höher (z.Bsp. eine Haftstrafe - egal, ob auf Bewährung oder ohne).
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Thomas
Hallo
Umfassend kann ich diese Frage nicht beantworten. Deshalb schreib ich mal, was ich mit Sicherheit sagen kann.
Also, was auf jeden Fall im Führungszeugnis steht, sind natürlich Straftaten aller Art. Ordnungswidrigkeiten dagegen nicht. Das würde den Rahmen sicher sprengen. Wann diese Einträge aber gelöscht werden, keine Ahnung.
Ihr Arbeitgeber kann bei der Einstellung ein Führungszeugnis verlangen. Quasi eine Art Selbstoffenbarung wie sie auch oft bei Mietabschlüssen vorrausgesetzt werden. Dies ist natürlich völlig freiwillig. Klar ist aber auch, wer sich verweigert bekommt die Stelle nicht. Im nachhinein kann ein Arbeitgeber meines Wissens nach kein Führungszeugnis mehr verlangen. Wobei es da mit Sicherheit Ausnahmen gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch im Arbeitsvertrag festgelegt wird. Gerade bei Sicherheitsfirmen oder an Stellen, wo absolut zuverlässige Leute gebraucht werden.
Tja, soweit mal meine Einlassungen.
Gruß
Hallo User
Da das polizeiliche Führungszeugnis nichts mit der Polizei zu tuen hat, wende dich bitte vertrauensvoll an dein Einwohnermeldeamt oder surfe im Inet. Der Begriff statt noch aus Zeiten wo dieses von der Polizei gefertgigt wurde, dieses ist aber schon seit über 20 Jahren nicht mehr so oder sogar länger. Der Begriff wurde einfach in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen hat aber mit dem rechtlichen und zuständigen Bereichen nichts mehr gemein. Sorry
Tschüss. 73
Hallo,
anders als der Name vermuten lässt, hat die Polizei nichts mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu tun.
Man beantragt es beim städtischen Einwohnermeldeamt.
Die Bezeichnung „polizeiliches Führungszeugnis“ stammt noch aus der Zeit, als die Verwaltung anders organisiert war. An manchen Garagen sieht man heute noch ein Schild „Feuer und Rauchen polizeilich verboten“. Dies ist eine Verfügung des Ordnungsamtes, das ordnungspolizeiliche, d.h. gefahrenabwehrende Aufgaben wahr nimmt.
So ähnlich ist es mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Der Name Polizei irritiert hier nur.
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Wenn man rechtskräftig verurteilt worden ist oder einen rechtswirksamen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten hat, dann wird dies im Bundeszentralregister in Berlin eingetragen. Der Auszug aus seinem Strafregister, den man bei Bewerbungen vorlegen muss, nennt sich Führungszeugnis. Also nur Verurteilungen stehen da drin. Keine Strafanzeigen. Gelöscht wird nix. Es wird aber bei der Ausstellung des Führungszeugnisses z.B. bei Jugendlichen nicht mehr alles berücksichtigt oder gar nix berücksichtigt. Das weiss ich nicht genau. Google das mal. Gruss KL
Moin,
polizeiliche Führungszeugnisse werden nicht bei der Polizei geführt (obwohl man das wegen des Namens meinen könnte), jedenfalls in Niedersachsen. Ein solches Zeugnis bekommt man bei den Städten und Gemeinden. Deshalb kann ich zu der Frage, wann es einen Eintrag gibt, leider nicht weiter helfen.
Gruß
Hey.
Obwohl das polizeiliche Führungszeugnis das Wort Polizei enthält hat es nicht direkt mit der Polizei zu tun.
Um das Zeugnis kümmert sich die Gemeinde. Ich kenne die Bestimmungen leider nicht was sie eintragen und wann wieder was gelöscht wird.
Deinen Arbeitgeber mußt du aber nicht in Kenntnis setzten. Das gehört nicht zu deinen arbeitsrechtlichen Pflichten. Jedoch kann der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen.
Gruß
Einträge im FZ gibt es bei gerichtlichen Verurteilungen. Die Löschfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre zuzüglich der Zeit einer Freiheitsstrafe.
Beispiel: Verurteilung zu 2 Jahren Haft = 2+5= 7 Jahre Löschfrist.
Im Bundeszentralregister bleibt der Eintrag allerdings 10 Jahre drin, von der BZR Eintragung erhält jedoch kein Arbeitgeber Kenntnis (im Falle einer erneuten Straffälligkeit gilt man jedoch als Wiederholungstäter)
Hinsichtlich der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber kann ich nur sagen, dass dieser ein FZ verlangen kann. Ungefragt müsste man eigentlich nichts von sich mitteilen.
Findet man alles bei Wikipedia(polizeiliches Führungszeugnis), Löschungsfristen stehen im § 46 BZRG (BundesZentralRegisterGesetz).
Dem Arbeitgeber wird solches nur auf Verlangen vorgelegt. Beantragt wird der Auszug beim Einwohnermeldeamt.
mfg
W.